

Du bist mit 14 schlichtweg nicht kreditfähig, das ist man erst ab 18. Somit wird das auch mit Zustimmung deiner Eltern nichts.
Es sei denn, deine Eltern strecken das vor und du zahlst dann bei ihnen ab.
Du bist mit 14 schlichtweg nicht kreditfähig, das ist man erst ab 18. Somit wird das auch mit Zustimmung deiner Eltern nichts.
Es sei denn, deine Eltern strecken das vor und du zahlst dann bei ihnen ab.
Ja das ist alles richtig so, denn was ist, wenn der Kredit nicht genehmigt werden sollte? Dann hast du das Auto und der Händler kein Geld... Und die finanzierende Bank zahlt normalerweise direkt an den Händler aus, zumindest wenn es sich um die Partnerbank des Autohauses handelt.
Pauschal lässt sich das nicht beantworten, es gibt Banken, da werden die Freibeträge automatisch durch das System in der Nachtverarbeitung oder auch teilweise im laufe des Vormittags des Feiertages neu eingestellt, es gibt aber auch Banken, bei denen das erst am ersten Bankarbeitstag nach dem Feiertag passiert... Bei dir scheint also das zweite der Fall zu sein. Da tut es auch nicht viel zur Sache, dass es am 01.04. anders war, das war auch kein Feiertag.
Über ein P-Konto ohne aktive Pfändungen kann man normalerweise frei verfügen. Die Freibeträge greifen nur, wenn auch eine Pfändung vorliegt, da ohne Pfändung ja auch kein Guthaben vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt werden muss.
Bei uns stellt das Rechenzentrum die neuen Freibeträge aber automatisiert zum 1. des neuen Monats ein, auch wenn es sich um ein Wochenende handelt.
Bist du zufällig bei der Postbank, oder einer Direktbank?
und wurde mir ca.230 Euro für die Buchhaltung mit Beratung (also Pauschal) vorgeschlagen.
Das ist für den Leistungsumfang den du geschildert hast keineswegs überteuert.
Eigentlich hatte ich einen guten Eindruck vom Steuerberater.
Das hört sich doch gut an. Umsonst arbeitest du ja auch nicht…
Wenn das Geld erst am späten Abend überwiesen wurde, war das vermutlich nach dem Buchungsschnitt der Bank. Somit wurde die Überweisung erst heute ausgeführt und sollte dann morgen auf dem Empfängerkonto eingehen.
Die Verhaltensweise des Fahrers ist nicht ok und ich denke dass der ADAC das auch nicht gerade sonderlich begeistert aufnimmt, wenn deren Servicepartner indirekt versuchen, ein Trinkgeld zu „erpressen“. Trinkgelder sind eine absolut freiwillige Leistung, die ich aber bei guter Arbeit Angestellten gerne gebe.
Normalerweise lassen sich die Fahrer das Abschleppen zu einer weiter entfernten Werkstatt kurz telefonisch von der ADAC-Zentrale bestätigen, wenn es Zweifel an der Kostenübernahme geben könnte, damit das Mitglied eben nicht auf einmal Kosten übernehmen muss, mit dem es nicht gerechnet hat.
kostenlos sei und ich eine Rechnung von 178€ bekommen würde, weil ich ihm den 10er nicht gegeben habe. Ich war erstmal verwirrt und hab im Büro der Werkstatt nachgefragt, ob der Fahrer recht haben könnte und der Mechaniker sagte, dass der Fahrer mich veräppeln wolle.
Das hat man dir im Büro wahrscheinlich gesagt, damit du dich nicht über den Fahrer beschwerst.
Ja, die gibt es. Aber zu dem was die beiden anderen hier schon geschrieben haben, kommt es vor allem auf eure persönliche Bonität an. Denn bei der Konstellation ist davon auszugehen, dass die Bank euch ein Darlehen zur Verfügung stellt, für das nur noch wenig oder sogar gar keine werthaltige Sicherheiten mehr anzusetzen sind. Und wem gibt man so ein Darlehen? Jemandem der jederzeit als zahlungsfähig gilt, den man gut kennt und über ausreichend Einkommen verfügt. Somit sollte eure Hausbank erster Ansprechpartner sein, denn die kennt euch. Ist diese nicht bereit sich darauf einzulassen, wird es schwierig.
Ja, sie können dich anzeigen und die Konsequenzen gehen "von bis"...
Hier aufgeführt, was so alles in Frage kommt, hängt aber auch von deinem Alter ab:
https://www.juraforum.de/news/ist-der-hitlergruss-verboten-bzw-strafbar_248066
Wenn eine Rechnung nachweislich falsch erstellt wurde, kann man natürlich die Korrektur und Rückerstattung der zuviel gezahlten Beträge verlangen. Dazu solltest du auf die Prüfung der Versicherung verweisen. Ich schätze, dass man dir eine korrigierte Rechnung übersenden wird und dem Betrag erstattet. Wenn nicht, dann stellt sich die Frage, ob es sich lohnt für den Betrag weitere Schritte zu gehen…
Die Bank hat eine Bescheinigung ab dem zweiten Geschäftstag, der auf die Vorlage der Bescheinigung folgt, zu beachten (§ 903 Abs. 1 S. 1 ZPO).
Wie man aber im Internet und auch hier im Forum an einigen Stellen nachlesen kann, setzt die Postbank diese Vorgabe eher selten um. Oftmals dauert es deutlich länger...
haben 4 Kreditraten unbezahlt.Anerkennung für uns beide
Anerkennung? Von wem? So eine tolle Leistung ist das ja nun auch nicht…
Wenn wir zwei getrennte Bankkonten haben, laufen wir dann Gefahr, dass beide Konten beschlagnahmt werden?
