OP kurz nach Elternzeit - Berechnungsgrundlage für Krankengeld?
Meine dreijährige Elternzeit endet am 14.3.14. Leider muss ich am 8.4.14 an der Hand operiert werden und werde voraussichtlich vier Monate nicht arbeiten können. Auf welcher Basis wird das Krankengeld dann berechnet? Sollte ich ggfs. den Termin um einige Wochen (sofern möglich) nach hinten schieben, um eine bessere Berechnungsgrundlage zu haben?
2 Antworten
Hallo otter17,
schau einmal hier, die Antwort einer RA auf eine ähnliche Frage vom April 2012:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Krank-nach-Elternzeit---f181257.html
K.
In diesem Fall wird das Krankengeld aus dem letzten Entgeltzeitraum vor Beginn der Elternzeit berechnet. Hier findet man die Sonderkonstellationen bei der Bestimmung der Bemessungszeiträume für die Berechnung des Krankengeldes: http://sozialversicherung-kompetent.de/20111125423/krankenversicherung/leistungsrecht-gkv/krankengeld-berechnung-bemessungszeitraum
Den OP-Termin nach hinten raus zu schieben macht nur dann Sinn, wenn das Entgelt nach der Elternzeit wesentlich höher ist als vor der Elternzeit.