Umsatzsteuer-Voranmeldung?

5 Antworten

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Wenn Du Einnahmen von Google Irland hast, sind das ja innergemeinschaftliche Umsätze.

Du musst die in Kz. 84 der UStVa (Umsätze gem. § 13 b UStG) eintragen und ziehst die resultierende Umsatzsteeur in Kennziffer 67 wieder als Vorsteuer ab. Nennt man Reverse Charge. Also dieser Effekt ist 0,- und die Vorsteuer aus den Kosten udn Investitionen kommen zurück.

Ausserdem sind diese Umsätze in die Zm (zusammenfasende Mitteilung) einzutragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Kakiriki 
Fragesteller
 23.10.2023, 10:05

Vielen Dank für Ihre Antwort.@wfwbinder Ich habe eine zusätzliche Frage an Sie. Wie ich oben erklärt habe, habe ich einen großen Fehler gemacht. Ich habe nur Ausgaben eingegeben. Wie kann ich diesen Fehler korrigieren? Ich benutze Elster. 

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wfwbinder  23.10.2023, 11:12
@Kakiriki

Eine berichtigte Umsatzsteurvoranmeldung für den/die Zeiträume abgeben. Da es ja EU Umsätze sind, ändert sich an der Summe im Endeffekt nichts. Die Umsatzsteuer auf die innergemeinschaftlichen Umsätze wird ja als Vorsteuer wieder abgezogen.

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Kakiriki 
Fragesteller
 23.10.2023, 16:42
@wfwbinder

Vielen lieben Dank! Das wird mir bestimmt viel helfen!

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Kakiriki 
Fragesteller
 26.10.2023, 16:10
@wfwbinder

@wfwbinder Bei Elster habe ich die Summen an den von Ihnen genannten Stellen eingetragen, und es wird mir angezeigt, dass ein Fehler vorliegt, was nicht möglich ist. 

Ich habe jetzt drei Summen aus einer Buchhaltung, die ich selbst gemacht habe:

-Einnahmen aus Google Irland (%0 USt.: innergemeinschaftliche Umsätze)

-Ausgaben (Rechnungen) aus Israel auf Fiverr.de (%0 USt.)

-Ausgaben (Rechnungen) aus Deutschland (%19 USt.)

Ich benötige Ihre Unterstützung, um zu erfahren, wo und wie ich diese drei Einkünfte und Ausgaben in Elster eintragen sollte.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dabei helfen könnten.

Liebe Grüße

Isa

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wfwbinder  26.10.2023, 20:02
@Kakiriki

Vorweg, das ist eigentlich konkrete Beratung im Einzelfall, die über ein Forum nicht erlaubt ist.

Nehmen wir es mal als Darstellung von Beispielfällen.

Einnahmen aus Google Irland (%0 USt.: innergemeinschaftliche Umsätze)

Zeile 33 Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet Kz. 60

Ausgaben (Rechnungen) aus Israel auf Fiverr.de (%0 USt.)

ZEile 31, Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG)

Die 19 % auf diesen Betrag ziehst Du in Zeile 40, Kz. 67 als Vorsteuer wieder ab.

Ausgaben (Rechnungen) aus Deutschland (%19 USt.)

Die Ausgaben gehören gar nicht in die UStVa, sondern nur die in den Rechnungen enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteur in die Zeile37, Kz. 66

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Hallo Kakiriki,

Welche Rechtsform hast Du denn genau? Einzelunternehmen?

Wenn Du keine "Kleinunternehmerreglung" mehr hast, dann musst Du alle Buchungen (Einnahmen und Kosten) in jedem Quartal ans Finanzamt schicken, für die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

(Manche Rechnungen sind natürlich ohne Umsatzsteuer oder Reserve Charge Verfahren.)

Wenn Du mehr Kosten hattest, bekommst Du Umsatzsteuer zurück, wenn Du mehr Einnahmen hattest, zahlst Du die Umsatzsteuer ans Finanzamt.

Ich habe eine Buchhaltungssoftware, damit kann ich mit wenigen Mausklicks direkt ans Finanzamt senden.

Kakiriki 
Fragesteller
 22.10.2023, 21:00

Ich habe 01.2023 von Kleingewerbe zu Regelbesteuerung gewechselt. 

Ich verstehe das jetzt besser. 

Ich habe zum Beispiel eine Erstattung für das 3. Quartal erhalten, weil ich nur meine Ausgaben eingegeben habe. Da meine Einkünfte bereits von Google Irland stammen, also steuerfrei sind, wäre das Ergebnis dasselbe, wenn ich sie eingeben würde oder nicht?

Und meine letzte Frage an Sie ist, wie kann ich das im Grunde beheben? Ich benutze Elster. 

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GandalfAwA  23.10.2023, 17:42
@Kakiriki

Hallo Kakiriki,

Ich vermute als Einzelunternehmer bist Du nicht verpflichtet, alle Belege zu buchen, sondern es reicht rechtlich aus, nur die zu buchen, wo wirklich Umsatzsteuer anfällt.