Ja das ist sehr wahrscheinlich.
Hat jeder von uns einen abzugsfreien Betrag?
Ja, den normalen Freibetrag. Und jeder kann sich den, aufgrund der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen, auch noch erhöhen lassen durch Vorlage einer P-Konto-Bescheinigung.
Die tatsächliche Praxis ist, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben wird, wenn sich eine negative Entschädigung ergeben würde.
Bisher heißt es, dass der Kunde der Bank den Schaden ersetzen muss. Gibt es keinen Schaden, dann eben auch keine Kosten.
Es gibt dazu noch keine gesetzlich eindeutige Regelung, die besagen würde, dass die Bank den aus der vorzeitigen Rückzahlung entstehenden Vorteil dem Kunden zu erstatten hätte.
Die Bank kann die Pfändung vom Konto nach vollständiger Zahlung löschen, kann aber auch auf die Mitteilung des Pfändungsgläubigers warten (insbesondere dann, wenn nicht ganz klar ist, ob noch weitere Kosten zum Pfändungsbetrag zusätzlich anfallen wie zB weitere Zustellungskosten für die Zustellung an weitere Drittschuldner oder nicht bekannte Säumniszuschläge usw.).
Daher bleibt dir wohl nur, den Gläubiger zu bitten, die Pfändung bei der Bank aufzuheben, zB vorab per Fax.
aktuell kein Mietrückstand.
Dann ist eine Kündigung nicht möglich bzw. falls sie dennoch ausgesprochen wird, unwirksam.
Meint ihr die Auszüge sind noch unterwegs oder hat die Bank vielleicht einfach vergessen, sie mir zuzusenden? Lohnt es sich, da mal anzurufen oder werden die alles abstreiten?
Vielleicht sind sie noch unterwegs, hört sich jedenfalls schon sehr nach einem Zwangsauszug an, der für den dir fehlenden Zeitraum erstellt wurde.
Vergessen hat die Bank es bestimmt nicht, das passiert alles automatisiert im Rechenzentrum.
Anrufen kann insofern helfen, als dass man dir wahrscheinlich sagen kann, wann denn der Zwangsauszug erstellt wurde.
Nachsatz: Warum rufst du die Auszüge nicht online ab? Dann umgeht man dieses Risiko, dass auf dem Postweg etwas verschwindet.
Normalerweise kommt für etwaige Schäden die Hundehaftpflichtversicherung auf, sofern diese das "Fremdhüterrisikio" und auch Schäden abdeckt, die aufgrund nicht ordnungsgemäßem Anleinen entstanden sind. Das ist bei den meisten Versicherung aber der Fall.
Wenn man vorm Urlaub vergisst die Balkontür zu schließen,kann der Vermieter Stress machen?
Können geht immer, zumal das mindestens einen fahrlässigen Umgang mit der Mietsache darstellt. Dafür könnte meiner Meinung nach auf jeden Fall eine Abmahnung ausgesprochen werden…
Welchen „Stress“ macht der Vermieter denn, wenn denn kein Schaden entstanden ist? Habt ihr eine Abmahnung dafür erhalten?
Dass kein Schaden entstanden ist, ist aber wohl eher Glückssache für euch gewesen.
Die Intention meiner Frage hier war es, vielleicht jemanden zu finden, der weiß wie Sparkassen mit der Meldung von Bürgschaften an die Schufa umgehen.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, da jede Sparkasse, wie Volksbanken auch, rechtlich selbstständig sind und es somit dafür keine allgemein gültige Aussage gibt. Da kann also jeder machen, was und wie er es will. Ich kenne Banken (meist recht kleine), die außer im Bezug auf P-Konten gar nicht mit der Schufa zusammenarbeiten. Und selbst wenn mit der Schufa zusammengearbeitet wird, ist es wieder jeder Bank selbst überlassen, was genau sie meldet. Ja, viele melden Bürgschaften direkt mit der Übernahme. Da eine Bürgschaft aber eine Eventualverbindlichkeit darstellt, gibt es eben auch einige, die erst bei der Inanspruchnahme bzw. der Vollstreckung aus der Bürgschaft heraus eine Meldung vornehmen.
Das andere Kind willl jetzt seinen Pflichtteil und hat einen Rechtsanwalt beauftragt, diesen durchzusetzen.
Worauf bezieht sich dabei der Pflichtteil, nur auf den Nachlass des Vaters, oder auch auf den Pflichtteil vom Erbe der Mutter?
Das sollte der beauftrage Anwalt eigentlich wissen.
Einen Pflichtteil vom Erbe der Mutter gibt es nicht mehr, das Erbe ist ja an den Vater gegangen und somit in seinem Vermögen aufgegangen. Auf den Pflichtteil wurde damals verzichtet und der Alleinerbe hat da selbstverständlich auch keinen Anspruch mehr, weil der gar nicht mehr existiert.
Sind die beiden Kinder die einzigen Erbberechtigten nach gesetzlicher Erbfolge und der Pflichtteil wird geltend gemacht, dann hätte nach gesetzlicher Erbfolge jeder Anspruch auf 50% des Erbes. Der Pflichtteilsberechtigte erhält dann die Hälfte von dem, was ihm bei gesetzlicher Erbfolge zugestanden hätte, also 25% der Erbmasse. Der „Alleinerbe“ dann somit 75%.