Muss ein Vermieter einen Klempner auch am Sonntag zahlen?

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Der Ausfall von warmen Wasser am sommerlichen Wochenende ist nicht so kritisch; da kann man als Vermieter ruhig bis Montag mit der Reparatur warten. Der Mieter kann sich auch mal kalt waschen und notfalls Heißwasser selbst in der Küche bereiten. Dieser Ausfall sollte aber bis spätestens zum folgenden Dienstag beseitigt worden sein.

Ansonsten könnte der Vermieter die stundenweise Anmietung eines nahegelegenen Hotel-/Pensionszimmers sponsern.

Der Vermieter darf bis zum nächsten Werktag warten, da es Wasser gibt. Der Ausfall des warmen Wassers berechtigt nicht, selber einen Notdienst zu bestellen und dem Vermieter die Rechnung zu präsentieren. Er muss die Möglichkeit haben, den Schaden durch eigene Handwerker beseitigen zu lassen. Auch noch zwei Tage später. Es berechtigt auch nicht zur Mietminderung.

Was größere Reparaturen betrifft, haben Mieter grundsätzlich Anspruch darauf, dass Mängel beseitigt werden und das möglichst zeitnah. Die Wohnung muss laut BGB in einem für den Gebrauch geeigneten Zustand gehalten werden. Dazu ist der Mieter seinerseits verpflichtet, jeden Mangel sofort anzuzeigen.

Zeitnah heißt konkret, zu den normalen Arbeitszeiten an einem der nächsten Werktage.

Also am Sonntag steht deshalb nur kaltes Wasser zur Verfügung.