OP kurz nach Elternzeit - Berechnungsgrundlage für Krankengeld?

2 Antworten

In diesem Fall wird das Krankengeld aus dem letzten Entgeltzeitraum vor Beginn der Elternzeit berechnet. Hier findet man die Sonderkonstellationen bei der Bestimmung der Bemessungszeiträume für die Berechnung des Krankengeldes: http://sozialversicherung-kompetent.de/20111125423/krankenversicherung/leistungsrecht-gkv/krankengeld-berechnung-bemessungszeitraum

Den OP-Termin nach hinten raus zu schieben macht nur dann Sinn, wenn das Entgelt nach der Elternzeit wesentlich höher ist als vor der Elternzeit.