OG im Einfamilienhaus vermietet?
Hallo,
ich habe ein Einfamilienhaus gekauft. Die OG Wohnung habe ich an eine Verwandte per Warmmiete/inkl. Nebenkosten nun 1+ Jahr vermietet. Je 1 Küche oben/unten je 1 Bad oben/unten.
Den EG Flur habe ich abgetrennt und so zum "Treppenhaus" gemacht. Jeder hat seine eigene Wohnungseingangstüre. Keiner muss durch die andere Wohnung.
Nun habe ich wohl einen schweren Fehler gemacht, da ich leider jetzt erst (die Zeit drängte damals, alte Wohnung Eigenbedarf Vermieter) gelesen habe das ich vor der Vermietung das beim Bauamt hätte genehmigen lassen müssen?
Was mache ich jetzt am besten ohne Bankrott zu gehen?
Habe jetzt gelesen dass das Bauamt ein hohes Bußgeld verhängen könnte.
Nachträglich genehmigen lassen? Steuererklärung die erste steht nun auch an...
2 Antworten
Da passiert nichts und auch die Steuererklärung kannst du getrost machen.
Genauso wie bei dir , ist es bei uns . Der Sohn wohnt in der Wohnung mit Freundin . Wir haben das so geregelt , ohne Bauamt und ohne Finanzamt . Er überweißt mir jeden Monat 400 Euro , wir nennen das Kostgeld . Obwohl wir getrennt wohnen im 1 Familienhaus . Der Nachbar hat seine Tante in die Kellerwohnung ( getrennt durch Treppenhaus u. Türen ) einziehen lassen , der macht das auch so .