Wer haftet wenn einem das Auto geklaut wird und zugleich zu Schrott gefahren wird?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zumindest muss das Auto Teilkasko versichert sein. Ohne Kasko besteht hierfür kein Versicherungsschutz.

Im Falle einer Totalentwendung zahlt der Versicherer, sofern das Auto nicht innerhalb von einem Monat nach Schadenmeldung wieder aufgefunden wird, den Wiederbeschaffungswert.

Wird das Fahrzeug innerhalb dieses Monats wieder aufgefunden, ist über die Teilkaskoversicherung die Beseitigung eventueller, im Zusammenhang mit dem Diebstahl enstandenen Schäden, abgedeckt. Nicht abgedeckt sind jedoch Vandalismusschäden, z. B. weil der Dieb die Sitze mit einem Messer aufgeschlitzt hat. Das wäre dann ein Vollkaskoschaden.

Vor allen Dingen sollte man darauf achten, dass die Angaben in der Schadenanzeige korrekt sind, Oft werden zu geringe Kilometerleistunen angegeben, was dann, falls das Auto nach der Monatsfrist wieder aufgefunden wird, dazu führt, dass eine Entschädigungsleistung in voller Höhe zurückzuzahlen ist.

haftet

Wen als den Dieb hast Du denn so als möglicherweise "Haftenden" für den Schaden am eigenen Fahrzeug im Blickwinkel? Die EU, die Caritas, den deutschen Staat, eventuell Frau Merkel persönlich? Wer keine Teil- oder Vollkasko hat, schaut bei Autodiebstählen in die Röhre, es sei denn der Dieb könnte ermittelt werden und wäre zahlungsfähig.

halleryvonne  07.08.2013, 14:33

Deine Antwort mag ja weiterhelfen, aber: Den Kommentar mit Caritas u. co finde ich eher daneben und absolut unnötig, beschränk Dich doch aufs wesentliche...mich als Leser stört das, wenn man ewig viel sinnloses lesen muß bis man zur Kernaussage kommt. Den Fragesteller wird s ähnlich gehen...

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Privatier59  07.08.2013, 14:37
@halleryvonne

Bist Du hier der Chefzensor? Wenn nein, dann denk Dir deine Kommentare und schreib sie nicht.

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Privatier59  07.08.2013, 15:02
@blumenkohl

Ein Zensorenduo. Mein Antwort: Niemand ist gezwungen hier irgendetwas zu lesen.

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Zitterbacke  07.08.2013, 15:03
@halleryvonne

@hallery... . Wesentlich . Manche Fragesteller fragen aber auch etwas daneben !!!!

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Bei der Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung) handelt es sich um einen optionalen Teil der KFZ-Versicherung, der gewisse Schäden am eigenen Fahrzeug abgdeckt. Zu den abgedeckten Schäden zählen unter anderem:

  • Brand
  • Blitzschlag, Hagel und Sturm
  • Diebstahl
  • Explosion
  • Glasbruch
  • Schmorschäden
  • Wildschäden