Ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt man für die Abbuchung vom Konto. Guthaben, was wieder auf Dein Konto soll, muss vom Zahlungspflichtigen überwiesen werden, das hat mit der Abbuchung nichts zu tun.

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Das ist so nicht rechtens. Eigentlich darf nicht das gesamte Guthaben gesperrt werden, wenn dieses deutlich über dem gepfändeten Betrag liegt. Es wird aber häufig einfach so gemacht. Den Freibetrag gibt es übrigens nur, wenn das Konto als P-Konto geführt wird.

Die korrekte Vorgehensweise wäre eigentlich, den gepfändeten Betrag zu sperren, aber das funktioniert technisch bei etlichen Banken schlichtweg nicht. Dann müsste die Bank den Betrag eigentlich separieren, also auf ein zusätzliches noch einzurichtendes Konto des Kunden oder auch auf ein bankinternes Verrechnungskonto umbuchen. Da dies aber einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt, wird das häufig nicht so gemacht, denn für diesen zusätzlichen Aufwand darf die Bank dem Kunden keine Kosten in Rechnung stellen.

Diese nicht ganz saubere Vorgehensweise hat für die Bank aber den Vorteil, dass der Kunde sehr schnell merkt, dass sein Konto gepfändet wurde und er sich schnellstmöglich um die Bezahlung der Pfändung kümmert. Wenn nur der Betrag gesperrt wird, merkt der Kunde oftmals gar nicht, dass eine Pfändung vorliegt und dann muss sich die Bank auch noch um die Abgabe der Drittschuldnererklärung und Auskehrung an den Gläubiger nach Ablauf der entsprechenden Fristen kümmern…

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Den Net Key erhält man eigentlich direkt bei der Einrichtung des Online-Bankings. Wenn du ihn nirgends findest, dann frage bei deiner Bank nach. Die können dir den normalerweise umgehend zur Verfügung stellen.

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Es kommt darauf an, um was für Forderungen es sich handelt. Sofern die Forderungen vom Insolvenzverfahren erfasst waren, darf daraus nicht mehr vollstreckt werden. Sind die Forderungen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, ist die Pfändung weiterhin zulässig, das gilt auch wenn es sich um eine Forderung aus "Unerlaubter Handlung" handelt.

Grundsätzlich für die Pfändung und das Insolvenzverfahren zur öffentlich rechtlichen Verstrickung. Sofern also die Gläubiger die Pfändung während des Insolvenzverfahrens nicht aufgehoben haben, gilt die Verstrickung auch nach Restschuldbefreiung fort. Dies wäre nur zu beseitigen, in dem der Gläubiger die Pfändung aufhebt (was er auch eigentlich tun müsste), oder das Vollstreckungsgericht nach erfolgreicher Vollstreckungsabwehrklage die Pfändung aufhebt.

Ich kann auch nur raten, erstmal wieder ein P-Konto einzurichten entweder abzuwarten, ob die Sparkasse etwas erreicht (wobei es mich wundert, dass die da überhaupt tätig werden), oder selber Kontakt mit den Gläubigern aufzunehmen. Wenn das nicht zum Erfolg führt, bleibt leider nur die Vollstreckungsabwehrklage.

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Eigentum deines Ehemannes ist und bleibt sein Eigentum und kann somit nicht aufgrund deiner Privatinsolvenz gepfändet werden. Sippenhaft gibt es bei uns nicht.

Anders könnte es sein, wenn du ihm unmittelbar vor der Insolvenz das Geld für den Kauf des Fahrzeuges zur Verfügung gestellt haben solltest. Das könnte vom Insolvenzverwalter angefochten werden.

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Ich kann deine Bedenken durchaus verstehen und würde mich auch wundern, wenn der Interessent selber sich das Objekt nicht anschauen will, zumindest erstmal nicht. Ich würde als Interessent zusammen mit meinem Berater auftauchen, wenn ich, wie Schubert610 es schreibt, keine Ahnung von Immobilien hätte. Aber es kommt natürlich darauf an, wer denn der dahinter stehende Interessent ist. Manchmal mag dieser auch nicht gleich selber in Erscheinung treten wollen.

