War der Arbeitgeber eine staatliche Institution Behörde oder Universität oder ähnliches?

Auf die Frage komnt Es hier aber eigentlich gar nicht an da es in diesem Fall garnicht so tief ins DBA geht.

Ich nehme mal an das ist die Anlage N-Aus. Beim Zuzug deiner Frau nach Deutschland wäre eigentlich die Anlage AUS richtig. Da kommt es dann auch nur auf die Höhe des russischen Lohns an.

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Steuerklasse 2 musst du beantragen. Automatisch bekommt man die nicht.

Dazu darfst du mit keiner Erwachsenen Person zusammenleben für die du keinen Anspruch auf Kindergeld hast

Wenn dein Sohn seine Ausbildung nächstes Jahr abschließt und weiter bei dir wohnt kannst du für Steuerklasse 2 ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Anspruch nehmen.

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Punkt 1 ist mir denke ich klar, ich habe 2022 Festangestellt gearbeitet und habe Einkommenssteuer gezahlt, daher trage ich dort das zuständige Finanzamt und die SteuerID-Nr. ein.

Nein das wäre falsch. Nach deiner Steuer ID wird dort nicht gefragt sondern nach deiner Steuernummer. Die hast du nur wenn du bereits einmal eine Steuererklärung und einen Steuerbescheid erhalten hast.

Wenn du noch nie eine Steuererklärung gemacht hast lässt du den Teil frei.

Aber was genau ist bei dem 2. Punkt gemeint ? Von welchem Antrag ist da die Rede ?

Hier geht es darum ob du vor hast für Vorjahr ( in deinem Fall 2023) eine Steuererklärung abzugeben oder bereits eine abgegeben hast. Sollte das nicht der Fall sein einfach nein ankreuzen.

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Leg Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid ein und beantrage gleichzeitig gem. §110 AO die Widereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung die du hier geschrieben hast, dass du davon ausgegangen bist gegen die Feststellung Einspruch einlegen zu müssen, dass die Feststellung eine eigene Steuernummer hat und dass du keine Ablehnung über die Festsetzung der Feststellungserklärung erhalten hast

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Dazu Antworten in einem Deutschen Forum zu finden wird denke ich schwierig.

Die Besteuerung erfolgt nach dem DBA zwischen Österreich und der Schweiz und ich bezweifle das du hier dazu Antworten findest.

Ich würde zumindest für die erste Erklärung mit Vermietung zum Steuerberater raten. Je nach Komplexität kannst du die folgenden dann vielleicht selbst machen.

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240AO behandelt (Geld) Zahlungen. 152 AO die Abgabe von Steuererklärungen.

Die beiden haben also absolut nichts mit einander zu tun. Das sind komplett unterschiedliche Sachen.

Wenn die Erklärung zu spät ist ist 152 AO einschlägig.

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Also was Steuern angeht ist die Aussage deines Vaters einfach komplett falsch. Jeder zahlt seine eigenen Steuern.

Ist das deine erste Ausbildung, oder hast du schon einen Ausbildung abgeschlossen?

Im Normalfall haben deine Einkünfte keine Auswirkungen auf deine Eltern es sei denn sie können Unterhalt für dich geltend machen. Aber mit 23 und bei der ersten Ausbildung ändert sich bei deinen Eltern eigentlich nichts.

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Besteuerungsrecht für deine Einkünfte müsste nach dem DBA bei Deutschland liegen. Zumindest deinen Schilderungen nach.

Daher kannst du in Österreich keinen Minijob haben. Ist bei Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ähnlich. Die können in Deutschland auch keinen "echten" Minijob ausüben. Die Besteuerung richtet sich nach dem Ansässigkeitsstaat.

Deine Einkünfte on Österreich sind daher in Deutschland zu besteuern (und unter Umständen auch Sozialversicherungspfluchtig., da kenne ich mich nicht gut genug aus)

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Wenn du die Abrechnung für 2021 in der Steuererklärung für 2022 ansetzt wird das nicht beanstandet.

BMF Schreiben vom 09.11.2016 Rz 47

https://datenbank.nwb.de/Dokument/636806/

( unter 3. Wohnungseigentümer und Mieter)

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Ja, innerhalb der Einspruchsfrist ist das kein Problem.

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Die Leitsteuernummer ist die Steuernummer deiner persönlichen Einkommensteuer Erklärung. Das kann die gleiche sein wie die für die EÜR, muss es aber nicht.

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Ihr müsst für das Haus eine extra Steuererklärung machen.

Diese nennt sich "gesonderte und einheitliche Feststellung".

Dort werden alle Einnahmen und Ausgaben erklärt und auf die Beteiligten verteilt.

In eure persönlichen Steuererklärungen gehört dann nur der individuelle Gewinn.

Eine komplette Anlage V ist in der eigenen Steuererklärung nicht auszufüllen.

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1. Die gesamte Jahres Summe würde zum 10.12 fällig. Aber auch nur wenn der Bescheid bis Anfang November fertig ist. Sollte der Bescheid später zugestellt werden können keine (regulären) Vorauszahlungen fur 2023 mehr festgesetzt werden. (Es gibt die Möglichkeit für Nachträgliche Vorauszahlungen, die ist in diesem Fall aber aufgrund der Höhe der Einnahmen nicht wahrscheinlich)

2.Es kann jederzeit ein Antrag auf Herabsetzung auf 0 gestellt werden.

