Privatverkauf: Holt der Käufer die Ware nicht ab und tritt der Verkäufer von Kaufvertrag zurück, kann der Verkäufer vom Käufer die Lagerkosten verlangen?

Angenommen, ein Privatkäufer erstand von einem Privatverkäufer eine Sache (knapp unter 5 € zzgl. Versandkosten, Paketgröße 19,5 cm × 12,8 cm × 6,2 cm, Gewicht unter 1 kg) über eBay. In der Beschreibung stand: „Keine Rücknahme“. Der Käufer zahlte, aber holte die Sache nicht ab. Konkret schlug der Zustellversuch von DHL fehl und nach einer mehrtägigen Lagerung in der Filiale nahe Käufer, währenddessen die Ware nicht abgeholt wurde, wurde die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt.

Der Verkäufer nahm nach die Rücksendung von DHL an, setzte dem Käufer eine 14-tägige Frist für Selbstabholung oder erneute Zustellung (mit erneuten vorab zu zahlenden Versandkosten) nach Wahl des Käufers und warnte ihn vor Lagerungskosten von pauschal 1 € pro Tag beim Verkäufer daheim. Diese zweiwöchige Frist lief ab. Der Käufer hinterließ währenddessen eine schlechte eBay-Bewertung. Der Käufer antwortete dem Verkäufer nicht, ging insbesondere auf die eigentliche Frage zur Selbstabholung oder erneuter Zustellung nicht ein. Nun will der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Darf der Verkäufer vom Käufer die Kosten für Lagerung verlangen (also mit Kosten der Ware verrechnen und die Differenz in Rechnung stellen)? Wenn ja: Was ist dabei zu beachten? Wenn nein: warum nicht?

ebay, Schadenersatz, Verkauf, Rücktritt, ebay-Verkauf, Privatverkauf
Bei Immobilienkauf vom Privateigentümer, kann man die Immobilie irgendwie reservieren?

Ich komme aus einem anderen EU-Land, deswegen sorry wenn ich etwas grammatisch oder fachlich falsch schreibe,

Es geht um Folgendes:

Wie kann ich eine Immobile für mich sichern, dass die nicht für jemand anderen verkauft wird.

In Ungarn z.B gibt es zwei Arten von verbindlicher Reservierung einer Immobile:

Anzahlung(auf ungarisch: "előleg") des vereinbarten Kaufpreises vor Notar oder vor einem Rechtsanwalt, úblich ist 10%

Wenn der Kauf nicht zustande kommt egal wegen welcher Partei, muss der Eigentümer für den Kaufinteressente die Anzahlung zurückzahlen.

Andere Option:

jetzt weiß ich nicht, ob ich es richtig übersetze:

eine Anzahlungsumme darangeben (auf ungarisch: foglaló")

üblich ist hier auch das 10% des Kaufpreises.

Diese Zahlung wird auch vor einem Notar oder vor einem Rechrsanwalt gemacht und muß noteriell beurkundet werden.

Wenn der Kauf in diesem zweiten Fall platzt, weil der Verkäufer sich anders überlegt hat, muß er die Anzahlungssumme doppelt zurückzahlen.

Wenn der Kaufinteressamte hat er sich anders überlegt, und doch nicht kaufen möchten, verliert er die Anzahlungssumme.

Wie gesagt, was ich hier beschrieben habe, ist nach ungarischem Recht, weil ich mich nur damit auskenne.

Hoffentlich kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen, wie ich mich hier in BRD bei einem Kauf absichern kann.

Vielen Dank schon mal.

Immobilien, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf, Immobilienverkauf, Anzahlung, Privatverkauf
Kleinanzeigen, muss ich zahlen?

Guten Abend, folgendes Problem!

Ich habe bei Kleinanzeigen einen elektrischen Grill gekauft mit Zubehör. Als der Grill bei mir ankam und ich ihn testen wollte, flog prompt meine Sicherung raus. Ich habe den Verkäufer (Privatverkäufer) kontaktiert und er hat mir das Geld via Paypal Friends zurückgeschickt (bezahlt hab ich ursprünglich aber per Paypal mit Käuferschutz) und ich habe dementsprechend den Grill zurückgeschickt. Ich hatte ihm allerdings vorgeschlagen, ihm das Zubehör (in diesem Fall eine Backschale) abzukaufen. Er war mit meinem Angebot nicht einverstanden, also habe ich alles komplett zurückgeschickt. Nun schrieb der Verkäufer, dass der Grill beschädigt bei ihm ankam und etwas am Gehäuse gebrochen (Riss) sei und auch der Henkel von der Backschale abgebrochen sei. Ich hatte definitiv alles sehr gut verpackt (nur leider kein Foto gemacht) der Verkäufer hat das Paket zu DHL gebracht, weil ich es ja versichert verschickt hatte, DHL will sich dem aber nicht annehmen, da es angeblich nicht ausreichend verpackt gewesen sei! 

