Bis zu welchem Betrag darf die Unterhaltszahlung von der Düsseldorfer Tabelle abweichen?

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Die Düsseldorfer Tabelle wird von allen Gerichten als die Mindestvorgabe beim Unterhalt anerkannt. Sie ist immer aufgegliedert nach dem Alter des Kindes und der Einkommensstufe des Unterhaltspflichtigen. Danach kannst du den gesetzlichen Bedarf genau ablesen. Dabei ist das Kindergeld zu berücksichtigen. Du kannst einen Aufschlag vornehmen, wenn das Kind nur ein Unterhaltsfplichtiger für deinen Ex darstellt. Aber nur in diesem Fall könntest du mehr verlangen. Wenn dein Ex sonst mehr zahlen will, dann ist es ja gut für dich. Er muss es aber nicht, sondern von Rechts wegen nur das, was die Düsseldorfer Tabelle genau vorgibt.