Umsatzsteuervoranmeldung Reverse Charge?

3 Antworten

Wenn ich meinen ersten Gewinn gemacht habe oder? 

Was hat das mit Gewinn zu tun, wenn es:

Umsatzsteuervoranmeldung

heißt?

Wenn es außerdem um Reverse Charge geht, natürlich dann, wenn Du einen entsprechenden Vorgang hattest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was sollte ich dann angeben, wenn ich noch keine Gewinne oder Umsätze habe? Der Betrieb existiert ja erst seit diesem Monat.

oder wird dann einfach 0 eingetragen?

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@AppleTea92
Wenn es außerdem um Reverse Charge geht, natürlich dann, wenn Du einen entsprechenden Vorgang hattest.

Du gibst nur in den Zeiträumen ab, wo ein Vorgang war.

Und noch mal, es geht um Vorgänge die etwas mit Umsatzsteuer zu tun haben, es hat mit Gewinn nichts zu tun.

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Nein, ich würde ab der Gewerbeanmeldung jeden Monat eine UStVA abgeben. Am Anfang sind das denn eben alles 0-Meldungen. Das ändert sich dann, wenn Du die ersten Reverse-Charge-Rechnungen bezahlst. Als Kleinunternehmer bist Du vermutlich IST-Besteuerer. D.h. für Dich ist maßgeblich, wann das Geld wirklich fließt, d.h. Du die Rechnung bezahlst. Dieses Zahldatum entscheidet dann, in welche Voranmeldung Du den Betrag angeben musst.

Steuerberater können das natürlich aus dem ff. Musst Du Dir überlegen, inwieweit Du Dich einarbeiten möchtest oder nicht... Da kann ich Dir schlecht raten.

Ich bezahle die Rechnungen nicht sondern stelle sie an eine Firma ins EU Ausland.

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@AppleTea92

Dank Dir für die Klarstellung. Dann sind das für Dich innergemeinschaftliche Lieferungen (wenn Du Waren lieferst) - und muss in die UStVA-Kennziffer 41 eingetragen werden. Zusätzlich solltest Du auf Deiner Rechnung einen Hinweis darauf anbringen: z. B. steuerfrei nach §4 Nr. 1b UStG - und Du musst Dir die USt-ID Deines Kunden geben lassen und beim BZSt auf Korrektheit überprüffen.

Mehr dazu kannst Du z. B. hier nachlesen.

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@Antje686

es geht konkret um Dienstleistungen ins EU Ausland, für die ich dann Rechnungen stelle. Also ich habe so gut ich konnte nachgeforscht aber habe leider nirgends etwas dazu gefunden ob ich nun tatsächlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss oder nicht. Da ich ja keine Mehrwertsteuer in meinen Rechnungen erhebe, wären das ja jedes mal 0 Meldungen. 😅 irgendwie macht das doch keinen Sinn

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@AppleTea92

Hallo, dann wären es innergemeinschaftliche sonstige Leistungen, die in die Kennziffer 21 kommen würden.

Ich würde an Deiner Stelle beim Finanzamt anrufen, und Deinen Sachverhalt schildern. Ich kann mir vorstellen, dass Du Dich - mit schriftlichem Antrag - von der UStVA-Pflicht befreien lassen kannst. Wenn Du Glück hast, sogar von der USt-Pflicht (sprich die USt-Erklärung für das ganze Jahr).

Ich habe bisher nur gute Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht. Manchmal kommt die Frage, ob man keinen Steuerberater hat, mit dem man den Sachverhalt klären kann. Da meinte ich dann einfach nur nein, dazu wäre ja man nicht verpflichtet. Und daraufhin wurde mir meistens sehr gut weitergeholfen (wenn es um eine konkrete Einzelfrage ging - wie das ja bei Dir der Fall ist).

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Ja, dann trägst Du einfach 0 ein.

Sobald Du dann Umsätze hast, musst Du diese angeben. Achtung, als Kleinunternehmer, darfst Du bei Reverse-Charge keine Vorsteuer abziehen.

Wenn Du magst, kannst Du hier zum Thema Reverse Charge oder "Leistungsempfänger als Steuerschuldner" weiterlesen.

Okay also dann sobald ich meine erste Rechnung geschrieben habe und das Geld auf dem Konto ist, ab dann muss ich die Vorsteueranmeldung machen richtig? Natürlich nur den Netto Betrag. Ich glaube am sinnvollsten wäre es tatsächlich den ganzen Kram einen Steuerberater machen zu lassen 🙈😂

danke jedenfalls für die Hilfe

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