Jedoch weiß ich aber nicht, ob der Verkäufer auch alles an Verpackungsmaterial zur Sichtung mit beigelegt hat. Er hat das Paket ja schließlich zurückbekommen von DHL. 

Jetzt möchte er das ich für den Schaden aufkomme, weil DHL schreibt, dass es nicht ausreichend verpackt war. Ich habe aber alles gut verpackt und der Grill hat ja auch ein Kurzschluss, also war sowieso schon defekt? 

Verkäufer schreibt jetzt das er zum Anwalt geht und ich dann Post bekomme. 

Ich bin mir eigentlich sicher, dass ich dafür nicht aufkommen muss, weil ich ja von Anfang an, defekte Ware erhalten hatte und somit die Gewährleistung greift (auch beim Privatverkauf)

Der Verkäufer wollte den Grill auch zum Hersteller schicken, da er noch Garantie hat ein paar Monate, ich könnte mir vorstellen, dass er den Hersteller angeschrieben hat und dieser ablehnt und er nun versucht das Geld durch DHL oder mich zu bekommen. Er hat auch zwischenzeitlich geschrieben, dass mir der Grill heruntergefallen sei, aber das kann ich reinen Gewissens ablehnen.

Vielleicht hat er ihn auch selbst, beschädigt, um Geld von der Versicherung zu bekommen?

Gewährleistung, Privatverkauf, Kleinanzeigen
gebrauchten Foodtruck gekauft. Steuerlich geltendmachen?

Hallo, ich benötige einmal Schwarm-Wissen!

Ich habe 2021, vor meiner Selbständigkeit, einen Foodtruck gebraucht gekauft. Ich möchte diesen nun in meine Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, was ja auch geht - habe mich erkundigt (vorweggenommene Betriebsausgaben).

Nun kommt es zu meiner eigentlichen Frage:

Ich habe den Foodtruck gebraucht von einem Gastronom gekauft. Dieser betrieb den Foodtruck wohl neben seiner Gastronomie. Der Foodtruck war komplett ausgestattet. Wir haben einen ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeug gemacht. Nun ist es so, dass keine MwSt aufgeführt ist. Brutto wie Netto. Der Vorbesitzer erwähnte noch bei der Preisverhandlung, dass er den Verkauf ja auch beim Finanzamt angeben muss. Was ja eigentlich klar ist, denn mit dem Foodtruck machte er ja Umsätze. Somit wird er wohl diese Einnahme auch angeben müssen. Aber anhand des ADAC-Kaufvertrags ist nicht zu erkennen, dass er als Unternehmer verkauft hat. Er hat sich als Privatperson eingetragen.

Da ja der Verkauf zwischen Privatpersonen keine MwSt/Vorsteuer vereinnahmt wird, kann ich die jetzt auch nicht in meiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, oder?

Meine Überlegung jedoch auch war, dass es sich ja nicht um einen normalen PKW handelt, sondern um einen Foodtruck, der vollkommen ausgestattet ist. Sicher wurde er bei der AutoVersicherung so geführt. Zumindest musste ich den Foodtruck als Gewerbeauto versichern. Das heißt, dass man doch nachvollziehen kann, dass der Verkäufer ein Gewerbebetreibende ist und den Verkauf des Autos auch beim Finanzamt angegeben hat, so kann auch ich die Vorsteuer geltend machen, oder?

Über Feedback würde ich mich sehr freuen!

Firmengründung, Steuern, Firmenwagen, Privatverkauf
Ebay-Teillieferung, ausstehender Rest verweigert?

Hey hey wieder einmal, liebe Community.

Heute wieder mal ein kleiner und komplizierterer Fall. Ich habe ein Sammelobjekt (Handheld-Konsolen Spiel) bei ebay gekauft von Privat zu Privat.

Lieferumfang:

Spiel mit OVP+Anleitungen, zusätzliches Gerät (verwendbar in Kombination zum Spiel) und eine zusätzliche OVP-Umverpackung für alles vorangegangene.

Der Verkäufer hat den Artikel angeblich aus Versehen an jemand Falsches geschickt, weil er 2 Artikel verwechselt hat. (Komischerweise kam der andere Artikel aber auch nie bei mir an). Diese 3. Person hat sich quergestellt und den Artikel ewig nicht zurückgeschickt. Am 04.06. sollte der Artikel ursprünglich bei mir sein. Die 3. Partei hat dann am 13.06. das Paket zum VK zurückgeschickt. Dieser behauptete plötzlich, die 3. Partei hätte das Zusatzgerät (welches Bestandteil des Artikels war und ca. 50€ von 130€ Kaufpreis ausmacht) weggeschmissen und er wird mir das Geld wohl zurücküberweisen müssen.

