Ist der Sozialleistungsbescheid ausreichend, um den Grundfreibetrag auf einem P-Konto zu erhöhen?

2 Antworten

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Hallo, also

  1. gibts gesetzliche Regelungen was den Betrag betrifft der Dir zusteht. Da hat die Bank NICHTS mit zu tun und kann das auch nicht beeinflussen.

  2. wenn Du der Meinung bist das der Pfändungsfreibetrag bei Dir höher sein sollte/ muß, z.B. wegen Kinder, Krankheit, Behinderung o.ä., mußt Du auf das Amtsgericht gehen. Die Prüfen Dein Belangen und Du erhältst dann eine Bescheinigung. In dieser Bescheinigung ist dann Dein Pfändungsfreibetrag vom Amtsgericht eingetragen; und DAMIT gehst Du zu Deiner Bank. Die tragen diese Summe dann in Dein Konto ein. So wissen die dann wieviel Dir mtl. zusteht !

Hier noch ein kleiner Link der Pfändungstabelle 2011 - 2013 in Pdf Form:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pf_ndfreigrbek_2011/gesamt.pdf

;) Grüßle

suse1966  20.07.2011, 17:43

Und hier noch ein Link für alle möglichen Fragen Rund um Finanzen, Recht etc.:

http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/pfaendungstabelle.htm

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Nein, nach Vorlage des Sozialhilfebescheides wird die Bank den Freibetrag nicht erhöhen. Nahezu alle Banken und Sparkassen bestehen auf die Vorlage einer Bescheinigung zur Erhöhung des Grundfreibetrages. Die Bescheinigung zur Erhöhung des Grundfreibetrages kann nur von einer anerkannten Person oder Stelle ausgestellt werden. Dies ist zB der Jobcenter. Wird daneben aber auch Kindergeld bezogen, wird eine weitere Bescheinigung der Kindergeldkasse über den Bezug von Kindergeld benötigt. Eine nervige Lauferei und Wartezeiten sind vorprogrammiert. Einfacher geht es wenn die Bescheinigung von einer einzigen Person ausgestellt wird. Dies können zB Rechtsanwälte. Auch hier werden die meisten aber noch nicht so im Thema drin sein. Eine einfache und recht günstige Lösung wird im Internet unter Werbung durch Support gelöscht angeboten. Dort kann man die Bescheinigung online beantragen. Man muss dann Nachweise zur Überprüfung des Freibetrages vorlegen und erhält dann die Bescheinigung. Die Nachweise kann man per E-Mail oder Post senden. Als Nachweis dient in deinem Beispiel der Sozialhilfebescheid. Viel Erfolg.

Frankie4  01.07.2011, 10:53

EUR 30,00 anlegen für eine Bescheinigung, die man vom Sozialleistungsträger oder der Schuldnerberatung ohne Kosten bekommen kann? Und Banken dürfen für P-Konten nichts verlangen? Weiterhin "verlangen" die Banken und Sparkassen die angesprochene Bescheinigung nicht "einfach so", sondern weil dies in § 850k Abs. 5 Satz 2 ZPO so geregelt ist. Und abschließend: die Qualität der verlinkten Seite zeigt sich daran, daß dort weder die am 16.04.2011 in Kraft getretene Gesetzesänderung zur Regelung des Monatsanfangsproblems noch die seit heute, 01.07.2011, neu geltenden Pfändungsfreibeträge vonn EUR 1.028,89 berücksichtigt werden.

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