Wir haben eine GmbH und buchen grundsätzlich alle Belege , und manche sind halt 0.00 Umsatzsteuer, oder sind Reserve-Charge wo es am Ende auch auf 0 raus läuft. Dann senden wir am Ende des Quartal alles ans Finanzamt, das sind dann nur noch wenige Mausklicks der Summen des jeweiligen Quartal.

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Zu Deiner Frage, wie das mit Google Irland aussieht, habe ich mit Google gesucht und das hier gefunden:

https://www.steuerberater-winkler.com/wissen/umsatzsteuererklarung-betrieblicher-teil/google-adsense-und-umsatzsteuer-ort-der-sonstigen-leistung/

Den deutschen Unternehmer treffen jedoch auch Deklarationspflichten. So müssen die in Deutschland nicht steuerbaren Werbeeinnahmen gem. § 18 b S. 1 Nr. 2 UStG in der Umsatzsteuervoranmeldung sowie gem. § 18 a Abs. 2 UStG in der Zusammenfassenden Meldung angegeben werden. Im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung müssen die erbrachten Werbeleistungen in der Anlage UR deklariert werden.

Ich empfehle Dir einen echten Steuerberater zu fragen, der Dir 1x konkret eine Antwort gibt und Dir zeigt, wo Du welche Formulare ausfüllen musst, damit Du es danach selber richtig machen kannst.

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Ich würde Dir eine Buchhaltungsssoftware empfehlen, am besten eine, welche die Umsatzsteuervoranmeldung und die ZM (Zusammenfassende Meldung) beherrscht.

Dann kannst Du pro Quartal einfach abschicken und am Ende des Jahres mit 1 Klick die fertige EÜR generieren.

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Dazu gibt es ein paar Fragen:

  • Nach der Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung hat Dich das Finanzamt über die Abgaben der USt.-Voranmeldungen informiert. Dort war auch genannt, welcher Zeitraum für Dich gelten soll: monatlich oder quartalsweise. Steht dort "quartalsweise"?
  • Ausgaben und Einnahmen sind dem Monat zuzuordnen, in dem sie anfallen. Wenn Du also nur in den Monaten des ersten Quartals Einnahmen hattest, dann ist das richtig. Wenn Du auch in den Folgemonaten Einnahmen hattest, dann fehlen diese nun. Die Einnahmen von Youtube und Google dürften jedoch als Leistungsort Irland haben, d.h. unterliegen nicht der deutschen Umsatzsteuer. Damit gibt es auch keine abzuführende USt.
  • Ich vermute mal, dass Du auch eine "zusammenfassende Meldung" abgeben musst.

PS: Wenn Du einmal verstanden hast, wie die Besteuerung funktioniert, spricht doch nichts dagegen, die gesamten Vorgänge selbst zu erledigen.

Andri123  22.10.2023, 17:56

Ein Regelbesteuerer kann doch die Vorsteuer aus seinen Ausgaben (z.B. Dienstwagen) ziehen, auch wenn die Einnahmen nicht umsatzsteuerpflichtig sind?

Auf ZM hätte ich auch getippt.

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gandalf94305  22.10.2023, 20:29
@Andri123

Yep, Du hast Recht. Das kommt davon, wenn ich einen Text tippe, umstelle, und dabei vergesse, einen Teil zu entfernen. Ist korrigiert.

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Kakiriki 
Fragesteller
 22.10.2023, 19:08

-Mir wurde mitgeteilt, dass es 3 Monate sein sollten. 

-In den ersten 3 Monaten habe ich natürlich ein Einkommen, denn mein Einkommen ist fast konstant jeden Monat von Google Irland, wie ein Gehalt.  Aber weil ich das nicht vorher herausfinden konnte, habe ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung gemacht. Also habe ich nur meine Rechnungen gemeldet, das Geld, das ich ausgegeben habe, die Einkäufe, für die ich Rechnungen im 2. und 3. Quartal erhalten habe. 

-Diese ZM muss ich jetzt abgeben od. am Ende des Jahres?

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"Für das zweite und dritte Quartal habe ich nur meine Ausgaben erfasst. Das bedeutet, ich habe keine Einnahmen erfasst."

Sofern Du in diesen Quartalen ebenfalls Einnahmen hattest, wovon ich ausgehe, frage ich mich, warum nicht???

Eifelia  22.10.2023, 17:35

Die Frage ist, ob sie Einnahmen umsatzsteuerpflichtig sind.

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Kakiriki 
Fragesteller
 22.10.2023, 18:26
@Eifelia

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! In der Tat kann ich sagen, dass diese Einnahmen nicht in der Mehrwertsteuer enthalten sind. Denn ich erhalte meine Einnahmen über Google Irland. 

Habe ich deshalb bei der ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Steuerberater meine Einnahmen nicht angegeben?

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Kakiriki 
Fragesteller
 22.10.2023, 18:28

Vielen Dank für die Antwort! Es tut mir leid, aber ich hab nicht verstanden. Was, warum nicht?

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Du solltest Deine Voranmeldungen berichtigen und auch die nicht steuerbaren Umsätze erklären. Dazu bist Du ja auch verpflichtet!

Kakiriki 
Fragesteller
 22.10.2023, 21:14

Dankeschön!

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