Unterhaltszahlungen kürzen wegen beruflicher Veränderung?

4 Antworten

Sorry, aber ein Anwalt steht nicht über dem Jugendamt.

Wenn ich heute 10k netto verdiene und morgen meinen Job verliere, übermorgen einen zu 2k netto annehme, dann zahle ich mit Sicherheit nicht den Unterhalt, der auf 10k ausgelegt war.

Ja das ist sicher richtig, aber er verliert ja seinen Job nicht.. das ist wohl das Problem :(

rechtlich ist wohl kein proaktiver Neuanfang gestattet ohne einen Schuldenberg..

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Wenn Du ohne jedwede Notwendigkeit Deinen Beruf wechseln möchtest ( Deinen sicheren Job kündigst ) - dann nicht zu Lasten Deiner Unterhaltszahlungen. Sonst ist es gut möglich, dass man Dir ein fiktives Einkommen unterstellt ( und dahingehend einen Titel erwirkt ) und Du Dich damit bis über die Hutkrempe verschuldest.

Der Unterhalt wird gemäß Düsseldorfer Tabelle errechnet. Wenn er weniger verdient, zahlt er weniger

Das dachten wir auch, aber hat der Scheidungsanwalt verneint. Er wäre an die Höhe lt. Urteil gebunden und müsste es irgendwann alles nachzahlen!!

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Und wer sich freiwillig ! "armrechnet" durch geringeres Einkommen, wird halt unterhaltstechnisch nicht runtergestuft.

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Ein Elternteil minderjähriger Kinder unterliegt einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Er kann nicht ohne Not mutwillig sein Einkommen vermindern. Was anderes ist es natürlich, wenn er seinen Job verliert oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.

PS: und jetzt erst habe ich gesehen, dass Andri123 genau das auch schon geschrieben hat, sorry für die Doppelung.