Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich hab in meiner letzten Steuererklärung mein Auslandsstudium als Werbungskosten geltend machen wollen. Daraufhin kam ein Brief vom Finanzamt, dass ich bitte nachweisen soll, dass ein Auslandssemester notwendig ist.
Das Auslandssemester selbst ist in meinem Studium (Masterstudium, BWL) nicht verpflichtend. Ich habe es gemacht, um meine Sprachkenntnisse zu verbessern. Es wird heutzutage doch aber auch so empfohlen, ein Auslandssemester zu machen. Außerdem kann ich es nirgendwo schriftlich finden, dass ein Auslandssemester Pflicht sein muss, damit man die Ausgaben dafür steuerlich geltend machen kann.
Meine Frage: Ist es richtig, dass ein Auslandssemester "notwendig" sein muss, um die Ausgaben dafür steuerlich geltend machen zu können?
Ich konnte im Internet bisher noch keine passende Antwort auf meine Frage finden. Daher bitte ich euch, nicht gleich zu schreiben, dass es dazu schon mehrere Threads gibt.
Vielen Dank.