Kann die Ehefrau Unterhalt verlangen, wenn sie ihre Arbeit selbst kündigt und eine Ausbildung anfängt?

1 Antwort

Prämisse beim nachehelichen Ehegattenunterhalt

Umgekehrt ergibt sich daraus die Konsequenz, dass kein ehebedingter Nachteil vorliegt, wenn die Ehe kinderlos geblieben ist und die Ehefrau auch nach der Heirat ihren Beruf weiterhin ausübte, eigenes Geld verdiente und dann lediglich während der Trennung arbeitslos wurde und auch nach der Scheidung arbeitslos bleibt. In diesem Fall verwirklicht sich ein allgemeines Lebensrisiko, so dass ein nachehelicher Ehegattenunterhalt nur im Ausnahmefall in Betracht kommt, wenn der Ehegatte ohne eigenes Verschulden nachweislich arbeitslos bleibt. Die Voraussetzungen dafür umschreibt § 1573 BGB. Wer also in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, hat keinen Anspruch auf Unterhalt.

Es gilt leider aber auch dies:

Ausbildungsunterhalt

Fortsetzung:

Sie (die EX) muss also nachweisen, dass Sie nach Vorbildung, Fähigkeit, Alter, Gesundheitszustand und Arbeitsmarktverhältnissen für die vorgesehene Ausbildung geeignet ist. Ziel der Ausbildung muss eine angemessene Erwerbstätigkeit sein, mit der sie Ihren vollen Unterhalt nachhaltig sichern kann. Demzufolge hat sie keinen Ausbildungsunterhaltsanspruch, wenn Ihre Ausbildung nicht zur wirtschaftlichen Existenzsicherung, sondern zum reinen Vergnügen betreiben. Je länger und aufwendiger die ins Auge gefasste Ausbildung ist, umso höher sind die Anforderungen an den Nachweis, dass die Ausbildung angemessen und erfolgversprechend ist.

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@Maerz2019

Sie war aber nicht arbeitslos. Sie hat ihren Job zum 30.09. gekündigt und hat direkt im Anschluss ab 01.10. eine Ausbildung im elterlichen Betrieb begonnen mit dem späteren Ziel die Firma irgendwann zu übernehmen.

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@Stephi2809

Womit wir bei der Frage angelangt wären, ob die Ausbildung im Betrieb der Eltern zur wirtschaftlichen Existenzsicherung dient oder nicht. zB weil das Ausbildungsnentgelt von den Eltern genauso gut aufgestockt werden kann, zumal ihr der halbe laden ja jetzt schon irgendwie gehört. Deine Ex ist total berechnend, das war alles von langer Hand kalkuliert. Und sie hat sich vorher juristisch beraten lassen, in welches Netz sie sich auf wessen Kosten als nächstes fallen lassen kann.

Was Du bitte auch noch prüfen musst: bekommt sie schon einen Ausbildungsunterhalt von Dir? Wann wurde der Antrag gestellt? Wie sind dafür die Fristen? Kann sie während der laufenden Ausbildung mit Unterhaltsansprüchen angedackelt kommen? Erhält sie überhaupt eine reguläre Ausbildung oder ist das Konstruktim Familienbetrieb ein Vowand, nur Schmuh? Haben die überhaupt einen Ausbilderschein? Vorqualis ?=

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@Maerz2019

soweit ich weiß, will sie nur Trennungs- und nachehelichen Unterhalt über mich geltend machen. Sie war Notfallsanitäter und macht nun eine Ausbildung in der Altenpflege und fährt im ambulanten Pflegedienst (der Eltern). Ich denke schon, dass dort alles richtig läuft. Ihr Auto hat sie verkauft und nutzt das Auto vom Pflegedienst. Miete zahlt sie denke ich auch nicht, da sie in einer separaten Wohnung im Elternhaus lebt. Ich habe wirklich große Bedenken, dass das Gericht für sie sprechen wird, obwohl vieles so offensichtlich ist und ich später an allen Anwalts- und Gerichtskosten hängen bleibe und auch noch Unterhalt zahlen muss. Wenn das der Fall wäre, wäre das Haus weg, was ich aber gerne behalten möchte. Ich habe überlegt ihr ein Angebot für den Unterhalt zu machen, aber eigentlich sehe ich es nicht ein, ihr mehr und mehr Geld zu geben. Am Ende geht sie mit einem Gewinn raus und ich verliere alles. Bin wirklich ratlos.

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