Umsatzsteuer-Voranmeldung für Reverse Charge-Verfahren als Kleinunternehmer vergessen?

1 Antwort

Auch als Kleinunternehmer müssen Sie für die nach § 13b UStG geschuldete Steuer eine USt-Voranmeldung elektronisch authentifiziert übermitteln und die Steuer fristgerecht abführen.

Ein Vorsteuererstattungsanspruch entsteht dadurch nicht.

"Richtiger" wäre zwar, die entsprechende Voranmeldung nachzureichen, da das Jahr aber vorbei und die geschuldete Steuer (vermutlich) nicht hoch ausfällt, wird das Finanzamt auch eine Korrektur im Rahmen der USt-Jahreserklärung akzeptieren. Die Jahreserklärungen müssen zwar elektronisch, aber nicht authentifiziert übermittelt werden.

Lt. Ihren Sachverhaltsschilderungen sind die Netto-Kosten in der Anlage UR, Zeile 22 und die Summe der Steuer aus Zeile 27 in die Umsatzsteuererklärung, Zeile 95 einzutragen.

Siehe auch:

https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/reverse-charge-verfahren-6-leistungsempfaenger-voranmeldungen-und-buchfuehrung_idesk_PI11444_HI1342109.html

Danke für die ausführliche Antwort!

Da ich auch dieses Jahr Dienstleistungen von Amazon in Anspruch genommen habe, werde ich die Voranmeldung für Q1 nachreichen müssen. Mal schauen was das FA dazu sagt :)

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