Auch das was Andri123 schreibt kann durchaus eine Begründung sein.

Handelt es sich denn um eine für Investoren attraktive Immobilie?

Aber natürlich kann es auch sein, dass ein Betrugsversuch dahinter steckt. Ohne weitere Details, lässt sich das kaum beurteilen. Vielleicht will man auch nur an weitere Daten kommen? Damit könnte man dann ja auch schon einiges anfangen… Unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen.

Was hindert dich daran, den Interessenten nach den Hintergründen zu fragen? Du musst ja keine Besichtigung durchführen, wenn du Bedenken hast.

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Je nachdem wann du die Überweisung gestern Abend getätigt hast, ist sie vermutlich erst heute tatsächlich ausgeführt worden. Dann muss die Zahlung nach Zahlungseingang noch beim Empfänger zugeordnet und verbucht werden. Da würde ich jetzt noch nicht in Panik geraten. Und dass du den Namen nicht im Verwendungszweck angegeben hast, stellt eigentlich auch kein Problem dar, denn der Auftraggeber wird dem Empfänger der Zahlung trotzdem mitgeteilt. Das wäre ggf. dann ein Problem, wenn du für jemand anders die Zahlung getätigt hast. Aber aufgrund des Bestätigungscodes, den du ja offensichtlich richtig angegeben hast, sollte die Zahlung trotzdem richtig zugeordnet werden können.

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Ja, das läuft alles automatisch mit dem P-Konto. Das Finanzamt hat da keine Sonderstellung. Was konkret befürchtest du denn?

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Wenn sich der Vertrag bereits in der reinen Darlehensphase befindet, kann das Darlehen zurückgeführt werden. Sollte er sich noch in der Ansparphase befinden, fällt Vorfälligkeitsentschädigung an und die Bausparkasse muss zustimmen.

Beachten: Nach 10 Jahren besteht Sonderkündigungsrecht.

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Geht es um Sorgerecht oder Umgangsregelungen? Wie alt ist das Kind? Natürlich darfst du dort hinkommen, wie der Verfahrensbeistand sagt.
Und deine Anwältin mag auch richtig liegen, dass es auf Manipulation hinauslaufen kann. Ohne die Hintergründe zu kennen, kann man da nichts zu sagen. Ja, es kann als Manipulation gewertet werden, aber sich unter Umständen auch ins Gegenteil umkehren, dass man dir Nichtinteresse unterstellt, weil du zu so einem wichtigen Termin es nicht für nötig hältst, selber zu erscheinen.
Meinst du eine gute Anwältin zu haben? Dann höre auf sie, kannst du es nicht beurteilen oder hast du da Zweifel dran, dann geh hin. Auf der anderen Seite kommt es schon nicht ganz unerheblich drauf an, um was es eigebtliugeht. Wenn ohnehin nur das Kind angehört wird, dann folge dem Rat deiner Anwältin.

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Anzeige erstatten, mehr wird dir da nicht bleiben. Die Anzeige bringt dir dein Geld nicht zurück, könnte aber vielleicht irgendwann mal zur Ermittlung der Täter führen. Anwalt beauftragen wird dir auch vermutlich nicht viel nützen, kostet dich erstmal einiges an Geld und bei 100€ Schaden rechnet sich das nicht. Da du da offensichtlich auf einen professionellen Fake-Shop reingefallen bist, wird das Geld schon längst vor dem Zugriff der Käufer in Sicherheit gebracht worden sein. Der vermeintlich in Deutschland ansässige Betreiber ist vermutlich nur Opfer eines Datenmissbrauchs, die GbR scheint jedenfalls nicht und schon gar nicht unter der angegebenen Anschrift zu existieren

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Was ist denn der Hintergrund deiner Frage? Erstmal laufen alle Verträge auf dich. Somit bist du die Pächterin des Grundstücks und Käuferin/Eigentümerin der Garage. Je nachdem, was jetzt von wem verlangt wird, kann es zivilrechtliche Ausgleichsansprüche geben, abhängig davon, wer was bezahlt hat, wer welche Kosten übernommen hat und wer was wie genutzt hat. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, lässt sich da lange anwaltlich/gerichtlich drüber streiten. Eine eindeutige Aussage dazu wirst du hier nicht bekommen, schon gar nicht wenn keine weiteren Hintergrundinformationen geliefert werden.

