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Plötzlich Steuerklasse 6 statt 1? Hauptarbeitgeber nicht mehr Steuerklasse 1?

Hey,

ich bin echt verwirrt und da das ganze Steuerthema für mich noch recht neu ist, hier meine Frage:

Ich studiere aktuell Vollzeit und bin bei meinem Hauptarbeitgeber unbefristet angestellt (als Minijob), habe aber seit April dort nicht mehr gearbeitet, da ich aus der Stadt weggezogen bin.

In meiner neuen Stadt arbeite ich nun über eine Agentur immer einzelne Jobs im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Da diese geringfügige Beschäftigung im Monat meine einzige Einnahmequelle ist, habe ich dort stets Steuerklasse 1 angegeben.

Nun habe ich seit September auch ein Kleingewerbe und habe bereits ein paar Einnahmen darüber erzielt, denke aber, dass dies ja nicht meine Steuerklasse beeinflusst, da diese selbstständige Tätigkeit nicht über die Lohnsteuer-ID läuft.

Da über die geringfügige Beschäftigung keine Auszahlung der Energiepreispauschale im September möglich war, habe ich das bereitgestellte Formular meines Hauptarbeitgebers genutzt und so die Pauschale erhalten.

Nun meldet sich aber dieser Hauptarbeitgeber und sagt, dass das Finanzamt für den Monat rückläufig meine Steuerklasse von 1 auf 6 geändert hat und somit der Hauptarbeitgeber nicht der Hauptarbeitgeber ist und ich die Pauschale zurückzahlen soll.

Ich weiß nicht weiter - warum bin ich plötzlich in der Steuerklasse 6? Im besagten Monat habe ich keine Einnahmen über zwei Jobs gemacht, sondern nur durch mein geringfügiges Verhältnis. Und kann warum ändert das Finanzamt im Nachhinein die Steuerklasse??

Danke für jede Antwort!!

arbeitgeber, Finanzamt, Finanzen, Steuerklasse, Steuern, Steuerklassenwechsel, Energiepauschale
Wie hoch ist das Schonvermögen ab 2023 und wie kann man kurzfristig ungeschütztes in Schonvermögen umwandeln?

Hallo,

bei verschiedenen Quellen wird Schonvermögen auch als "geschütztes Vermögen" definiert.

Die Fragen:

1) Ist das Schonvermögen bei Wohngeld, Bürgergeld, Energiebeihilfen und ähnlichem identisch hoch?

2) Welcher Betrag gilt ab Januar 2023? (im Internet werden Summe zwischen 5000 und 80000 Euro genannt. Oder aber auch Lebensalter in Jahre mal 500 Euro)

3) Wie ist eine relativ kurzfristige, legale Umwandlung von ungeschütztem Vermögen (welches also bei staatlichen Beihilfen angerechnet wird) in Schonvermögen möglich? Ein Beispiel habe ich bisher gefunden: ein arbeitsunfähiger Freiberufler mit einem Vermögen von 100000 Euro investiert 50000 Euro in die Sanierung (Fenster, Türen) etc. seiner kleinen ETW. Da Immobilien anscheinend unbegrenzt zum Schonvermögen gehören, soll dies legal sein?

Wäre es auch möglich (und vor allem sinnvoll?) wenn zB ein 60jähriger eine größere Summe in einen Riestervertrag (auch Schonvermögen) einzahlt?

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ungeschütztes in Schonvermögen "umzuwandeln"? Vielleicht auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Ersparnisse noch relativ, der spätere Rentenanspruch eines Selbständigen gering ist.

Für Antworten danke im Voraus

Altersvorsorge, Rente, Freiberufler, selbständig, Wohngeld, Schonvermögen, Bürgergeld, Energiepauschale
Energie Pauschale zurückbezahlen?

Hallo!

Es geht um Folgendes: Ich bin 22 Jahre alt und habe bis dieses Jahr mein Abitur nachgeholt. Da ich in einer WG lebe , weil ich mit 18 Zuhause ausziehen musste, habe ich während dem Abi von Kindergeld, Schülerbafög und ergänzend 184€ Hartz IV gelebt. Im Juli bin ich mit der Schule fertig geworden und habe im August und im September für zwei Monate einen Ferienjob gemacht, bei welchem ich knapp 2.200€ Netto verdient habe. Außerdem habe ich mich währenddessen bei der Uni eingeschrieben und für meine Studienzeit Bafög beantragt. Ich habe im Juli (während ich noch im Abi war) einen 200€ Bonus von der Kindergeldstelle bekommen (vermutlich Energiepauschale) , dann im September noch für Oktober (!!!) die Energiepauschale für mein Studienbafög ( welches ich erst ab Oktober bekomme) und Ende September noch die 300€ Energiepauschale für Arbeitnehmer für den Monat September. Nun ist folgendes passiert : Das Jobcenter hat mir versehentlich im August 692,50€ Hartz IV und 189,00€ Kindergeld Vorschuss überwiesen, da mein Kindergeldantrag für‘s Studium noch nicht bewilligt war . Hartz IV stand mir ja nicht zu , da ich ja Vollzeit gearbeitet habe, daher habe ich das Geld auch nicht angefasst. Ende August kam der Bescheid vom Kindergeld und die haben dann auch gleich im August das Kindergeld nachbezahlt sodass auch die 189€ Vorschuss vom Jobcenter zu viel waren. Im September wurde mein Kindergeld jedoch wieder gesperrt, da angeblich geprüft werden musste inwieweit ich Anspruch darauf habe. Ich warte nun also 1. darauf ob ich während meines Ferienjobs Anspruch auf Kindergeld hatte und 2. darauf dass das Jobcenter das Geld zurück verlangt. Zudem meinte mein Stiefvater dass es sein könnte dass ich auch die Energiepauschalen zurückzahlen müsste, da ich eventuell zu viele bekommen habe. Ich habe halt einmal die für Kinder während meines Abis bekommen ( ohne abgeschlossene Berufsausbildung) , einmal die für Arbeitnehmer im September und einmal für Studenten ab Oktober. Ich habe derzeit keinen weiteren job neben dem Studium oder ähnliches.

Stand mir das Kindergeld zu? Und was muss ich denn jetzt alles zurückzahlen? Auch die Energiepauschalen? Im Moment überfordert mich das alles wirklich sehr und ich hoffe dass sich einer von euch vielleicht auskennt, und mir ggf. Helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen :)

Student, jobcenter, Kindergeld, Energiepauschale

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