Plötzlich Steuerklasse 6 statt 1? Hauptarbeitgeber nicht mehr Steuerklasse 1?
Hey,
ich bin echt verwirrt und da das ganze Steuerthema für mich noch recht neu ist, hier meine Frage:
Ich studiere aktuell Vollzeit und bin bei meinem Hauptarbeitgeber unbefristet angestellt (als Minijob), habe aber seit April dort nicht mehr gearbeitet, da ich aus der Stadt weggezogen bin.
In meiner neuen Stadt arbeite ich nun über eine Agentur immer einzelne Jobs im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Da diese geringfügige Beschäftigung im Monat meine einzige Einnahmequelle ist, habe ich dort stets Steuerklasse 1 angegeben.
Nun habe ich seit September auch ein Kleingewerbe und habe bereits ein paar Einnahmen darüber erzielt, denke aber, dass dies ja nicht meine Steuerklasse beeinflusst, da diese selbstständige Tätigkeit nicht über die Lohnsteuer-ID läuft.
Da über die geringfügige Beschäftigung keine Auszahlung der Energiepreispauschale im September möglich war, habe ich das bereitgestellte Formular meines Hauptarbeitgebers genutzt und so die Pauschale erhalten.
Nun meldet sich aber dieser Hauptarbeitgeber und sagt, dass das Finanzamt für den Monat rückläufig meine Steuerklasse von 1 auf 6 geändert hat und somit der Hauptarbeitgeber nicht der Hauptarbeitgeber ist und ich die Pauschale zurückzahlen soll.
Ich weiß nicht weiter - warum bin ich plötzlich in der Steuerklasse 6? Im besagten Monat habe ich keine Einnahmen über zwei Jobs gemacht, sondern nur durch mein geringfügiges Verhältnis. Und kann warum ändert das Finanzamt im Nachhinein die Steuerklasse??
Danke für jede Antwort!!
4 Antworten
Vermutlich hat der zweite Arbeitgeber einen Fehler gemacht und sich als 1. Arbeitgeber eingetragen.
Kontaktiere das Finanzamt, um es zu klären.
Wie Eifelia schon geschrieben hat liegt der Fehler bei dir, da wird man Jetzt nichts mehr ändern können. Du musst die Pauschale zurückzahlen, kannst sie dir dann aber über Die Einkommensteuererklärung 2022 zurückholen.
Erster Ansprechpartner sollte dein Finanzamt sein.
Eine Änderung der Steuerklasse durch das Finanzamt kann durchaus ein Irrtum sein, oder auf Information eines Einwohnermeldeamtes beruhen.
Der Arbeitgeber fragt den Arbeitnehmer bei Arbeitsbeginn nach der Steuerklasse bzw ob er Hauptsrbeitgeber ist. Da muss meistens ein Zettel ausgefüllt werden für die Personalakte, da wird auch nach Steuer ID und Bankverbindung etc. gefragt.
Wenn der Arbeitgeber sich als Hauptarbeitger anmeldet übernimmt er die im ELStAM gespeicherte Steuernummer, 1 oder 4, oder falls vom Finanzamt die 2, 3 oder 5 gespeichert wurde eben diese.
Ein früherer Arbeitgeber wird dann automatisch abgemeldet da es immer nur einen Hauptarbeitgeber geben darf.
Wenn sich der Arbeitgeber als Nebenarbeitgeber anmeldet bekommt er die Steuerklasse 6.
Das führt dann ab und zu zu Problemen weil Arbeitnehmer falsche Angaben machen, oder die Lohnbuchhaltung einen Fehler macht.
Na, wenn Du für die Kurzjobs Steuerklasse 1 angegeben hast, dann haben sich diese Arbeitgeber auf Grund dieser Angabe als Hauptarbeitgeber eingetragen und der bisherige 'Hauptarbeitgeber' muss in die 6 wechseln.
Das Finanzamt hat mit Steuerklasse 1/6 nie etwas zu tun. Das liegt immer am Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Einer von beiden hat einen Fehler gemacht. Day Finanzamt kann da leider gar nichts tun.