Guthaben von Pfändungsschutzkonto nicht freigegeben?

2 Antworten

Wenn die Pfändungen erledigt sind, must Du die Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim AG beantragen. Der Gläubiger wird das nicht tun, weil er dazu nicht verpflichtet ist. Das ist eine Möglichkeit, für Anwälte noch einmal den Schuldner abzuschöpfen. Die wollen dann Geld dafür haben, wenn sie das für Dich erledigen. Automatisch geht das nicht.

Wenn keine Pfändung vorliegt, wird nichts einbehalten und die Freigrenze hat keine Bedeutung.

Wenn eine vorliegt, dann hast Du auch Nachricht darüber.

Wer seine Post nicht öffnet ...