Kleinunternehmer Umsatzsteuererklärung erst spät gefordert, Verspätungszuschlag zulässig?

3 Antworten

Als Kleinunternehmer bist Du vielleicht nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen aufgefordert worden, aber die Abgabe der Umsatzsteuererklärung (auch wenn diese nur Nullen enthält) ist verpflichtend, sofern darauf vom Finanzamt nicht verzichtet wurde.

Der Verspätungszuschlag ergibt sich, da Du die Umsatzsteuererklärung bis zum 31.07.2020 hättest abgeben müssen.

Grundlage: §18 Abs. 3 UStG, §149 AO.

Lies auch nochmals das Schreiben des Finanzamts, das Du in Antwort auf den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung erhalten hast, genau durch. Ich nehme an, da steht auch etwas zum Thema der Umsatzsteuer.

Aus diesem Grund bin ich nicht zur Übermittlung einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet.

Selbstverständlich bist du das.

Hierbei möchte ich mich auf 5152(AO)(5) berufen:

Der § 152 AO hat auch noch andere Absätze.

Das Finanzamt hat hier keinen Fehler gemacht, der Verspätungszuschlag ist festzusetzen.

"Aus diesem Grund bin ich nicht zur Übermittlung einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet."

Woher nimmst Du das?