Internetkosten vom Steuer absetzen als Gewerbereibender?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist in diesen Faällen eine hälftige Teilung vorgesehen, das klappt und gibt keine Rückfragen.

Du kannst es ja anders versuchen, voll, oder mit 2/3, aber wenn es abgelehnt wird, würde ich deshlab weder Einspruch noch einen Prozess beim Finanzgericht in Erwägung ziehen.

Zu beachten ja auch, der Maßstab, mit dem Du gearbeitet hast, steht ja nciht neben dem Posten in der EÜR, also kann es einfach durchlaufen, weil es sich keiner genauer ansieht..

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wenn eine private Mitnutzung besteht, dann kann die Position nicht zu 100% als beruflich veranschlagt werden. Dies trifft auch auf eine Flatrate zu, denn mit der gleichen Begründung könntest Du die Flatrate als vollständig privat bezeichnen, denn den benötigten beruflichen Anteil gibt es ja "kostenlos" per Flatrate dazu.

Du vergisst jedoch einen anderen Aspekt: ein einziger Internetzugang wird Dir nicht die Sicherheit der Online-Verfügbarkeit geben. Du benötigst dafür eigentlich zwei.

Dies öffnet die Möglichkeit, einen Business-Tarif für den höherwertigen, beruflich motivierten Internetzugang anzusetzen (100% beruflich), sowie einen Privatkunden-Tarif bei einem anderen Provider mit einer Mischnutzung zu erklären (z.B. 20% privat, 80% beruflich).

So habe ich beispielsweise einen primären Business-Tarif bei Vodafone (Kabel-Internet) und zusätzlich einen Privatkundenvertrag über VSDL bei der Deutschen Telekom. Der Router im Haus leitet die Geräte der übrigen Familie über den Privatkundenanschluß und meine Rechner im Home Office über den Business-Tarif und mit Load-Balancing auch über den Privatanschluß. Mobilfunk ist das zweite Fallback für wirkliche Notfälle, in denen beide Internetzugänge ausfallen sollten - natürlich auch mit einem Tarif, der auf meine Einzelunternehmerschaft läuft.

Wie sieht's bei mir aus mit Festnetz/Internet:

Betriebsausgaben: 50,- Euro + 9,50 Euro USt.

Betriebseinnahmen: 20,- Euro + 3,80 Euro USt.

Die 20,- Euro wurden mir von einem Finanzbeamten bei meiner Existenzgründung gesagt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung