Pfändungsschutzkonto ohne Pfändung?
Ein Klient von mir hat ein P Konto aber darauf soll angeblich keine Pfändung liegen, dann kann er doch über sein ganzes Geld verfügen, oder? Oder friert die Bank da auch alles über dem Freibetrag ein? Die Bank hat nämlich 400€ eingefroren aber sagt es gäbe keine Pfändung auf dem Konto?
4 Antworten
Ohne Pfändung kann über das ganze Guthaben verfügt werden. Die Freibeträge greifen erst, wenn eine Pfändung oder ein vorläufiges Zahlungsverbot vorliegen.
Wenn keine Pfändung vorliegt, darf natürlich auch nichts zurückgehalten werden.
Allerdings ist es auch nicht nötig, so ein Konto "vorsorglich" einzurichten, da
... der P-Kontoschutz auch für Kontopfändungen wirkt, die bis zu 1 Monat vor Umwandlung bei der Bank zugestellt wurden, müssen Sie nicht unbedingt im Vorgriff auf eine drohende Pfändung umwandeln.
Es kann passieren, das die Bank den Betrag zur Prüfung einige Tage nach Geldeingang sperrt. Er sollte aber irgendwann freigegeben werden, spätest im Folgemonat des Geldeinganges.
Ohne aktive Pfändung hat die Bank überhaupt nichts zu sperren. Was soll denn da geprüft werden? Hört sich an, nach einer Direktbank oder Postbank.
Warum macht man denn dann überhaupt ein P-Konto, wenn es gar keine Pfändung gibt????
Sorry, selbst Schuld!!!
Das ist schon wesentlich komplizierter als man glaubt. Wenn man z. B. in einem Insolvenzverfahren ist, erwartet man in der Regel keine Pfändungen. Aber unbekannte Gläubiger können halt immer noch pfänden.
Unbekannte Gläubiger - Forderungen können weiterverkauft werden siehe Factoring. Firmen können weiterverkauft werden umziehen usw.
Forderungen die verjährt sind können weiterbetrieben werden.
Im insovenzverfahren pfändet insolvenzverwaltung
Nein dem ist nicht so. Während des Privatinsolvenzverfahrens werden von den Gläubigern keine Pfändungen durchgeführt. Geld wird vom Insolvenzverwalter ohne Pfändung abgeführt an die Gläubiger nach Insolvenzplan.
Ja genau aber er hat ja Zugriff auf das Konto also kann dann niemand anderes pfänden bzw es versuchen aber kommt ja an nix ran. Und unbekannte Gläubiger werden ja dann auch hinzugefügt, man öffnet im Verfahren ja dann eig seine Post und kriegt mit, falls jemand einen pfändungsbeschluss erlässt.
Mund was meinst du mit den verjährten Forderungen? Das ginge ja dann nur, bis man die einrede der Verjährung geltend macht, oder?
Und ich meine, dass auch neue Gläubiger während des Insoverfahrens nicht pfänden dürfen
wieso selbst schuld wenn es anscheinend nicht stimmt dass eingefroren werden kann ohne Pfändung? Eventuell weil man eine Pfändung erwartet