Da Du in drei Wochen 18 wirst, stellt sich die Frage nach Kreditkarten für Minderjährige hier nicht wirklich. Die drei Wochen wirst Du ja noch aushalten können.

Viele Girokonten und Kreditkarten sind kostenfrei bis zu einem gewissen Alter (z.B. 28) oder für Schüler/Studenten/Azubis. Wesentlicher ist die Frage nach der Ausstattung der Karte.

Bezüglich Girokonto wäre comdirect interessant - dort gibt es auch schon ein Minderjährigen-Girokonto, d.h. das kannst Du praktisch morgen eröffnen (für die nächsten drei Wochen aber noch mit Identitätsfeststellung und Zustimmung der Eltern).

Bezüglich Kreditkarten habe ich mir leider aufgrund der Beendigung der Partnerschaft von Amazon und LBB auch diese Frage stellen müssen. Ich bin bei der Payback Visa (BW-Bank) und ADAC Kreditkarte (LBB) angekommen.

Achtung jedoch: die Payback Visa hat ein paar Fallstricke, die man nicht sofort erkennt bzw. mitgeteilt bekommt:

  • Standardeinstellung ist Teilzahlung. Stelle hier im Antrag bereits auf Vollzahlung.
  • Es gibt keine App für die Karte für iOS oder Android, um Umsätze einzusehen. Es gibt nur einen Website.
  • Schwebende Umsätze werden im Website (Karten Service Online) nicht angezeigt, nur gebuchte.

Ansonsten wirst Du vielleicht auch bei der Bank, die ein Girokonto anbietet, fündig.

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Die Transaktionen sind einzeln zu erfassen. Es geht ja auch darum, welche Aktien zu welchem Zeitpunkt gekauft bzw. verkauft wurden. Des weiteren gibt es bei manchen Wertpapieren eine Deckelung von Verlustverrechnungen, d.h. es ist schon wichtig, die Gewinne und Verluste separat auszuweisen.

Die Buchhaltungssoftware verbietet Dir sicher nicht die Erfassung mehrerer Transaktionen pro Tag.

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Prinzipiell dürfte das möglich sein.

In vielen Unternehmen besteht heute bereits die Möglichkeit eines Lebensarbeitszeitkontos, auf dem Gleitzeitstunden und/oder nicht genommene Urlaubstage "gespeichert" werden, damit sie später einen früheren Renteneintritt oder einfach nur ein ganzjähriges Sabattical ermöglichen (mit Gehaltsfortzahlung). Dabei ist jedoch der Aspekt der Rendite auf das zurückgelegte Kapital nicht berücksichtigt.

Die Verlagerung von Gehaltszahlungen (Gehaltsverzicht plus spätere Auszahlung plus ggf. Rendite abhängig vom Unternehmenserfolgt) entspricht eher einem internen Aktienmodell, bei dem Mitarbeiter Aktien erwerben können. Durch eine regelmäßige Valuierung der Aktien kann dann zu bestimmten Handelstagen (z.B. zwei pro Jahr) der Tausch zwischen Gehalt und Aktien bzw. von Aktien zurück in EUR stattfinden.

Die Aktienvariante scheint mir daher für das angedachte Modell die einfachste und auch steuerlich mit überschaubarem Aufwand zu handhabende Option sein.

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In Berlin Tagen Bund und Länder über die Kostenverteilung die durch Asylanten, Flüchtlinge, Migranten entstehen. Wie sollten wir das Problem lösen?

Ehrlich gesagt, trotzt Jurastudium, habe ichn meine Probleme mit der Unterscheidung von Kriegsflüchtlingen, Asylbewerbern, Scheinasylanten, Arbeitsmigranten, usw.

Immer wieder lese ich von Migranten, mit geringer "Bleibeperspektive."

Klar, alles muss rechtstaatlich ablaufen, aber müssen wir nicht in europa da mehr zusammen helten? Spanien und Italien bekommen die Last über das Meer angeliefert, so muss man es leider sagen, denn die Rettungsschiffe laufen deren Häfen an, oder die Boote kommen bei Gibraltar direkt. Griechland bekommt sie über die Ägäis.

Aber wenn sie in Italien sind hindern die Italiener sie nicht daran in den Zug zu steigen und Richtung Norden (Österreich/Deutschland) abzudampfen.

Es gibt Leute die sagen Tunesien udn Algerien, sowie Marokko sind keine "sicheren Drittländer" aber hundertausende Deutsche machen dort jedes Jahr Urlaub und denen passiert nichts, ausser dass ihnen evtl. die Geldbörse gklaut wird, aber das kann auch in Heiligendamm passieren.

Was wären gute Lösungen?

