Privatverkauf: Holt der Käufer die Ware nicht ab und tritt der Verkäufer von Kaufvertrag zurück, kann der Verkäufer vom Käufer die Lagerkosten verlangen?

4 Antworten

Nein, Lagerkosten müssten nachgewiesen werden , z.b. mit dem "Raum, die die Sachen in der Wohnung wegnehmen. ein Gegenstand für 14 € der Verschickt wird, kann kaum Lagerkosten verursachen. Pauschal einen Euro Pro Tag zu nehmen ist also Wucher. Wenn der Gegenstand 1 qm in der Wohnung veranschlagt währen das je nach Mietpreis um die 10 € im Monat, d.h. selbst eine Waschmaschine rechtfertigt so hohe Lagerkosten nicht.

Der Gegenstand gehört dem Kunden, du kannst nicht einseitig vom Kaufvertrag zurücktreten, dazu benötigst du dessen Einverständnis. Hier hättest du drei Möglichkeiten, entweder der Käufer willigt ein oder du setzt ihm eine letzte Frist zur Abholung/Versand, mit der Ankündigung wenn er diese wieder nicht einhält, du das als Zustimmung zur Stornierung ansiehst. Dritte Möglichkeit, du lagerst die Sachen 3 Jahre zum Jahresende, dann ist das ganze Verjährt und der Käufer hat seinen Anspruch auf den Gegenstand und auch auf das Geld verwirkt.

PeterMuellerr 
Fragesteller
 23.03.2024, 11:07

Danke! Die Frist war schon gesetzt und ist ergebnislos verstrichen worden: „Sollten Sie Ihre Ware bis zum [… 2 Wochen nach ebendieser Mitteilung …] weder abholen noch per DHL/Hermes erhalten wollen, würde ich es mir erlauben, vom Kaufvertrag zurückzutreten, selbstverständlich nach Abzug von Versand- und Einlagerungskosten.“ Reicht das aus?

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PeterMuellerr 
Fragesteller
 23.03.2024, 11:24

In der Gegend des Verkäufers kann man zwar eine Kartonbox für 4 € / Monat einlagern; allerdings würden bei jeder Art der Einlagerung (ob eine Kartonbox oder sonst etwas) die Fahrtkosten inklusive Zeit für den Verkäufer anfallen; eine Handwerkerstunde kostet in seiner Gegend so um 50 €. Der durchschnittliche Mietpreis für Lagerung war 6,9 € / m² / Monat im Jahre 2023.

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PeterMuellerr 
Fragesteller
 23.03.2024, 11:28

… also wäre herumfahren und sonstwo einlagern nicht wirtschaftlich. In der Wohnung des Verkäufers fehlt der Platz: sie ist klein; es gibt wenig Möbel, Zeug liegt auf dem Boden.

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naja....sowas wie Sie hier beschreiben, ist mir vor einigen Jahren auch passiert...

Käufer hatte bezahlt, Ware lag 14 Tage bei der DHL rum, jedenfalls stand das im Rücksendeprotokoll, und ging dann wieder an mich zurück mit dem Vermerk" nicht zustellbar".... der Käufer hat sich nie wieder gemeldet.

ich habe mir damals gedacht, nicht mein Geld und habs in Keller gepackt und dort nach Wochen eigendlich vergessen, bis ich nach etwa 3 Monaten damals Brief von der Polizei bekam mit der Bitte zur Anhörung.

Man hatte mir nur gesagt, das die Ware illegal verwendet wurde, man hatte damit ein Hotelzimmer abgehört, die Verkaufte Ware war ein Meßsender für Amateurfunker... ich habe denen gesagt, das das Paket noch im Keller liegt und habe den Leerkarton zwecks Spurenermittlung und Adresse dort abgegeben.

Was daraus wurde weiß ich nicht.

