Den Grund als Geschenk hat mein Mann von seiner Mutter erhalten?
Mein Mann hat ein Grund von seiner Mutter geschenkt bekommen! Er steht alleine im Grundbuch drinnen. Wir beginnen jetzt ein Haus zu bauen. Natürlich kommt von meiner Seite große Finanzielle Unterstützung.
Ich möchte mich absichern, falls es zur einer Scheidung kommt, dass ich mit meinem Sohn nicht auf der Straße lande.
Was ist da eigentlich die beste Lösung??
Ich bin schon verzweifelt, weil es mir auch nicht gesagt worden ist und ich auch nicht gewusst habe, dass wenn man ein Grund geschenkt bekommt, kann man die Ehefrau nicht mehr ins Grundbuch eintragen lassen.
3 Antworten
Die Möglichkeit sich in das Grundbuch nachträglich einzutragen besteht durch mit Hilfe eines Schenkungvertrags eines Anwalt/Notar.
Ich würde dir einfach mal empfehlen dich bei deinem Notar beraten zu lassen.
Ich bin mir sicher, dass eine Lösung gefunden werden kann und das eine Möglichkeit besteht ist aufjedenfall sicher.
Die Mutter deines Mannes muss natürlich auch kooperieren
Die Mutter deines Mannes muss natürlich auch kooperieren
Wieso muss die kooperiere? Der gehört das Grundstück doch nicht mehr.
Hallo Lapotchka,
nun ist es jedoch auch so, dass dein Mann mit dem Grundstück einen nicht unerheblichen Teil des späteren Immobilienwertes zu eurem Projekt beisteuert. Denn bedenke, dass beim Bauen eines neuen Hauses stets zwei Dinge benötigt werden:
- Das Haus an sich, genauso aber AUCH das Grundstück. Denn ohne das zugehörige Grundstück ist es nicht euer Grundtsück, siehe § 93 BGB
Die finanzielle Unterstützung, die dein Mann einbringt, ist somit die Schenkung. Denn es gehört nunmal ihm.
Dass auch du kräftig dazuzahlst, wirkt sich später auf de Zugewinnausgleich aus. Das gilt nur für den Fall der Scheidung. Derjenige von euch, der nach Abzug der Ausgaben mehr Vermögen während der Ehezeit hinzugewonnen haben wird, muss dem anderen anschließend die Hälfte dieser Differenz abgeben.
Ich hoffe, dass ich dir etwas weiterhelfen konnte. Bei weitergehenden Fragen melde dich sonst nochmal bei mir.
Da wäre ich rigoros. Entweder Du kommst als Eigentümerin mit ins Grundbuch (über den Anteil kann man ja verhandeln) oder Du zahlst keinen Cent für das Haus.
Im Falle einer Scheidung oder Trennung wäre es nach aktuellem Stand so, dass dein Mann dich vor die Tür setzen kann. Zwar gibt es einen Zugewinnausgleich, bis Du den aber hast, kann es länger dauern und Du hast eine deutlich schlechtere Position.