Unterhalt kürzen aufgrund weniger Verdienst?
Hallo zusammen,
kurzer Sachverhalt, mein Sohn lebt bei meinen Exmann, ich bin unterhaltspflichtig mit Titel.
Bis vor gut 1,5 Jahren hatte ich einen gut bezahlten Job, den ich aber aus gesundheitlichen Gründen so nicht mehr ausführen konnte. Ich habe im selben Betrieb arbeiten dürfen, jedoch nicht mehr als Vollzeitkraft, nur Teilzeit. Damit sank der Lohn auch erheblich. Daraufhin dachte ich, kündigen, neuer Job Vollzeit. Gesagt, getan, aber leider komme ich trotz Vollzeit nicht annähernd an mein früheres Gehalt (was an der Position lag).
Somit liege ich gerade über den Selbsterhalt und kann den Unterhalt nur mit Mühe und Not zahlen.
Nach Anfrage bei meinem Anwalt wurde mir gesagt, dass, wenn ich versuchen würde den Unterhalt, wie auch immer, zu kürzen mich das Gericht dazu verklagen kann, noch einen Nebenjob anzunehmen. ( Gericht weil mein Ex mich sofort verklagen würde). Stimmt das so? Das Jugendamt hat bisher auf sämtliche Anfragen/Nachfragen nicht reagiert.
Lieben Dank für Eure Zeit und Antworten, liebe Grüße
3 Antworten
Wenn Du einen mit der Ehezeit vergleichbaren Job hast und diesen einfach kündigst, um einen geringer bezahlten anzunehmen, dann wird dies nicht so möglich sein. In Deinem Fall ist dies jedoch nicht Böswilligkeit oder Willkür, sondern durch gesundheitliche Randbedingungen so gegeben. Daher wird nach Attestierung dieser Sachlage auch der Unterhalt an die neue Situation anzupassen sein.
Natürlich wird der Exmann dann die Möglichkeit haben, dies gerichtlich überprüfen zu lassen, d.h. sollte die Begründung für das reduzierte Einkommen nicht standhalten, wird die bisherige Unterhaltsforderung weiterhin bestehen bleiben. Wenn sich gegenüber den ehezeitlichen Verhältnissen jedoch gesundheitliche Veränderungen ergeben haben, die ärztlich bescheinigt werden können, dann hat eine solche Klage wenig Aussicht auf Erfolg.
Das sollte auch Dein Anwalt wissen und daher wundert mich etwas die Aussage, dass die Unterhaltsreduktion im Prinzip aussichtslos sei, anstatt auf die Möglichkeiten hinzuweisen. Anscheinend setzt Dein Anwalt um die "gesundheitlichen" Gründe ein paar Anführungszeichen und ist nicht überzeugt, dass dies Substanz hat. Das wird im Einzelfall zu prüfen sein - suche Dir ggf. einen anderen Anwalt, um eine zweite Meinung zu hören.
Danke, richtig, das war nicht der Fall. Dann werde ich mir eine zweite Meinung bei einem anderen Anwalt einholen. Danke für die rasche und sachliche Antwort.
Ich habe da auch erstaunliche Erfahrungen gemacht. Unser Anwalt sah auch keine Chance, den Prozess zu gewinnen und erklärte, dass die Gerichte da sehr restriktiv urteilen gegen die Unterhaltsverpflichteten. Das spricht also m.E. nicht gegen ihren Anwalt.
Dann wende Dich mit der Bitte ans zuständige Jugendamt, den Unterhalt entsprechend Deinem geringeren ( bereinigten ) Einkommen neu berechnen / festsetzen zu lassen.
https://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/abzuege-vom-einkommen/
Bitte diesbezüglich auch Deinen Arzt um eine Bestätigung, dass Du gesundheitlich bedingt nur noch mit geringerem Leistungsvolumen arbeiten kannst,
"den ich aber aus gesundheitlichen Gründen so nicht mehr ausführen konnte"
Das wirst Du ja anhand von Berichten/Attesten nachweisen können.
Dann soll dein Anwalt den Unterhalt neu berechnen lassen und bei der Begründung die Arzberichte/das Attest beifügen.
Und dann kann/soll der Ex doch klagen, aus meiner Sicht kommt er damit nicht durch.
Deinen Anwalt verstehe ich nicht. Oder der hat noch mehr Informationen, die wir nicht kennen.
Ja, ein Attest habe ich. Danke