Privatverkauf, Käufer zahlt zu wenig?

2 Antworten

Warenschulden sind keine Schickschulden, sondern Holschulden, d. h. der Käufer muss die Ware abholen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Du stellst also die Ware dem Käufer zur Verfügung und mahnst die Abholung innerhalb von 14 Tagen an, ersatzweise soll er Dir in dieser Zeit die Versandkosten vorab verauslagen, andernfalls trittst Du mit Ablauf der 14 Tage vom Verkaufsvertrag zurück. Das schreibst Du ihm ganz nett und deutlich. Statt vom Verkaufsvertrag zurückzutreten, kannst Du Dir auch das Recht vorbehalten, nach Ablauf der 14 Tage die Ware anderweitig zu verkaufen und einen etwaigen Mindererlös von seinem gezahlten Geld einzubehalten.

Überprüfe aber in jedem Fall vorher die Bedingungen von ebay Kleinanzeigen auf Übereinstimmung mit dieser Vorgehensweise!

Wähle eine unfreie Versandart, dann bezahlt der Empfänger die Versandkosten. Die Ware hast Du verkauft, also mußt Du den Vertrag auch einhalten.