Volle Erwerbsminderungsrente und erlaubte Stunden beim Minijob

5 Antworten

Hallo Sabine1956,

nun mach dich mal nicht unnötig verrückt ! Du hast jetzt die Schreiben vom AG bekommen und reichst sie halt ausgefüllt ein ! Du bist anscheinend im Rahmen deiner Zuverdienstgrenze geblieben, was soll dir passieren ?

Weshalb diese Aufzeichnung im Nachhinein ? Keine Ahnung ! Es geht sicher primär darum: Seit Januar 2015 müssen die Arbeitgeber diese Dokumentationen führen ( wg. Einhaltung Mindestlohns ) ! Tag - Beginn - Pause - Ende - Dauer der Arbeitszeit ! Es ist eine reine Absicherung der AG, wegen der angekündigten Kontrollen durch den Zoll.

Bist du mit deinem monatl. Zuverdienst im Rahmen geblieben, passiert nichts Negatives deiner bisherigen Rentenhöhe betreffend.

Immer ruhig bleiben, Aufregung schadet deiner Gesundheit !!! K.

Sabine1956 
Fragesteller
 22.01.2015, 07:56

Vielen lieben Dank für die Antwort. Meinst Du mit AG die Rentenversicherung? Ich hab ja gestern da angerufen und nachgefragt. Sie meinte, sie würden von der Minijobzentrale zwar eine Gesamtsumme genannt bekommen, was ich verdient habe. Aber sie müssen kontrollieren, wie die monatlich verteilt ist. Eben dass man nicht über 450,- kommt und keine 20 Stunden arbeitet. Das verstehe ich ja auch und hab auch immer darauf geachtet, wobei man zweimal im Jahr über die 450,- kommen darf. Aber ich hab halt nie einen Job gefunden, wo man nur 2 oder 3 Stunden gehen darf. Man muss ich den Gegebenheiten der Firma anpassen, sonst kriegt man nichts. Und da hab ich mich aber schon dran gehalten, dass ich so 12 Stunden/Woche nicht überschreite. Es ist mir ja auch eh schwer gefallen diese Zeit durchzuhalten. Aber täglich könnte ich das eben nicht. Bevor ich die Rente verliere, würde ich lieber auf den Minijob verzichten.

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Hallo Sabine1956, die Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn Erwerbsminderung vorliegt UND die Hinzuvrdienstgrenze eingehalten wird, bei einer vollen EM-Rente liegt die Grenze bei 450,00 Euro im Monat. Lagst Du drunter, würde ich mir erst mal keine Sorgen machen. Du hast ja sicher nicht regelmäßig 20 h die Woche gearbeitet, wäre es so, würde die Rentenversicherung natürlich an Überprüfung der Rente denken (sollen), ist ja klar, wer 20 h die Woche normal arbeiten kann, kann wohl kaum auf der anderen Seite volle EM-Rente bekommen, weil er nur tgl. unter 3 h arbeiten könnte.

Sabine1956 
Fragesteller
 19.02.2015, 17:33

So Danke an Alle nochmal für die Antworten. Ich habe Post von der Rentenversicherung. Und da ich weit unter den 450,- lag, hab ich meine Rente unverändert behalten. Gott sei Dank. Ich hätte nicht gewusst wie ich arbeiten sollte.

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Die Zuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung liegt bei 450 €. Soweit mir bekannt ist diese Grenze nicht von der Verteilung der Wochenstunden abhängig. Das die DRV die Zuverdienstgrenze überprüft ist legitim. Sie sollten mit der DRV kooperieren und die zugesandten Formulare an die betreffenden Arbeitgeber mit der Bitte diese auszufüllen und an Sie zurück zu senden. Wenn Sie die ausgefüllten Formulare zurück erhalten haben, senden Sie sie an die DRV zurück und /oder vereinbaren einen Beratungstermin in einer Geschäftsstelle in Ihrer Wohnortnähe. Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Sabine1956 
Fragesteller
 22.01.2015, 07:51

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort

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Darf ich fragen, was denn nun dabei rauskam? Wir sind auch gerade auf der Suche nach einem minijob mit unter drei Stunden am Tag, und wissen nicht, ob mehr denn nun geht, oder nicht?

Sabine1956 
Fragesteller
 23.02.2018, 10:55

Es ist damals alles gut gegangen, weil ich nicht über die 450 Euro gekommen bin. Die dachten ich habe mehrere Jobs gleichzeitig, dabei waren die immer nur hintereinander. Trotzdem hat man mir meine Rente jetzt nach 5 Jahren abgelehnt wegen dem Gutachter, der mich 15 Minuten gesehen hat. Hab allerdings Widerspruch eingelegt und muss nun warten.

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jonnylee  05.03.2021, 15:08
@Sabine1956

Ich habe gerade das Problem mit dem Gutachter für weiter Zahlung der Rente und will Wiederspruch einreichen . Meine Frage ist bekommst du bist der Wiederspruch bearbeitet wird noch weiter erst einmal Rentengeld oder nicht das wäre interessant zu wissen für mich nicht das ich gar nichts mehr bekomme bis da hin

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Wer mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann, ist nach Definition des § 43 SGB VI nicht voll erwerbsgemindert, sondern bestenfalls teilweise. Dies würde zu einer Kürzung der Rente um etwa 50% führen.

Der besagte § gibt aber nichts her über die Verteilung der Stunden, ob eine Überschreitung ausgeglichen werden kann.