Umsatzsteuervoranmeldung Beurteilung?

6 Antworten

Hast Du das Finanzamt im Dezember oder Januar informiert, dass Du zur Regelbesteuerung wechselst? Ansonsten ist diese Information dort ggf. noch nicht angekommen. Hättest Du dies vorausschauend im Dezember gemacht, dann wäre wahrscheinlich ein Schreiben vom Finanzamt bei Dir eingetroffen, das den Voranmeldezeitraum auf Monate oder Quartale festlegt.

Ansonsten ist der Voranmeldezeitraum in Deinem Fall der Monat (sofern das Finanzamt Dir nicht etwas anderes mitteilt). Das ist aber auch kein größeres Problem, denn Steuer-/Buchhaltungsprogramme liefern diese UStVA-Dokumente ja auf Knopfdruck und reichen sie ein. Es ist nur dann zu beachten, dass die Datensätze für die jeweiligen Intervalle festgeschrieben werden und nicht mehr verändert werden können. Du solltest also die ersten 10 Kalendertage jeden Monats nutzen, um spätestens dann alle Buchungen des Vormonats zu erfassen, die mit Umsatzsteuer (gezahlt oder erhalten) behaftet sind.

Der 10.02. ist fast schon vorbei, d.h. hier solltest Du schnell agieren.

wurzlsepp6682  05.02.2022, 11:31

Der 10.02. ist schon vorbei

zefix, mein Kalender geht falsch!

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gandalf94305  05.02.2022, 13:54
@wurzlsepp6682

Stimmt, daher ist ja höchste Eile angebracht... ist doch lustig, wenn man ein kleines Wörtchen vergisst :-)

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Du denkst hier zu kompliziert.

Der Voranmeldungszeitraum richtet sich nach der im Vorjahr an das Finanzamt gezahlten Umsatzsteuer. Die war 0 € - also greift der Regelvoranmeldungszeitraum, das ist gem. § 18 UStG das Kalendervierteljahr.

Die erste Voranmeldung ist am 10.04. 2022 für das erste Quartal 2022 abzugeben. Du kannst einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen, dann ist es der 10.05.2022.

Allerdings musst Du das Finanzamt über die Situation informieren, falls noch nicht geschehen, sonst kann eine Voranmeldung mangels Umsatzsteuersignal dort nicht verarbeitet werden. Entweder gibst Du also möglichst bald die Jahreserklärung für 2021 ab oder teilst es einfach formlos mit. Je nachdem wird dann Deine Einkommensteuernummer für die USt freigegeben oder es gibt eine Extra-Nummer - die Steuernummer brauchst Du für die elektronische Übermittlung der Voranmeldung, daher solltest Du nicht zu lange warten.

Und schließlich solltest Du darüber nachdenken, ob Du eine SEPA-Lastschriftermäcjtigung für die Umsatzsteuer erteilst.

Grundsätzlich sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen vierteljährlich abzugeben. Jährliche Voranmeldungen gibt es nicht. Egal ob man Voranmeldungen abgibt oder nicht, man muss immer auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Für letztere hat man bis Ende Juli des Folgejahres Zeit.

Da Deine Steuer im Vorjahr weniger als 1.000 Euro betragen hat (allerdings wegen der Kleinunternehmerregelung) hast Du die Möglichkeit, die Befreiung von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu beantragen.

Ansonsten kannst Du einfach dem Finanzamt kurz mitteilen, dass Du die Kleinunternehmergrenze 2021 überschritten hast und dieses Jahr vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben wirst. Dann übermittelst Du das 1. Quartal bis 10. April.

Sollte das Finanzamt damit nicht einverstanden sein, dann wird es sich bei Dir melden.

Eigentlich wird das komplette Vorjahr genommen. Warst du 2021 zwischen 1000 und 7500 gibst du die UST -Voranmeldung quartalsmässig ab. Eigentluch schreibt dich das FA an. Du bist aber auch verpflichtet, warst du die Jahre davor weit darunter es zu melden. Sollte es viel mehr sein

§18 Umsatzsteuergesetz sagt: In den ersten 2 Jahren muss monatlich abgegeben werden.
Damit erübrigen sich die Überlegungen zur Zahllast.

Eifelia  05.02.2022, 11:53

Diese Regelung wurde aber durch das dritte Bürokratieentlastungsgesetz ab 2021 für 5 Jahre ausgesetzt.

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Eifelia  05.02.2022, 12:39
@Eifelia

Und wenn dem nicht so wäre, gälte diese Regelung für die ersten zwei Jahre nach Gründung, nicht nach Beendigung der Kleinunternehmerregelung.

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