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Sie sollte dir zustehen, es sei denn du hast die Pauschale bereits über Arbeitslohn oder einen Minijob bekommen.

Hast du den Steuerbescheid schon bekommen? Hast du auch eine EÜR für die Selbständige Tätigkeit abgegeben?

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Darf mein Vermieter mein Auszugsdatum ändern trotz telefonischer zusage?

Hallo,

ich habe meine jetzige Wohnung zum 01.07.23 gekündigt weil es viele Probleme mit dem Vermieter gab.

  • Rassistische Äusserungen
  • Das ganze Haus hat ein Wasserschaden
  • Schimmelbefall
  • ständig fällt das warm Wasser und die Heizung aus
  • keine Renovierungsarbeit trotz ständiger anfrage vom Ganzem Haus
  • laute Nachbarn ohne Rücksicht
  • etc.

für mich sind diese ganzen Probleme zu viel geworden darauf hin habe ich die Kündigung geschrieben abgeschickt und dem Vermieter nochmal telefonisch Bescheid gegeben.

In der Kündigung sowie telefonisch habe ich dem Vermieter von dem Auszugsdatum (01.07.) berichtet und auch erfragt ob ein Nachmieter gesucht werden kann, da die 3 Monatsfrist nicht eingehalten wurde. Er bestätigte mir telefonisch das es kein Problem sei und das er mich auch aus der Wohnung möchte weil ich nicht Deutsch bin.

Für mich ist das kein Problem da ich die schnauze voll habe.

Ich suche nach Nachmietern und leite die weiter zum Vermieter. Er lehnt die ab wegen Herkunft oder wegen Sozial einkommen.

Wieder rief ich ihn an und erklärte wenn es ihm nicht passt dann solle er selbst einen Nachmieter finden.

Tage danach kam die Künigungsbestätigung vom Vermieter an und darin steht das Auszugsdatum wäre der 31.08. was ich nicht mitmachen kann und nicht werde.

Meine neue Wohnung wurde mir festzugesagt und der Einzug wurde geplant und nach den ganzen Problemen vom Vermieter will und möchte ich hier nicht mehr wohnen.

Ich bin ratlos und brauche Hilfe :(

liebe grüße

x.21

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Deine Kündigung war zu spät. Dein Vermieter ändert hier nichts, regulär läuft dein Mietvertrag bis zum 31.08.

Der Vermieter wäre nur bereit gewesen den Mietvertrag früher aufzulösen wenn es einen Nachmieter gibt. Dem muss er natürlich auch zustimmen.

Wenn du nicht weiter nach einem Nachmieter suchen möchtest endet dein Mietvertrag halt zum regulären Termin.

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Direkt wechseln geht normalerweise nicht, du musst oft den normalen auswahlprozess durchlaufen( du hast da halt bessere Chancen durch Die Erfahrungen)

Verkürzen geht definitiv nicht da die Ausbildung straff strukturiert ist. Im ersten Jahr sind sehr viele praktische Stationen vorgesehen die du nicht einfach überspringen kannst. Im Studium hast du bis jetzt ja bis jetzt hauptsächlich theoretischen Unterricht gehabt.

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"Der Bescheid ist nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig?" steht standardmäßig auf allen Steuerbescheiden. Solange nicht in den ersten Absätzen der Erläuterungen (der lange Textteil nach den Zahlen) etwas spezifisches zu einer Vorläufigkeit steht besuchst du dir da keine Gedanken zu machen.

Dein Guthaben wird dir erstattet. "über die Verwendung dass Guthaben erhalten sie eine besondere Mitteilung" steht oft da wenn noch etwas verrechnet werden muss. Das wäre wenn es deine erste Erklärung ist eher unwahrscheinlich. Es kann aber auch einfach daran liegen das du keine oder keine gültige Bankverbindung angeben hast. Du bekommst auf jeden Fall noch ein extra Schreiben.

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Da ist erstmal schon ein Rechenfehler

30.000€ x 547km * 0,002% * 1 = 328, 20€

Da wurde vermutlich das %vergessen.

Zur Berechnung beim Minijob habe ich leider auch keine Erfahrungen . Aber wenn keine Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte durchgeführt werden müsste das Ergebnis rein logisch 0€ sein.

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Die Mitteilung der Steuernummer ist nur ein informelles Schreiben ohne Auswirkung.

Es entstehen keine Nachteile, du hast Anspruch deine Steuernummer zu erfahren, die hast du jetzt ja mit dem Steuerbescheid.

Das Schreiben kann auch noch kommen, es ist technisch möglich das der Bescheid früher bei dir eintrifft.

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Wenn du zur quartalsweisen Voranmeldung aufgefordert wirst hast du eine Ust ID Nummer beantragt.

Damit bist du dann auch als Kleinunternehmer zur Abgabe der vierteljährlichen Voranmeldung verpflichtet.

Normale Regelbesteuerung kann es nicht sein, da würdest du zur monatlichen Abgabe aufgefordert werden.

Einfach eine Voranmeldung mit 0€ zu 19% abgeben.

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