Ich sagte, er soll mir ERSTMAL und wie von Anfang an besprochen meinen gekauften und mir zustehenden Artikel zusenden und ich werde ihn dann begutachten und dann weiterschauen, wie wir verfahren.

Am 18. kam das Paket an. Der Artikel ist einwandfrei, bis auf das fehlende Zusatzgerät. Ich schrieb den VK an und habe ihn gebeten, mir das Gerät (gibt es noch ausreichend auf dem Gebrauchtmarkt zu kaufen) in vergleichbarem Zustand nachzusenden, ggf. zu kaufen und dann nachzusenden oder mir eine Preisminderung zu gewähren, damit ich ihn mir selbst nachkaufen kann.

Was folgt war vorherzusehen: er weigert sich. Er hat mich ja informiert, dass was fehlt und ich wäre einverstanden gewesen, dass das Teil fehlt. Er wäre sowieso der billigste auf ebay gewesen, daher muss ich nun damit leben. Alternativ soll ich ihm das Spiel zurückschicken. Auf meine wirklich höfliche und sachliche Forderung der Nacherfüllung bzw. Nachlieferung unter Androhung von Strafanzeige reagiert er nicht mehr.

Nun die Frage: Ich würde diesen Fall klar als Teillieferung deklarieren, ihr auch? Eine Frist auf 14 Tage werde ich ihm setzen. Danach Anzeige wegen Warenbetruges und Unterschlagung.

Ab wann kann ich ihn mahnen und die Mahnkosten auf ihn umlegen?

Ich sehe mich hier klar im Recht, da unvollständig geliefert wurde. Der VK hat mein Eigentum falsch versendet und dadurch kam was abhanden. Vom Kauf zurücktreten will ich nicht, da der Artikel ja einwandfrei ist und ich ihn auch behalten will. Aber das Gerät macht eben 1/3 des Kaufpreises aus.

Bin gespannt auf eure Antworten und danke schonmal! :)

ebay, Recht, Privatverkauf
Verkäufer will nach 14 Tagen die Ware zurück, rechtens?

(kleiderkreisel)

ich habe vor etwa einen monat einen artikel (wert über 300,-) auf kleiderkreisel gekauft (angabe: damen pullover XS, neu, mit etikett - etikett auch auf bild zu sehen)und auch bezahlt (kleiderkreisel system=käuferschutz). ich habe versicherten versand gewählt, der artikel wurde unversichert verschickt (sehr langes thema) ...

angekommen ist ein getragener pullover für 8-jährige ohne irgendein etikett

nachdem ich auf kleiderkreisel das problem gemeldet habe, habe ich der verkäuferin nett geschrieben, ich gebe ihr die chance mir mein geld zurück zu erstatten, bevor ich andere wege einleiten werde. dies hat sie auch ohne auch nur ein wort zu antworten getan. damit war die sache für mich erledigt.

ich erhielt also vor über 2 wochen mein geld zurück - sie hat sich nie geäußert bezüglich einer retoure o.ä. - keine weiteren nachrichten ihrerseits oder meinerseits

nun schreibt sie mir nach über 2 wochen ob sie denn nun auch ihren pullover wieder bekommt(?)

ich habe weder von ihr, noch von kleiderkreisel (wie es sonst üblich ist) irgendeine aufforderung/nachricht erhalten das ich ihr den artikel zurücksenden soll.

ist es jetzt überhaupt noch rechtens von ihr von mir zu verlangen ihr den pullover zurück zu schicken? nach über 2 wochen? wo sie sich direkt hätte melden können? wo sie jeden tag mindestens 1x online war? mal abgesehen davon, habe ich keinerlei adressdaten von ihr (wurden auf dem umschlag den ich erhalten habe nicht angegeben) noch ist der pullover jetzt noch in dem zustand wie ich ihn damals erhalten habe, da ich ihn natürlich inzwischen mal gewaschen habe und auch einmal getragen habe

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Recht, Käuferschutz, Versandkosten, Privatverkauf, Rücksendung
Privatverkauf über Marketplace, nun wurde die Ware wieder zurückgeschickt und das Geld zurückgeschickt?

Hallo,

ich habe einen Toaster über Marketplace verkauft. Er war nur wenige Male benutzt, funktionierte ohne Einschränkung. Leider fehlte der Originalkarton. Ich hätte ihn gern nur abholen lassen, bekam dann aber nur Anfragen mit Versand.

Also habe ich den Toaster gute gepolstert versendet nachdem ich das Geld per PayPal erhalten habe.

Dann fing der der Ärger an. Der Käufer schickte mir Fotos mit Schäden an den Gerät. Der Karton sei von außen ohne Mängel, aber der Toaster hatte an den Plastikknöpfen sichtbare Risse. Ich wies erst einmal alle Schuld von mir, denn ich hatte alles gut verpackt.

