Ja Sie sind in dem Fall schadenersatzpflichtig, besteht eine Private Haftpflichtversicherung kann diese die Regulierung übernehmen.
Sie wissen am besten welche Versicherung Sie abgeschlossen haben, aber vielleicht ist der Defekt ja relativ schnell und ohne große Kosten zu beseitigen. Holen Sie sich doch mal einen Fensterbauer oder Tischler zu Hilfe, eventuell liegt nur ein Einstellproblem vor und die Schliessfähigkeit der Terassentür ist für einen Handwerker mit wenigen Handgriffen wieder hergestellt, dann kostet das auch kein Vermögen und das einschalten einer Versicherung überflüssig.
Ganz platt gesagt, wenn man sich etwas steuerlich nicht mehr leisten kann (unabhängig davon was) ist es schon zu spät, da sollte man vor Erwerb drüber nachdenken. Ich persönlich kann auch nicht nachvollziehen wenn man eh schon keine Zeit hat und oft nicht zu Hause sein kann, sich noch gleich drei Hunde anschaffen muss, aber das ist meine ganz persönliche Meinung.
Dem Steueramt werden Sie mit Ihrer Erklärung keine Nachsicht abgewinnen können.
Das ist normalerweise die Aufgabe des Bankmitarbeiters der Kreditgebenden Bank, lassen Sie sich da um jeden Preis ausführlich beraten. Die in der Frage enthaltenen Einzelheiten reichen für eine qualifizierte Antwort nicht aus.
Hätte, wäre, wenn … bringt jetzt alles nichts mehr. Die Eigentümerin hat sich anders entschieden, das müssen Sie akzeptieren und fertig.
Hallo Xaver007, So genannte Versichertenälteste sind für die DRV ehrenamtlich tätig und beraten Kostenfrei. z.Bsp. Hier: http://www.yellowmap.de/Partners/DeutscheRentenversicherung/Html/PoiIsoPartner.aspx?Partner=DeutscheRentenversicherung&SecurityID=gUdoslxfi0R6fLHYe9fg/3SJyE1S34AUnHcIDBbwzts=&Country=D&BC=DRV1&Zip=46395&Town=Bocholt&Street=&Radius=
oder direkt online auf der Homepage der DRV. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/04_versichertenberater_und_aelteste_node.html
Die SF Jahre sind nicht gelöscht wurden, Sie sind nur nach einem Versicherungsfall (Schaden mit Regulierung durch den Versicherer) in der persönlichen Schadensfreiheitsklasse zurück gestuft wurden.
Es nutzt zwar im Nachhinein nichts mehr aber man hätte rechtzeitig in die AVB der Versicherung schauen müssen und ggf. wechseln müssen. Eine Rückstufung um 19 SF-Klassen nach nur einem Schadensfall ist schon sehr ungewöhnlich. Überwiegend üblich sind bis zu 11 SF-Klassen.
Von dem der ihn fallen lassen hat Schadenersatz fordern. ;-)))
Na was denn sonst ?
Für seine Guthaben und Zahlungsverpflichtungen ist der Bruder selbst verantwortlich, es sei denn er ist noch minderjährig oder nicht geschäftsfähig oder hat aus anderen Gründen einen Vormund bzw. gesetzlichen Vertreter.
Auch wenn die Frage ein drittes mal wiederholt würde, Nein.
Kann nur immer wieder raten keine Geschäftsbeziehungen mit dubiosen Finanzvermittlern, - Banken, - Firmen etc. einzugehen.
Klarer wird die Sache wenn man sich schon vor einer Entscheidung folgende Fragen stellt.
Weshalb gibt es keinen Firmensitz in Deutschland ?
Hierfür mag es mehrere Gründe geben. Neben den für die Firma nachvollziehbaren einfachere, schnellere, günstigere Gewerbeanmeldung im Vergleich zu Deutschland aber auch für deutsche Kunden nachteilige Gründe wie mangelnder Verbraucherschutz, Reklamationen, Umtausch bzw. Rückabwicklung des Vertrages unmöglich.
Und das sind nur die harmlosesten Argumente.
Finger weg von dubiosen Finanzdienstleistern, recherchiere selbst im Internet, wenn nicht schon geschehen.
Eine unschöne und beschämende Situation für die ganze Familie ….
Hat die Oma kein Testament gemacht, dann wird es schwierig bis unmöglich für das Enkelkind das von der Oma angesparte Geld zu bekommen.
In Bezug auf was ? Renten-, Kranken-, Pflege-, Kraftfahrzeug-, oder welcher Versicherung ?
Ja, das muss man, auch wenn es manchmal schwer fällt. Das AlG 2 ist genau wie das Wohngeld eine soziale Leistung die nur Bedürftigen Personen gewährt werden kann, deshalb auch „Bedarfsgemeinschaft“.
Für viele Menschen ist es entwürdigend ihre finanziellen Verhältnisse und ihr Einkommen völlig offen zu legen.
Aber wie bitte sonst kann die Behörde prüfen ob ein Anspruch besteht und wenn ja in welcher Höhe ?
Darüber hinaus ist jede Sozialleistung als Hilfe zur Selbsthilfe und als temporäre Unterstützung gedacht.
„Enthalten ist alles ausser Aufzug, Strom und Kabel TV.“ - Also doch nicht alles!
"Es sind also ca 4/m2. Letztes Jahr war ich bei 185€“ - 185 € / m2 oder was ???
Die Analyse wird ungenau wenn man alles durcheinander bringt. Den Verbrauch von Heizenergie, Wasser, Strom usw. ist wesentlich vom baulichen Zustand beschrieben im Energieausweis, wieviele Personen in der Wohnung leben und wie bewusst jeder einzelne auf den Verbrauch und damit auf die Kosten achtet abhängig. Snoopy155 hat das in seiner Antwort bereits thematisiert.
Ich hätte das Bett genau wie Juergen010 vollständig zurück gegeben und mir den Kaufpreis erstatten lassen. Die Fragestellung liest sich aber als wolltest Du das Bett gerne behalten. Ich denke auch das 400 € Preisnachlass angemessen wären.
Solange es beim Vorhaben bleibt passiert nichts. Spätestens nach der Eheschliessung, besser gesagt sobald Ihr eine gemeinsame Wohnung bezieht werden die Leistungen der Arge (Informationspflicht gegenüber dem Jobcenter) gekürzt oder ganz entfallen.
Hallo althaus, meinst Du die 1. oder 2. Million ? Die erste hast Du doch schon, die zweite lässt sich schneller realisieren. ;-))))