Wie verbuche ich Fremdleistungen von Drittländern als Kleinunternehmer mit lexoffice (UpWork)?

1 Antwort

Wenn deine Kunden Unternehmer sind, ist dass MOSS-Verfahren gar nicht anzuwenden, das greift nur bei Privatpersonen als Leistungsempfänger.

An Unternehmer im Drittland ausgeführte sonstige Leistungen sind nicht steuerbar.

Geht es dir eigentlich um die Buchung deiner Umsätze ins Drittland oder um die Buchung eingekaufter Dienstleistungen aus dem Drittland? Deine Ausführungen sind da verwirrend. Mal sprichst du von Kunden, mal von "Ausgabe".