Da ich es als Paket verschickt hatte, war es demnach auch versichert, also hätte man den Schaden ja bei der Post melden können.

Noch bevor ich das überhaupt vorschlagen konnte bekam ich eine Nachricht, dass der Käufer selber schon bei der Post war und die eine Schadensmeldung nur aufnehmen, wenn die Verpackung beschädigt ist. Das ist allerdings nicht korrekt.

Überhaupt bekam ich nun einige eher unhöfliche Nachrichten, obwohl ich ganz sachlich um die Hilfe des Käufers bat, den Schaden bei der Post zu melden, da ich für Transportschäden nicht aufkommen werde. Das geschah allerdings nicht.

Stattdessen verstrickte sich der Käufer immer wieder in Widersprüche wofür oder warum er den Toaster gekauft hatte. Das machte mich etwas stutzig. Ich bekam auch Bilder des Schadens geschickt. Die Qualität war aber nicht sehr gut, sodass ich schon fast vermute, dass es entweder nicht mein Toaster ist oder der Schaden evtl. selbstverschuldet ist.

Nachdem ich auf diverse Drohungen nicht einstieg bekam ich ein Ultimatum. Ich sollte das Geld (inkl. Portokosten) zurücksenden, dafür bekäme ich 10 Tage Zeit. Sollte es nicht zurückgesendet werden schickt der Käufer den Toaster zurück und fordert das Geld zurück. Reagiert habe ich darauf nicht.

Nachdem ich nun von einer Geschäftsreise zurückkam, stand der Toaster vor meiner Tür. Und per Paypal habe ich eine Rückforderung erhalten. Die komplette Summe inkl. Porto. Der Käufer hat allerdings per „Geld an Freunde senden“ bezahlt. Soweit ich das sehe, muss ich das erst bestätigen, damit überhaupt was passiert.

Wie ist hier die Rechtslage? Ich habe ein funktionierenden Toaster ohne Mängel verkauft und versendet. Um eine Rücksendung habe ich nicht gebeten und zugestimmt habe ich auch nicht. Muss ich nun dennoch zurückzahlen, weil der Toaster wieder bei mir ist?

paypal, Privatverkauf
Käufer hält sich bei Privatverkauf nicht an die Abmachungen, Mahnung verschicken?

Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem. ( es wird jetzt etwas kompliziert ) Ich habe, als ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen bin ein halbes Jahr vorher eine neue Küche einbauen lassen ( Wert 2800€ ) Nach mir ist eine ( jetzt ehemalige ) Freundin von mir eingezogen, und als Freundschaftspreis sollte sie mir 2000€ bezahlen. Um es kurz zu machen, sie hat die Summe nicht vollständig beglichen und ist jetzt wieder ausgezogen. WIr haben dann ausgemacht, dass ich die Küche an den neuen Nachmieter verkaufe. Dies ist soweit auch fast geschehen. Die neue Nachmieterin ist eine flüchtig Bekannte von der Arbeit, der ich die Wohnung vermittelt habe. Sie wollte die Küche dann gerne übernehmen. Hat sie auch gesehen und zugestimmt. Für die Küche hätte ich einen anderen potentiellen Käufer gehabt, der 1200€ gezahlt hätte. Da die neue Mieterin aber die Küche haben wollte, hab ich ihr diese für 950 € angeboten. Damit war sie zunächst auch einverstanden. Dann zog sich eine Diskussion ( schriftlich über WhatsApp )über mehrere Wochen, in denen sie immer wieder weiter den Preis drücken wollte, weil sie dann immer weitere Mängel ( welche Kleinigkeiten waren, was bei einer mittlerweile 3 1/2 Jahre alten Küche normal ist ) gefunden hatte. Letzendlich hab ich mich jetzt auf 700€ eingelassen, bezahlt hat sie mir bisher aber nur 600€, weil sie der Meinung ist wir hätten das ja jetzt so abgemacht. Was eindeutig nicht stimmt, da ich nie diesen 600€ zugestimmt habe. Alles in allem eine komplizierte Geschichte, weil sie die ehemalige Freundin dann auch noch mit Lügengeschichten eingemischt hat.

Frage ist jetzt: Was kann ich tun, um die restlichen 100€ noch zu bekommen. Auf die bestehe ich jetzt! Meine Idee war, zunächst ein EInschreiben zu schicken, mit der Aufforderung das restliche Geld zu bezahlen und mit Androhung weiterer Konsequenzen....( Mahnung etc....)

Für Tips wäre ich sehr dankbar!!!!! Das ganze geht mir nämlich mächtig auf den Keks, weil dies andere Person extrem dreist und dabei auch nicht sonderlich empfänglich für Argumente ist......

Vielen Dank!!!!!

Mahnung, Privatverkauf

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