  1. Auffanglager der EU in Tunesien, Libyen, Algerien, Marokko, wo jeder einen Asylantrag für die EU stellen kann, mit Angabe des Wunschlandes udn ob er Verwandte in einem EU Land hat. Der Wunsche wird innerhalb von festzulegenden Kontingenten für alle EU Länder berücksichtigt, der Rest nach Losverfahren.
  2. Alles bleibt wie bisher. Dort wo der Asylant/Migranz ankommt und seinen Antrag stellt, "der hat ihn am Hals."
  3. Da wo er ankommt wird er gefragt wohin er will, bekommt eine Fahrkarte und das Land was er wünscht bekommt ihn serviert.
  4. Das erste Land muss ihn nehmen und muss mit ihm fertig werden.
  5. Andere Lösung
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jeder wird, im ersten EU Land gefr. wohin er will und geht dorthi

Generell ist Jammern auf hohem Niveau Tradition in Deutschland. Es geht uns in Deutschland trotz Krisen aller Sorten immer noch gut und ein funktionstüchtiges Sozialsystem in Kombination mit einer flächendeckenden Krankenversicherung puffern eine Menge ab. Vergleicht man dies mit den USA oder China, um mal zwei Extreme herauszunehmen, so lebe ich persönlich dennoch lieber in Deutschland - was nichts mit dem kulturellen Kontext oder beruflichen Perspektiven zu tun hat.

Ein Land wie Deutschland muss in der Lage sein, Immigration zu ertragen, zu verdauen und zu integrieren. Finanziell ist das schon mal gar kein Problem, auch wenn Rechnungen eröffnet werden, die darlegen, wie viel einzelne Zuwanderer jeweils kosten. Auch Deutsche, die ohne Not vom Sozialsystem leben, kosten die Gesellschaft Geld. Man sollte nicht vergessen, dass das Sozialsystem jedoch insbesondere von kinderreichen Familien (häufig mit Migrationshintergrund) profitiert, deren Beitrag zur Bevölkerungspyramide andere Effekte ausgleicht.

Es ist mir jedoch klar, dass es genügend Menschen - auch solche mit eigentlich sehr liberalen Einstellungen - gibt, die Deutschland als den Rückzugsort empfinden, an dem sie sich "zu Hause" fühlen wollen - abseits von der großen, weiten Welt und den andersartigen Menschen da draußen. Berührungsängste dieser Art und die Befürchtung, dass man jemandem etwas wegnimmt, wenn Zuwanderung offiziell zu sehr unterstützt wird, sorgen dann für Unmut und häufig werden Kostenargumente vorgebracht.

Ein Land, das sich eine Wiedervereinigung der beobachteten Art leisten konnte und weiterhin wirtschaftlich stark im Weltmarkt präsent ist, ist auch in der der Lage, locker ein paar Millionen Zuwanderer (aus welchen Gründen auch immer) im Jahr aufzunehmen. Daher plädiere ich dafür, dass jeder Zuwanderer entscheiden kann, in welches Land er/sie gehen möchte. In der Realität wird das natürlich nicht funktionieren, da verschiedene Länder durchaus verschiedene Bereitschaft dazu an den Tag legen.

Als ein Vielreisender und jemand, der bereits in mehreren Ländern gelebt hat (= sich > 3 Monate dort am Stück aufgehalten hat), habe ich zwar so meine Präferenzen, in welche Länder ich lieber gehe als in andere, aber generell konnte ich mich noch nie über einen Mangel an Gastfreundschaft in fremden Ländern beschweren. Ich wünschte, das wäre auch umgekehrt so für Menschen, die in Deutschland leben wollen.

  • Deutschland hat die Finanzkraft, Zuwanderung zu schultern.
  • Es gibt immer noch Regionen mit sehr viel ungenutztem Platz.
  • Die Wirtschaft sucht händeringend nach Fachkräften in verschiedenen Branchen.
  • Die Bevölkerungspyramide sollte wieder eine Pyramide werden.
  • Wir können alle von kultureller Diversität profitieren.

Wo ist das Problem?

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Zunächst einmal können "Kolleginnen" Dich nicht anklagen, sondern höchstens des Diebstahls beschuldigen. Ich sehe hier keinen Hinweis in Deiner Schilderung, dass der Vorwurf des Diebstahls tatsächlich erhärtet wurde und ein solcher nachgewiesen werden konnte. Auf welcher Basis konnte dann eine Kündigung ausgesprochen werden?

Es kann eine Kündigung zwar bei Vorliegen eines dringenden Verdachts auf Diebstahl erfolgen, jedoch muss dies auf beweiskräftige Nachweise gestützt sein. Nur eine Aussage von Kolleginnen im Sinne von "sie hat geklaut" reicht nicht aus. Der Grund für die fristlose Kündigung ist die nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses zum Arbeitgeber - und diese muss belegt werden können.

