Unfall mit Mietwagen, ohne Vollkasko, noch KfZ Versicherung
Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir bei folgendem Problem helfen:
Meine Freundin hat für meine Schwester einen Mietwagen für ihren Umzug gefahren. Dabei kam es zu einem kleinem Unfall mit einem Firmenwagen. Der Schaden bei beiden Fahrzeugen ist nur gering. Der Vertrag ging auf den Namen meiner Schwester, während meine Freundin nur als Fahrerin eingetragen war. Die Problematik besteht nun darin, dass meine Schwester leider keine Vollkasko für den Mietwagen bestellt hat, und meine Freundin über keine Kfz Versicherung verfügt. Weiß nun jemand von euch wer, für welchen Schaden aufkommen muss und ob dies privat bezahlt werden muss, oder durch eine Versicherung ( es bleibt ja nur noch die Haftpflichtversicherung übrig... bei beiden Personen über die Eltern)? Zu guter Letzt - der Eigenanteil bei einem Schaden am Mietwagen beträgt 500€.
Vielen Dank für alle hilfreichen Beiträge!
4 Antworten
Ich habe den Eindruck, Du hast an der Sache etwas gründlich mißverstanden:
Auf wen der Mietwagenvertrag läuft, ist völlig ohne Bedeutung. Entscheidend ist, welche Versicherungen für den Mietwagen abgeschlossen sind und da kann ich mir keine Mietwagenfirma vorstellen, die ein Fahrzeug ohne Haftpflicht auf die Strecke schickt. Das hätte neben Haftungs- auch noch strafrechtliche Aspekte.
Die Haftpflicht bezahlt den Schaden des Gegners.
Nun behauptest Du, es bestünde keine Vollkasko. Da frage ich mich dann aber, was das mit dem Eigenanteil von 500,--€ soll. Macht doch nur Sinn, wenn eine Vollkasko besteht. Wahrscheinlich war mit der von Dir zitierten "Vollkasko" vollständiger Haftungsausschluß gemeint.
Um es klar zu sagen: Ich kenne die Unterlagen nicht und Du hast sie nicht verstanden. Aber aufgrund Deiner lückenhaften Sachverhaltsschilderung gehe ich mal davon aus, dass mehr als maximal 500,--€ nicht zu zahlen sind. Und falls doch, meldet sich der Anwalt der Mietwagenfirma. Hoffentlich weiß der dann wenigstens, worum es geht.
Die Haftpflicht bezahlt den gegnerischen Schaden und zwar zu 100%.
Der Eigenanteil von max. 500,--€ ist für den Schaden am Mietauto und von dem Mieter zu zahlen.
allo,
ob die Freundin eine Kfz-Versicherung hat, ist unerheblich. Die wäre an ihren Wagen gebunden.
Die Privathaftpflicht zahlt auch nichts.
Das heißt, die 500 EUR (das ist wohl der Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung des Mietwagens) ist von der Entleiherin zu tragen. Ich hoffe, dass es deswegen keinen Streit gibt.
Den Schaden am gegenerischen Fahrzeug bezahlt voll die Haftpflicht des Mietwagens.
Wenn Deine Schwester die Option Vollkasko der Mietwagenfirma ausgeschlossen hat muss sie den entstandenen Schaden privat regulieren. Eventuell trifft Deiner Freundin eine Teilschuld, eine Versicherung wie auch immer wird da nicht für aufkommen.
Simple Geschichte. Alle Mietwagenunternehmen haben eine Maximal-SB. Häufig 750.- Euro, hier wohl 500.- Euro. Falls etwas passiert, sind eben die 500.- Euro zu zahlen, sofern der Schaden > 500.- Euro ist. Das betrifft immer nur die Kaskoversicherung, in der Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung, auch nicht bei Mietwagen.
Ich gebe Dir Recht, Dein Eindruck war richtig. Wurde gerade aufgeklärt von meiner Freundin und muss mich korrigieren: Der Wagen war natürlich versichert, Voll - oder Teilkasko. Worum es jetzt also primär geht ist 1. Wer muss rechtlich gesehen den Eigenanteil von max. 500 € zahlen. Die Mieterin, oder die Fahrerin? 2. Wer muss für den Schaden am anderen Fahrzeug aufkommen?