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diesen Betrag, den ich im Minus war, konnte ich zum Glück immer am selben Tag noch ausgleichen, sodass ich quasi nie einen vollen Tag im Minus war

Damit warst du rechnerisch gar nicht im Minus, denn es zählt immer der Saldo zum Ende eines Tages. Stundenweise im Minus ist für die Zinsrechnung unerheblich.

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Wie so oft, es kommt drauf an. Grundsätzlich ist es nicht verboten, sich in seiner Wohnung, auf dem Balkon oder im Garten nackt aufzuhaken. Wenn sich aber jemand daran stört, es in der Hausordnung verboten ist oder das Verhalten der Person z.B. Kinder betrifft (nah bei einer Schule oder Kindergarten) oder man sich bewusst zur Schau stellt, sieht das wieder etwas anders aus.

https://www.sueddeutsche.de/stil/nackt-sonnen-balkon-garten-recht-urteile-1.6061574

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obwohl uns gesgsagt wurde das nichts mehr offen ist. Und jetzt wurde uns gesagt das eine Rechnung übersehen worden ist.

Wer hat euch das „gesagt“ und warum? Warum fragt ihr nach, ob noch etwas offen ist, und wer sagt dass etwas übersehen wurde? Normalerweise zahlt man die Rechnungen per Lastschrift, dann „übersieht“ man auch keine Zahlung. Oder bekommt ihr Rechnungen, die per Überweisung zu bezahlen sind? So oder so lässt sich das doch anhand der Kontoauszüge und Rechnungen leicht nachprüfen, dafür muss man sich nicht informieren und etwas „sagen“ lassen. Gibt es was schriftliches?
Ist noch was offen? Dann bezahlen. Wurde alles bezahlt? Dann Zahlung nachweisen und der Forderung widersprechen.

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Du bist verpflichtet dich selber umzumelden und beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk auch das Fahrzeug umzumelden. Dabei kann mittlerweile oft das alte Kennzeichen behalten werden.

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Ich habe nun trotzdem keine Möglichkeit die Pfändung zu begleichen

Die Möglichkeit hat man, in dem man der Bank den Auftrag erteilt, die Pfändung zu bezahlen.

Es steht mir null Euro zur Verfügung . Wie kann das sein ?

Weil das Konto gepfändet ist. Banken gehen da sehr unterschiedlich vor, manche können betragsabhängige Sperren hinterlegen, so dass nur der gepfändete Betrag gesperrt bleibt und über den Rest verfügt werden kann. Andere separieren den gepfändeten Betrag auf einem anderen Konto, buchen also den gepfändeten Betrag auf ein anderes Konto um. Und andere wiederum sperren einfach das gesamte Konto.

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Ich denke sie kann das weil ich ja erst 17Jahre alt bin

So ist es und sie kann auch die Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrages verlangen, da sie diesem als Erziehungsberechtigte nicht zugestimmt hat. Wie kommt man darauf, den Freund das unterschreiben zu lassen? Dann hättest du das auch selber machen können, es sei den dein Freund soll der Eigentümer sein?!

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Mit der Entschädigung bzw. Ersatz des Zeitwerts wurde von der Versicherung der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Die Tochter kann sich nun überlegen, ob sie sich ein gebrauchtes, gleichwertiges Tor einbauen lässt, oder ein nagelneues haben möchte. Sofern sich der Vater aber den zusätzlichen Kosten für ein nagelneues Tor nicht selber beteiligen möchte, muss sie die zusätzlichen Kosten selber tragen. Dafür hat sie aber auch ein nagelneues Tor, was sie vorher nicht hatte.

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