In jedem Fall kann gegen eine ungerechtfertigte Kündigung eine Klage vor dem Arbeitsgericht erfolgen. Allerdings kann dies nicht ein paar Jahre nach dem Ereignis erfolgen. §4 Satz 1 KSchG sagt

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.

Sofern also der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Kündigung mehr als drei Wochen her ist, kannst Du dieser nicht mehr entgegentreten. Die Kündigung ist damit wirksam.

Damit gibt es höchstens Rechtsmittel auf Grundlage von §187 StGB (Verleumdung) gegen Personen, die durch Unwahrheiten zu Deiner Kündigung wesentlich beigetragen haben, aber dies solltest Du im einzelnen mit einem Anwalt klären. Die Erfolgsaussichten auf eine Kompensation der Unannehmlichkeiten sind gering, da es sehr wahrscheinlich an belastbaren Nachweisen mangelt.

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Zunächst einmal: es handelt sich bei Test-/Werbeprodukten nicht um Schenkungen, denn diese würden unentgeltlich, d.h. ohne eine erwartete Gegenleistung vergeben werden.

Da diese Produkte im Zusammenhang mit dem Gewerbe des Influencers/Testers stehen, greift im Prinzip §8 Abs. 2 Satz 1 EStG:

Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.

Hierbei kommt es jedoch auf die Art der Bereitstellung von Produkten für die Bewerbung bzw. das Testen an.

  • Wird das Produkt nach dem Test/Werbevorgang wieder zurückgeschickt, so verbleibt kein Sachgegenstand im Vermögen des Testers/Influencers. Es ist nichts zu versteuern. Ein Gutachter muss ja auch nicht die Fahrzeuge versteuern, die er begutachtet.
  • Wird das Produkt im Zuge des Tests/Werbevorgangs zerstört oder unbrauchbar, so verbleibt auch kein Sachwert im Vermögen des Testers/Influencers. Es ist auch dann nichts zu versteuern.
  • Ein Reiseveranstalter schickt Dich auf eine Reise nach Malawi, um dort über die Sehenswürdigkeiten zu berichten. Deine Tätigkeit wird vergütet. Die dienstlich veranlasste Reise im Rahmen der Tätigkeit, deren Kosten steuerfrei erstattungsfähig wären, wurde vom Auftraggeber bezahlt. Die Reise ist nicht zu versteuern - wenn die steuerlichen Höchstsätze nicht überschritten wurden.

Bekommst Du jedoch z.B. ein Smartphone im Wert von 1.000 EUR für einen einwöchigen Test und darfst es anschließend für die private Nutzung behalten, so handelt es sich in der Tat um eine Sachzuwendung, die spätestens mit der Privatentnahme steuerlich relevant ist. Aufgrund der Verwendung in einem Test kann das Gerät zwar als gebraucht bewertet werden, d.h. der anzusetzende Wertvorteil beträgt vielleicht nur noch 600 EUR, aber diese Sachzuwendung ist zu berücksichtigen. Würde das Gerät das Betriebsvermögen nicht verlassen, sondern von dort direkt verkauft werden, so wäre der Erlös ja als Betriebseinnahme auch entsprechend zu versteuern.

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Tarde Republic ist eine Version von Trade Republic, bei der die Aufträge später ausgeführt werden? Hmm...

Zinsen werden zunächst mit dem Verlustverrechnungstopf Sonstige verrechnet, dann mit dem Freistellungsauftrag.

Verrechnungen von Gewinnen aus Wertpapiergeschäften erfolgen auch zuerst mit Verlusttöpfen, dann gegen ggf. anzurechnende Quellensteuertöpfe und dann erst gegen den Freistellungsauftrag.

Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, Gewinne durch ggf. gezielte Verkäufe und Käufe vor Jahresende zu realisieren, damit die Freistellungsaufträge ausgeschöpft werden. Ansonsten erfolgt die Besteuerung nachgelagert. Während z.B. ein ETF so über fünf Jahre 5.000 EUR an steuerfreiem Gewinn einbringen kann, würde bei der rein nachgelagerten Besteuerung höchstens die Vorabpauschale unter den Freistellungsauftrag fallen, jedoch der größte Teil (ca. 4.000 EUR) des Gewinns nach den vier Jahren zu versteuern sein. Das bedeutet eine Einbuße von über 1.000 EUR auf die fünf Jahre - je mehr, desto mehr Zeit vergangen ist.

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Es gilt das FIFO-Prinzip: zuerst gekauft, zuerst verkauft.

