Bei mir wurde der Hauptjob und auch der Nebenjob mit der Lohnsteuerklasse I statt 6 abgerechnet, muß ich das irgendwo melden?

3 Antworten

Ok, Danke. Also ich muss dann nicht von mir aus das Finanzamt informieren? Mir geht es halt darum, dass ich nicht mit irgendwelchen Strafzahlungen rechnen muss, weil da etwas falsch abgerechnet wurde...

Mach nächstes Jahr die Einkommensteuer und alles ist im grünen Bereich !

So etwas passiert schon mal und wird dann vom Finanzamt wieder passend gemacht ! Denk aber dran, etwas Geld zu sparen wg. Nachzahlung !

Hakuna Matata ! „Es gibt keine“ „Probleme/Schwierigkeiten“


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klärt sich mit Deiner Einkommensteuererklärung. Weil Du in dem Jahr mal was über Steuerklasse 6 abgerechnet wurde, bist Du sowieso zur Abgabe verpflichtet.

Lege ruhig etwas Geld zurück, es droht eine Nachzahlung.

 wird das dann auch mit der Lohnsteuerjahresabrechnung ausgeglichen?

Ja , mit der kommenden Einkommensteuererklärung !