Ich würde dir raten, abzuwarten, vielleicht bekommst du ja auch Post mit Anhörung

PeterMuellerr 
Fragesteller
 23.03.2024, 09:40

Danke! Wie lange abwarten? Im oben beschriebenen Fall ist es nichts Elektrisches.

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PeterMuellerr 
Fragesteller
 23.03.2024, 09:50

Ich glaube, dein Fehler war das gerade, die Ware formell im Eigentum des Käufers zu belassen. Wärest du vom Vertrag schnell zurückgetreten, würde die Sache gegenüber dem Staat als sich in deinem Besitz befindend und aus diesem Grund wahrscheinlich (selbstverständlich nicht garantiert) auch sich in deiner Gewalt befindend und nicht sonstwo an einer illegalen Abhörung teilnehmend gelten. Also hättest du (aus meiner Sicht, natürlich) umgekehrt NICHT nichts tun dürfen. Was denkst du?

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tellerchen  23.03.2024, 12:09
@PeterMuellerr

ich habe keine Probleme bekommen...diue waren sogar überrascht, das ich das Paket ungeöffnet noch hatte...aber wer kommt denn darauf ... das ein "kann nicht zugestellt werden" illegales dahintersteckt...das wollte ich Ihnen nur sagen damit...ein Paket... was nicht zugestellt werden kann, kann doch zugestellt werden, was aber niemand weiß... Haben sie mal reingeguckt...ob da überhaupt was drinnen ist, was sie versendet hatten oder ausgetauscht hat oder Ziegelsteine reingelegt....

ich glaube man sollte das so 6 Monate verwahren... soviel ich weiß

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Nachdem ich das Geschreibsel 3x gelesen habe, hatte ich das verstanden.

Zuerst wird von nicht erfolgter Abholung geschrieben, dann wird von nicht erfolgter DHL-Zustellung gesprochen. Mehr Verwirrung geht nicht.

Du hast den Vertrag erfüllt, indem Du das Gekaufte Produkt Versand hast. Der Käufer hat es nicht angenommen, weil er es sich anders überlegt hat. Ein Sachmangel kann also ausgeschlossen werden, weil es ja nie vom Käufer in Augenschein genommen wurde.

Entscheidend ist, was zum Rücktritt geführt hat und wann das geschehen ist. Wann der Rücktritt erklärt wurde. Ist ja offensichtlich nach Zahlung und Versand geschehen.

Damit ist der Käufer Eigentümer und Du darfst das ein paar Jahre aufbewahren bis Verjährung eingetreten ist.

Was kann es für Gründe geben vom Kauf zurück zu treten? z. B. Markenprodukt gekauft und Fälschung erstanden.

Viel Spaß dabei Prozesse abzuwehren.

Was für Ware und zu welchem Kaufpreis?

PeterMuellerr 
Fragesteller
 23.03.2024, 09:40

Aus welchem Grund wäre das wichtig? Welchen Unterschied würde die Kenntnis der Ware und des Preises ausmachen?

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Alarm67  23.03.2024, 09:49
@PeterMuellerr

Na es macht schon einen Unterschied, ob Du eine Briefmarke oder eine Waschmaschine einlagerst.

Eine Briefmarke begründet keine Lagerkosten, eine Waschmaschine schon.

Und ob die 1 € / Tag gerechtfertigt sind, würde ich ebenfalls vom Kaufpreis abhängig machen!

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PeterMuellerr 
Fragesteller
 23.03.2024, 10:00
@Alarm67

Wert: knapp unter 5 € (zzgl. Versandkosten, um die es hier nicht geht). Größe der Sendung: 19,5 cm × 12,8 cm × 6,2 cm. Gewicht: unter 1 kg. Ich lebe in einer kleinen Wohnung mit wenig Möbel; viele Sachen lagern auf dem Boden; jeder unnötige Gegenstand stört.

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Alarm67  23.03.2024, 11:26
@PeterMuellerr

Aus meiner Sicht:

Schadensersatz max. 5 Euro, die Du einbehälst. Alles andere steht in keinem Verhältnis!

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