Grundbuch Eintrag Ehemann, gehört ihm dann auch das Haus?

3 Antworten

Hallo, nach jetzigem Stand gehört ihm das Haus und er könnte es auch verkaufen.

Sofern Du an der Tilgung des Kredites beteiligt warst, müßtest Du das bei einer Scheidung mühsam gesondert geltend machen.

Die Aussage für den Erbfall ist korrekt, soweit es die gesetzliche Erbfolge betrifft. Allerdings könnte er Durch Testament andere, wie z.B. seine Eltern, begünstigen und Dir bzw. der Tochter bliebe dann nur der Pflichtteil.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rechtlich gehört das Haus Deinem Mann.

§ 94 BGB ist da die Rechtsvorschrift.

Natürlich hättest Du Anspruch darauf einen Anteil zu haben, aber nur, wenn Dein Mann das Haus verkauft, würdest Du erstmal leer ausgehen (ausser natürlich, dass auch Dein Teil der Schulden weg wäre).

Dann wäre aber das Geld da.

Im Falle einer Scheidung, wärst Du ja über den Zugewinnausgleich dabei.

Erben können ohne Testament nur Eure Tochter.

Ausserdem kann Dein Mann nicht einfach verkaufen. Gem. § 1365 BGB kann er nur mit Deiner Zustimmung über Haus mit Grundstück verfügen, weil es das ganze Vermögen, oder zumindest fast das ganze Vermögen darstellt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Natürlich hättest Du .... Schulden weg wäre).

Diesen Teil habe ich nicht verstanden.

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@LittleArrow

Na, wenn das Haus verkauft würde, wäre sie ja auch die Verbindlichkeiten bei der Bank, für die sie ja anscheinend mithaftet, ja wohl los.

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@wfwbinder

Die Mithaftung ist sie dann los. Aber was heißt dieses hier:

Natürlich hättest Du Anspruch darauf einen Anteil zu haben, aber nur, wenn Dein Mann das Haus verkauft, würdest Du erstmal leer ausgehen

Vor dem "würdest" fehlt noch was oder?

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Zu trennen ist das Eigentum am Grundstück und die Haftung für den Kredit:

  • Grundstückseigentümer ist der/die, welche/r im Grundbuch eingetragen ist
  • Aus dem Kredit haften der/die, welche/r den Krediatvertrag unterschrieben haben

Das bedeutet, dass das Objekt (Grundstück+Haus) Deinem Mann alleine gehört und er damit machen kann was er will, also auch verkaufen.

Falls er stirbt, dann erben Du und Deine Tochter dieses Obejkt zu gleichen Anteilen (Miteigentumsanteile 50:50) .

Falls es zur Scheidung kommt, dann

  • gehört ihm das Objekt weiterhin allein und er kann damitweiterhin machen was er will
  • haftest du weiterhin für die gemeinsamen Schulden, wenn ihr dazu in der Scheidungsvereinbarung keine interne Regelung trefft (z.B. dass er künftig alleine haftet). Extern muss die Bank mit dieser Regelung einverstanden sein, um Dich aus der Haftung zu nehmen ("Haftentlassung"), sonst ändert sich extern nichts, aber Du hast intern einen Ausgleichsanspruch gegen den (dann Ex-)Mann falls die Bank von Dir Geld verlangt.