Kaufst Du 100 Aktien für 100 EUR und dann nochmals 100 Aktien für 200 EUR und der Kurs sinkt auf 150 EUR, so würde folgendes passieren:

  • Fall 1: Ein Verkauf von 100 Aktien würde einen Gewinn von 100 x 50 EUR liefern, der zu versteuern ist. Du hast dann noch 100 Aktien im Depot, die einen Buchverlust von 100 x 50 EUR ausweisen.
  • Fall 2: Ein Verkauf von 200 Aktien würde einen Gewinn/Verlust von 0 EUR liefern, der zu keiner Besteuerung führt. Die Aktie ist im Depot nicht mehr vorhanden.
  • Fall 3: Eine Übertragung von 100 Aktien auf ein anderes Depot würde die Aktien, die zu 100 EUR gekauft wurden, übertragen. Ein Verkauf von 100 Aktien aus dem ursprünglichen Depot würde dann zu einem Verlust von 100 x 50 EUR führen (da die Aktien für 200 EUR noch übrig sind). Es verbleiben die 100 Aktien im übertragenen Depot.

Das gilt natürlich entsprechend für Teilverkäufe.

Transaktionskosten habe ich jetzt außer Acht gelassen. Diese würden als Kosten der Anschaffungen und der Verkäufe gewertet, d.h. unter dem Strich wäre

  • im Fall 1 der Gewinn um die Transaktionskosten des ersten Kaufs und des Verkaufs geringer,
  • im Fall 2 der Verlust in Höhe der gesamten gezahlten Transaktionskosten für Käufe und den Verkauf übrig, sowie
  • im Fall 3 der Verlust um die Transaktionskosten für den zweiten Kauf und den erfolgten Verkauf zu erhöhen.

Das gilt für alle Wertpapiere mit Ausnahme von Termingeschäften, bei denen es eine Obergrenze für den verrechenbaren Verlust gibt.

Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht mit Zinsen und Dividenden oder Verlusten aus anderen Wertpapiergeschäften.

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Per Definition ist der letzte Stand vom Tag X-1 um 24:00 Uhr identisch mit dem ersten Stand des Tags X um 00:00 Uhr. Du meldest daher beiden den gleichen Stand.

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Ich vermute, dass das Kind kein Fahrerassistenzsystem hat, sondern eher ADHS gemeint ist.

Damit besteht für ein solches Kind natürlich ein gewisses Risiko, dass ein solcher Schaden entsteht, d.h. man kann das Kind nicht unbeaufsichtigt und betreut lassen. Eine "mutwillige" Zerstörung ist angesichts der Erkrankung nicht unbedingt gegeben, sondern es handelt sich ggf. um einen Effekt einer hyperaktiven oder besonders emotional-impulsiven Phase. Das wäre aber zu differenzieren.

Wenn es zuhause bzw. in der Obhut der Pflegeeltern zu diesem Schaden kam, ist dieser definitiv über die Sorgeberechtigten, also die Pflegeeltern, auszugleichen. Das bedeutet Reparatur oder Ersatz.

Wenn der Vorgang zur Schulzeit in der Obhut von Lehrern erfolgte, dann ist zu prüfen, in welcher Form das Kind überhaupt zu einer verantwortlichen Einsicht in die Folgen des eigenen Handelns fähig war. Es kann sich hier nämlich auch um eine Fahrlässigkeit der Aufsichtspersonen in der Schule handeln, die das Kind mit ADHS mit dem Tablet nicht hätten alleine lassen dürfen. Es kann sich auch um die Fahrlässigkeit der Eltern handeln, die ihr Pflegekind nicht hätten auf diese Schule mit unzureichenden Betreuungsmöglichkeiten schicken sollen.

Sofern keine vorsätzliche Beschädigung vorlag, würde daher die Haftpflichtversicherung der Aufsichtspersonen in der Schule bzw. der Pflegeeltern den Schaden ausgleichen. Bei vorsätzlichen Handlungen bleibt diese Kostenposition an den Eltern hängen.

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Diese Anzeige siehst Du, wenn der Versender einen anderen Postdienst (z.B. China Post) verwendet, um Sendungen letztendlich nur gesammelt zu einem Verteilpunkt in der EU zu verschicken und von dort aus weiter einzeln über einen europäischen Logistiker (Belgische Post bpost oder DHL sind bekannt dafür).

Ein Versender sollte dann zwei Tracking-Nummern haben. Oft wird aber suggeriert, dass die Versendung aus Deutschland oder der EU heraus erfolgt, d.h. man bekommt nur die zweite.

Die Dauer des Versands kann einige Wochen betragen, je nach Art des Tarifs. Rechne mal mit mind. zwei Wochen, maximal acht Wochen.

Wenn Du das Paket in Händen hältst, wird der Weg der Versendung offensichtlich werden.

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Vergiß es einfach.

Dieses Unternehmen ist jung und es ist unklar, womit es eine gute Bonität verdient hat. Diese winzige Firma ist Real Estate Developer und Textile Distributor zur gleichen Zeit?

https://www.accesswire.com/738359/Brasco-BV-Participates-in-MOODS-Clinic

Es versucht daher, mit hohen Zinssätzen Investoren in Anleihen zu locken.

