Kleinunternehmer Umsatzsteuererklärung erst spät gefordert, Verspätungszuschlag zulässig?
Guten Tag,
nach §19Ust-Gesetz war ich 2019 Kleinunternehmer. Ich habe dies in Anspruch genommen.
Aus diesem Grund bin ich nicht zur Übermittlung einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet.
November 2021 hat mein zuständiges Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung für 2019 gefordert. Diese habe ich daraufhin abgegeben. Jetzt habe ich einen Festsetzung auf Zahlung von Verspätungszuschlag erhalten. Ich zweifle dies an, da ich den Bescheid erst im November 2021 erhielt.
Hierbei möchte ich mich auf 5152(AO)(5) berufen: "...Wurde ein Erklärungspflichtiger von der Finanzbehörde erstmals nach Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist zur Abgabe einer Steuererklärung innerhalb einer dort bezeichneten Frist aufgefordert und konnte er bis zum Zugang dieser Aufforderung davon ausgehen, keine Steuererklärung abgeben zu müssen, so ist der Verspätungszuschlag nur für die Monate zu berechnen, die nach dem Ablauf der in der Aufforderung bezeichneten Erklärungsfrist begonnen haben."
Wie vorgehen?
3 Antworten
Als Kleinunternehmer bist Du vielleicht nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen aufgefordert worden, aber die Abgabe der Umsatzsteuererklärung (auch wenn diese nur Nullen enthält) ist verpflichtend, sofern darauf vom Finanzamt nicht verzichtet wurde.
Der Verspätungszuschlag ergibt sich, da Du die Umsatzsteuererklärung bis zum 31.07.2020 hättest abgeben müssen.
Grundlage: §18 Abs. 3 UStG, §149 AO.
Lies auch nochmals das Schreiben des Finanzamts, das Du in Antwort auf den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung erhalten hast, genau durch. Ich nehme an, da steht auch etwas zum Thema der Umsatzsteuer.
Aus diesem Grund bin ich nicht zur Übermittlung einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet.
Selbstverständlich bist du das.
Hierbei möchte ich mich auf 5152(AO)(5) berufen:
Der § 152 AO hat auch noch andere Absätze.
Das Finanzamt hat hier keinen Fehler gemacht, der Verspätungszuschlag ist festzusetzen.
"Aus diesem Grund bin ich nicht zur Übermittlung einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet."
Woher nimmst Du das?