Minijob aufstocken Kündigung erforderlich?

2 Antworten

Du kannst nicht beim gleichen Arbeitgeber einen Minijob UND einen sozialversicherungspflichtigen Vertrag haben. Aus dem Minijob wurde ein Vollzeitjob. Deshalb wird der Minijob zum 30.06. abgemeldet und der Vollzeitjob an 01.07. angemeldet.

Natürlich wollen die das. Du kannst nur einen Vertrag bei einem Arbeitgeber haben,

Du willst doch jetzt Vollzeit.