Das wesentliche Risiko ist hier natürlich der Schuldnerausfall.

PS: Bitte poste hier keine Links mit Outbrain-Kampagnen-Infos... das ist Unsinn.

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Dies ist nicht zulässig. Du solltest die Person schriftlich von Deinem Widerspruch gegen eine Veröffentlichung und die Aufforderung zur sofortigen Löschung des Materials, das ohne Dein Einverständnis erstellt wurde, auffordern. Damit erfolgt auch die Androhung rechtlicher Schritte wegen Verletzung Deiner Rechte am eigenen Bild.

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Wenn Du im Angebot nicht auf die Art der Verrechnung von Reisekosten hingewiesen hast, kann der Auftraggeber die Tagessätze als incl. Reisekosten verstehen. Mit anderen Worten: die Abrechnung von Reisekosten zusätzlich zum Dienstleistungsvolumen ist dann nicht durchsetzbar.

Wenn Du mit der Auftragserteilung eine Konkretisierung der Abrechnung von Reisekosten vom Auftraggeber erhalten hast, dann kann dies ersatzweise für eine Regelung in Deinem Angebot herhalten.

Wenn Du vor Antritt der Dienstreise beim Auftraggeber nachgefragt hast, wie Reisekosten zu verrechnen seien, dann kannst Du diese Regelung auch hernehmen, um entsprechende Positionen in Rechnung zu stellen.

Generell gilt jedoch, dass es keine verpflichtende Abrechnungsmodalität für Aufwände gibt, die nicht auch im Angebot/Auftrag bzw. im Einzelfall so vereinbart wurden, bevor diese Aufwände anfallen.

Wenn Du eine Abrechnung "nach tatsächlich entstandenen Kosten bzw. steuerlichen Höchstsätzen" durchführen darfst, dann ist Deine Aufstellung korrekt, jedoch wäre der Mietwagen zuzüglich km-Pauschale doppelt. Hier ist zu prüfen, ob nicht Tankkosten plus Mietwagengebühren zum Ansatz kommen sollten. Alternativ kannst Du auch 0,30 EUR/km als Pauschale für gefahrene Kilometer ansetzen (jedoch dann keine Mietwagenkosten). Ebenso fehlt für Dienstreisen von mehr als 8 Stunden (Du hast übernachtet) die Verpflegungspauschale.

Wenn die Rechnungen für die einzelnen Ausgaben auf Deinen Namen lauten, dann ist das der Weg für die Abrechnung (incl. USt.).

Wenn die Rechnungen für die einzelnen Ausgaben auf den Namen des Auftraggebers lauten, kannst Du eine steuerfreie Auslagenerstattung nach §3 Nr. 50 EStG vornehmen, d.h. auf diese Positionen fällt keine USt. an. Der Auftraggeber erhält die Belege, da sie in seinem Namen und auf seine Rechnung ausgestellt wurden.

Für die Zukunft:

Vereinbare in Deinem Angebot präzise, welche Kosten wie belastet werden. Dienstleistungskosten werden monatlich (bei Leistungen nach Aufwand) oder zu Meilensteinen fällig. Reisekosten werden normalerweise zum Ende des Monats, in dem sie angefallen sind, in Rechnung gestellt.

Du kannst Reisekosten nach Belieben verrechnen - es muss nur klar vereinbart sein. Optionen:

  • Als kalkulierter Bestandteil Deines Tagessatzes (dann gibt es keine zusätzliche Position für Reisekosten)
  • Als Pauschalaufschlag für jeden Reisetag (z.B. 1.200 EUR off-site, 1.500 EUR für on-site Tage in Deutschland, 2.000 EUR für on-site Tage in Südafrika)
  • Als Erstattung für manche oder alle der angefallenen Kosten und ansetzbaren steuerlichen Beträge mit den steuerlichen Höchstsätzen
  • Als Erstattung für tatsächlich angefallene Kosten und einen erhöhten km-Satz für gefahrene km (z.B. 0,50 EUR/km).

Präzision im Vertrag hilft spätere Probleme zu vermeiden.

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Zunächst mal solltest Du auf Kalenderjahre abgrenzen. Relevant als Einkommen ist der jeweilige Gewinn, d.h. der Umsatz (Summe der positiven Einkünfte) minus Ausgaben (z.B. für Internet, Arbeitszimmer, Software, Domainmiete). Es geht nicht darum, wann Geld ausgezahlt wird, sondern wann Geld auf Deinem Konto eingeht. Ob das Paypal oder ein gewöhnliches Girokonto ist, spielt dabei keine Rolle.

Um welche Art von Freelancing geht es denn genau?

