Falsche Mitteilung an Finanzamt durch Arbeitgeber Minijob - muss er für Falsche Abzüge zahlen?

3 Antworten

Kurze Antwort: fragen kannst Du, aber es dürfte kein Ergebnis haben.

Lange Antwort:

Punkt 1: Steuerklassen können nicht rückwirkend geändert werden, sondern immer nur für die Zukunft. Daher können weder Dein Finanzamt, noch Deine Arbeitgeber diese Änderung rückgängig machen.

Punkt 2: Die 900 EUR kannst Du als Zahlung nicht fordern, da Du diese ja mit der Einkommensteuererklärung kompensiert bekommst, d.h. würde diese Erstattung passieren, bekämst Du unter dem Strich die 900 EUR doppelt.

Punkt 3: Würdest Du vom Minijob-Arbeitgeber die 900 EUR auf die 18 Monate als zinsloses Darlehen bekommen, wäre das für diesen sicher ein unverhältnismäßiger Aufwand, da er ja mit Deinem anderen Gehalt nichts zu tun hat. Du könntest von dem Arbeitgeber, der den Fehler gemacht hat, höchstens eine Zinsforderung als Ausgleich des Dir entstandenen Schadens zurückbekommen. 900 EUR bei 3% Zinsen wären auf 18 Monate grob 40,80 EUR bzw. bei einer Kontoüberziehung zu 7,5% Zinsen wären das 103,13 EUR.

Einigt Euch auf 200 EUR Einmalzahlung als Schadenskompensation (davon gehen ja wahrscheinlich noch Steuern und pauschale Sozialabgaben ab).

Kann ich den Arbeitgeber, durch dessen Fehler der Abzug passiert ist, zwingen mir wenigstens bis zur Steuererstattung den Betrag zur Verfügung zu stellen ?

Mit Sicherheit nicht.

Einem Bürger ist es zuzumuten, für persönliche "Zahlungsausfallrisiken" Rücklagen zu bilden.

Insgesamt wirst Du auf die Erstattung dieser Steuerüberzahlung bis zur Einkommensteuererklärungsbearbeitung "Anfang" 2024 warten müssen.

Alleine der Begriff "ZWINGEN" .............

Nein, zwingen kannst Du nicht, aber mit dem AG reden/verhandeln!