Wie kann ich über meinen ganzen Lohn verfügen, trotz P-Konto?

2 Antworten

Wenn keine Pfändung vorliegt, müsstest du an das gesamte Geld kommen, ohne Einschränkung. Liegen Pfändungen vor, dann wird alles was über den Freibetrag hinaus geht zur Auskehrung an den Pfändungsgläubiger gesperrt. Eine Erhöhung des Freibetrages wäre dann möglich, wenn du gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen hast, weil du zB verheiratet bist und/oder Kinder hast. Dann könntest du dir eine entsprechende Bescheinigung nach 850k ZPO ausstellen lassen, über die Erhöhung de Freibeträge auf dem P-Konto. Sowas machen sogenannte anerkannte Stellen, wie zB Rechtsanwälte, Schuldnerberatungen, Jobcenter, die Diakonie oder Carritas, teilweise auch Gemeinden und auch Arbeitgeber, sowie die Amtsgerichte (im Rahmen von Pfändungsschutzbeschlüssen).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

Liegt eine Pfändung vor? Dann nicht. Liegt keine Pfändung vor, dann sollte das Geld im Folgemonat freigegeben werden.