Es gibt hier sechs Themenbereiche, die zu beachten sind:

Punkt 1: ab einem eigenen Einkommen von 485 EUR im Monat (2023) bist Du nicht mehr in der Krankenversicherung familienversichert, sondern musst eine eigene Krankenversicherung abschließen. Diese Grenze hast Du noch nicht erreicht.

Punkt 2: Sozialversicherungen (für Rente, gegen Arbeitslosigkeit) sind für Selbständige nicht Pflicht, d.h. hier ist zunächst mal auch alles in Ordnung.

Punkt 3: Einkommensteuer fällt erst ab einem Einkommen von 10.908 EUR im Jahr (2023) an. Effektiv ist der Betrag noch etwas höher, wenn Du Ausgaben für Krankenversicherung etc. geltend machst. Diesen Betrag hast Du jedoch nicht erreicht, d.h. für 2022 fielen keine Steuern an. Wenn 2023 im gleichen Rahmen bleibt, fallen hier auch keine Einkommensteuern an. Solange Du in diesem Rahmen des Grundfreibetrags bleibst, bleiben die Einkünfte steuerfrei.

Punkt 4: Kindegeld erhalten Deine Eltern unabhängig von Deinem Einkommen, solange Du minderjährig bist. Auch hier sind also keine Konsequenzen zu erwarten.

Punkt 5: Geschäftsbedingungen von Paypal und Websites, die gewerbliche oder freiberufliche Leistungen anbieten, setzen die Geschäftsfähigkeit voraus, d.h. die Volljährigkeit. Erfüllst Du diese Voraussetzung nicht, so verletzt Du die AGB der jeweiligen Anbieter bzw. Dienstleister. Diese können gegen Dich im einfachsten Fall durch Account-Sperrungen oder weitergehend mit Schadensersatzforderungen, wenn ein Schaden entstanden ist, vorgehen. Auch die Geschäftspartner, für die Du Dienstleistungen erbracht hast, können Verträge rückabwickeln, wenn herauskommt, dass Du minderjährig bist und warst. Mit etwas Glück hat das keiner bemerkt und Du kannst durch Liquidation der Accounts das Problem beseitigen.

Sprich auch mit Deinen Eltern darüber, damit diese zumindest im Nachhinein ihre Genehmigung geben können und dadurch diesen Punkt in gewisser Form heilen.

Punkt 6: der schwerwiegendste Punkt, der bereits im letzten Bereich anklang, bezieht sich auf Deine mangelnde Geschäftsfähigkeit. In Deutschland (nicht aber in Österreich) könntest Du mit Zustimmung Deiner Eltern und des Familiengerichts tatsächlich eine beschränkte Geschäftsfähigkeit erlangen. Deine bisherige Tätigkeit zeugt von einem gewissen Erfolg und ggf. auch von einer gewissen Sorgfalt (hoffe ich jetzt mal), so dass die Voraussetzungen dafür gegeben sein könnten. Als Minderjährige kannst Du Deine Arbeitsleistung nicht ohne Zustimmung der Eltern zur Verfügung stellen. Du kannst keine Verträge schließen. Das bezieht sich auf gewerbliche wie auch auf freiberufliche Tätigkeiten.

Auch hier solltest Du mit Deinen Eltern sprechen. Generell finde ich es positiv, wenn sich jemand bereits mit 16 Jahren für selbständige Tätigkeiten interessiert und mit Freelancing Geld verdienen kann, denn das bereitet einen sicher besser für die zukünftige Berufslaufbahn vor, als nur in der Schule Lehrstoff zu absorbieren. Es gibt dabei jedoch auch Risiken und daher ist der Prozess der Genehmigung etwas komplizierter.

Bis das alles geklärt ist, solltest Du nicht die Tätigkeiten fortsetzen.

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zu akzeptablen Zinsen

Ich beweifle, dass es Sparbriefe, Festgeld oder Tagesgeld derzeit irgendwo zu akzeptablen Zinsen mit akzeptablem Risiko gibt. Das Kernziel der Erhaltung der Kaufkraft des angelegten Betrags nach Steuern wird dadurch nicht erreicht.

Sparbriefe sind Schuldverschreibungen einer Bank, d.h. ihre Rückzahlung wird durch die Bank gewährleistet. Sollte die Bank insolvent gehen, so sind Sparbriefe i.d.R. durch eine Einlagensicherung bis 100 kEUR abgesichert, sofern keine Nachrangabrede vereinbart wurde. In diesem Fall greift die Einlagensicherung nicht und Du wirst nur aus der Insolvenzmasse der Bank bedient - und dies sogar nur nachrangig hinter allen anderen Gläubigern.

Siehe hier: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Sparbrief/sparbrief_node.html

Festgeldzinsen liegen derzeit höher als bei Sparbriefen. Warum das so ist, ist mir zwar schleierhaft, denn es handelt sich um vergleichbare Produkte. Festgeld bei EU-Banken ist über die Einlagensicherung generell bis 100 kEUR abgedeckt. Außerhalb der EU wäre ich vorsichtig, denn hohe Zinsen kommen dann auch mit einem Währungsrisiko oder einer geringeren Einlagensicherung.

