Kleinunternehmerregelung bei Onlyfans in Anspruch nehmen?
Da Onlyfans die MwtSt schon selbst abführt (VAT in den 20% des Ertrages die an Onlyfans gehen schon enthalten, bzw steht auf der Website, dass sie sich selbst bei EU-Inländer um die VAT kümmern https://onlyfans.com/help/3/120/129), wie würde das dann bei der Steuererklärung aussehen? Kann ich mir die 20/19% dann irgendwie "zurückholen" (vorausgesetzt Umsatz=Einkommen) ? LG und danke im Voraus.
1 Antwort
Das sich Onlyfan selbst um die Umsatzsteuer kümmert liegt daran, dass die in London, also GB sitzen. Damit ist es ein Fall von "Reverse Charge."
Also die zahlen die Umsatzsteuer und ziehen die auch als Vorsteuer wieder ab.
Du würdest, egal ob Kleinunternehmer, oder nicht, diesen Umsatz sowieso umsatzsteuerfrei haben.
Der unterschied ist nur, als Kleinunternehmer bist Du nicht vorsteuerabzugsbrechtigt, als Regelbesteuerer schon.
"Geld zurückholen" geht nciht, wenn Du Kleinuntern ehmer bist, denn die Steuer wird nicht erhoben, aber gleichzeitig verzichtest Du auf den Vorsteuerabzug.