Muß die Krankenkasse auch die Reparatur eines Rollstuhls zahlen, wenn es den Stuhl zahlte?
Kann ein Behinderter Mensch die Reparaturkosten für den Rollstuhl von der GKV fordern,wenn der Stuhl auch Kassenleistung war?
2 Antworten
Rollstuhl bleibt Eigentum der Krankenkasse
Der Rollstuhl wird dem Versicherten lediglich zur Verfügung gestellt – das Gerät bleibt Eigentum der Krankenkasse oder des Vertragspartners. Der Rollstuhlfahrer ist jedoch für die ordnungsgemäße Verwendung, die regelmäßige Wartung und Pflege seines Rollstuhles verantwortlich, wobei Reparatur- und Wartungskosten in der Regel von der Krankenkasse bezahlt werden.
http://www.senioren-ratgeber.de/Besser-Leben/Was-zahlt-die-Krankenkasse- 128257_2.html
Rat: Bitte mit der Kasse vorher klären
Der Rollstuhl wird dem Versicherten lediglich zur Verfügung gestellt – das Gerät bleibt Eigentum der Krankenkasse oder des Vertragspartners.
Der Rollstuhlfahrer ist jedoch für die ordnungsgemäße Verwendung, die regelmäßige Wartung und Pflege seines Rollstuhles verantwortlich, wobei Reparatur- und Wartungskosten in der Regel von der Krankenkasse bezahlt werden.
Für die Dauer der Reparatur stellen Sanitätshäuser meist ein Ersatzgerät zur Verfügung