Tagesgeld bindet Banken weniger, d.h. die Zinsen sind auch hier niedriger als bei Festgeld.

  • Für kurzfristige Anlagen (bis max. ein Jahr) empfielt sich Tagesgeld oder Festgeld, je nach Zinsen. Man würde dies wählen, wenn es um die Erhaltung eines numerischen Betrags für eine zukünftige, in der Höhe schon bekannte Zahlung (z.B. Steuern, Kreditablösung) geht und eine hohe Sicherheit gewünscht ist. Eine Überrendite ist nicht gefordert, da das keine Kapitalanlage zur Vermögensmehrung ist.
  • Für mittelfristige Anlagen (3-5 Jahre) empfiehlt sich Festgeld, wobei auch hierbei ein Kaufkrafterhalt nicht im Vordergrund steht, sondern die sichere Erhaltung des numerischen Betrags für einen zukünftigen Zeitpunkt. Früher hat man hier auch Geldmarktfonds eingesetzt, diese sind jedoch in der aktuellen Zinsstruktur unattraktiv geworden. Auch dies ist keine Kapitalanlage zur Vermögensmehrung, sondern nur ein Geldparkplatz.
  • Für längerfristige Anlagen (über 5 Jahre) empfehlen sich Misch- oder Aktienfonds, die mit einer zu wählenden Volatilität auch den Kaufkrafterhalt anstreben, d.h. Verluste durch Inflation tendenziell ausgleichen. Die Rendite ist allerdings zu versteuern, d.h. man sollte die Rechnung immer mit ggf. anfallender Kapitalertragssteuer machen.
  • Es gibt auch sogenannte Garantiefonds für die längerfristige Anlage (5+ Jahre), die den Erhalt des eingezahlten Betrags garantieren, aber damit ist nicht ein Inflationsausgleich erreicht. Auch ist zwar ein Sondervermögen über den Fonds selbst bei Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft weiterhin Eigentum des Anlegers, aber die Garantie als solche wird nur durch Zusatzkonstrukte durch die Gesellschaft gegeben. Ist diese insolvent, besteht auch keine Garantie mehr. Du kannst Dir Garantiefonds auch selbst bauen, denn die Instrumente dafür stehen Anlegern heute kostengünstig zur Verfügung. Absicherung kostet jedoch Rendite, d.h. auch wenn man an Überrenditen von Risikokomponenten partizipiert, kommt am Ende nur eine magere Überrendite heraus.
Es werden in meiner Stadt [...] angeboten.

Natürlich machen lokale Banken entsprechende Angebote, aber generell würde ich für jede dieser Anlageformen immer deutschlandweit recherchieren, denn der Markt ist in diesem Bereich national oder sogar EU-weit.

Bedenke auch, dass wenn Du von einer lokalen VR-Bank Geschäftsanteile kaufst, bei vielen Banken immer noch ca. 2-4% Rendite p.a. herauskommen. Das ist durchaus attraktiv und im Rahmen der Renditen von Tages- und Festgeldangeboten.

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Zunächst mal: "die Bank" gibt es nicht. Unterschiedliche Banken haben verschiedene Geschäftsmodelle.

Banken wie Volksbanken und Sparkassen vergeben Darlehen, um über darüber planbare Einkünfte mit abschätzbaren Risiken zu erzielen. Schuldnerausfälle werden in Risikomargen eingepreist. Die eigentlichen Geldmittel kommen aus Refinanzierungsgeschäften mit anderen, d.h. eine Bank stellt sich neutral und kassiert für die Dienstleistung einen Aufschlag. Hat eine Bank ihr Risiko bezogen auf diese Darlehen im Griff, macht sie solides Geschäft.

Investmentbanken haben durchaus auch einen Arm, der selbst investiert, d.h. in Eigenhandel und Private Equity involviert ist. Das ist jedoch eine andere Art von Geschäft mit anderen Risiken und erfordert ein deutlich größeres zu bewegendes Geldvolumen, um hier wirtschaftlich und profitabel arbeiten zu können.

Bezüglich der Risikobehandlung in beiden Fällen sind jedoch enge Grenzen gesetzt. Diese kommen u.a. durch die Vorschriften aus der Basel- oder Solvency-Reihe.

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Steuerliche Berücksichtigung von wertlos ausgebuchten Aktien?

Hallo liebe Leute,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt, der sich in meinem Depot ereignet hat. Der Einfachheit halber mit fiktiven Zahlen:

Angenommen man erwirbt eine Aktie für 100€ und es fällt eine Gebühr von 1€ an. Also 101€ Kaufkosten.

Später verkauft man die Aktie für 0,10€ und für den Verkauf wird eine Gebühr von 1€ fällig. D.h. dem Verrechnungskonto werden 0,90€ belastet.

Der Verlust beträgt also 101,90€ (Verkaufskurs 0,1€ - Kaufkurs 100€ - 1€ Kaufkosten - 1€ Verkaufskosten).

Wie ist der Verlust steuerlich zu behandeln?

Ich konnte mit Google folgendes herausfinden:

Es handelt sich um einen Totalverlust und daher wird der Verlust nicht in den Verlustverrechnungstopf (Aktien) gebucht. Stattdessen weist mir die Bank den Verlust nach § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG in der Jahressteuerbescheinigung für 2023 aus.

Meine Fragen:

1) Diesen Wert gebe ich dann in der Steuererklärung an, oder? Es hat für mich ja nur Vorteile, das anzugeben. Aber ist man damit auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

2) Gegen welche Kapitalerträge darf dieser Verlust gegengerechnet werden? Nur Aktien oder sämtliche Kapitalerträge?

3) Wenn ich in dem Jahr den Verlustabzug nicht benötige, wird er durch das Finanzamt ins Folgejahr übertragen? Steht der konkrete Betrag dann in dem Steuerbescheid, oder wo wird das festgehalten?

3.1) Meine Depotbank ist im Fall von 3) raus, d.h. im Falle eines Übertrags weißt Sie den Betrag nicht in der Steuerbescheinigung des Folgejahres aus, richtig? Woher soll sie ihn auch kennen.

Vorab vielen vielen Dank für eure Hilfe!

LG

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Wenn eine Aktie wertlos wird, ist sie nicht zu verkaufen, sondern wertlos auszubuchen. Dies ist äquivalent zu Geschäften, bei denen die Transaktionskosten den Veräußerungspreis übertreffen.

Nach §20 Abs. 1 Nr. 7 EStG kannst Du uneinbringliche Kapitalforderungen als Verluste geltend machen. Nach §20 Abs. 6 EStG kann dies allerdings bis max. 20.000 EUR pro Kalenderjahr erfolgen. Hast Du also 40.000 EUR Gewinne und 40.000 EUR Verluste aus wertlos ausgebuchten Aktien, so heben sich die beiden Werte mitnichten auf. Du hast dann 20.000 EUR an Verlusten vorzutragen, die übrigen 20.000 EUR werden verrechnet, es verbleiben 20.000 EUR Gewinn, die zu versteuern sind.

ad 1) Du bist dadurch nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Es wäre aber zu Deinem Vorteil, da ja ein Verlust angefallen ist und dieser festgestellt werden sollte.

ad 2) Verluste aus der wertlosen Ausbuchung von Aktien können mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden (bis max. 20.000 EUR, §20 Abs. 6 Satz 6 EStG). Verluste aus der Veräußerung von Aktien können dagegen nur mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnet werden (ohne Beschränkung der Höhe der Verluste, §20 Abs. 6 Satz 4 EStG).

ad 3) Der Verlust kann auf Folgejahre vorgetragen werden. Darüber erfolgt eine gesonderte Mitteilung über die Feststellung des Verlustvortrags.

ad 3.1) Siehe 3. Dein Finanzamt kennt aber Deinen Verlustvortrag.

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Ein kurzer Blick in §9 EStG liefert:

Werbungskosten sind auch [...] Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte [...]. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen [...]

Das bedeutet klar, dass die Zahl der Arbeitstage die Messgröße ist, nicht die Anzahl der zurückgelegten Strecken zur Arbeit.

Wenn das bisher nicht beanstandet wurde, hat das Finanzamt wohl einfach die Entfernung akzeptiert und nicht nachgerechnet.

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Das ist keine gewöhnliche Anleihe, sondern eine Credit-Linked Note. Die Stückelung ist 100 kEUR, d.h. das ist auch keine Retail-Investor-Tranche.

  1. Du kannst diese Anleihe, die Ende letzten Jahres (08.11.2022) emittiert wurde, überhaupt nicht mehr kaufen, da sie nicht gehandelt wird. Die Liquidität dürfte Null sein.
  2. Die Kupons haben zwar nominell diese Höhe, aber es gibt eine Kopplung an Kreditereignisse. Dadurch kann eine Bank eine Risikoverteilung für Kreditverbriefungen mit anderen Partnern durchführen, die diese CLN kaufen.
  3. Die Anleihe ist ein Floater mit variablem Kupon, der jeweils mit der Rendite des nächsten möglichen Zeitpunkts der Überprüfung eines Kreditereignisses und dem Wert bei Eintreten dieses Ereignisses angegeben ist.

Du müsstest den finalen Verkaufsprospekt für die Anleihe von der BayernLB anfordern, um die genaue Ausstattung dieser Anleihe einzusehen.

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