Wohnrecht auf Lebenszeit und Miete kassieren?

5 Antworten

Hallo,

lebenslanges Wohnrecht bedeutet ja nicht gleichzeitig, das keine Miete gezahlt werden muss.

Es gibt drei entscheidende Möglichkeiten:

  • Ein unter Juristen so benanntes „dingliches“ Wohnrecht wird als Belastung im Grundbuch eingetragen. Dieses Wohnrecht ist kostenlos.
  • Ein lebenslanges Wohnrecht in der Ausgestaltung als Mietvertrag auf Lebenszeit wird schriftlich zwischen den Vertragsparteien festgeschrieben. Das heißt, diese Überlassung ist nicht kostenlos.
  • Eine weitere Option ist die Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, eine Wohnung auf Lebenszeit kostenlos zu überlassen. Hierbei handelt es sich um einen schuldrechtlichen Leihvertrag.

Da nun aus deinen Zeilen nicht zu ersehen ist, um welche Verienbarung es sich handelt, solltest Du das erst einmal versuchen herauszubekommen.

Woher ich das weiß:Recherche

Deine Mutter hat die sie pflegende Person in ihrer Wohnung aufgenommen und somit ist ganz sicher keine Miete zu entrichten .... maximal sind erhöhte Nebenkosten zu bezahlen. Diese Art der Bereicherung seitens Deines Bruders ist frech. Und hier sollte Deine Schwester diese widerrechtlich geforderte ?? und gezahlte Miete zurückfordern.

Lebenslanges Wohnrecht bedeutet nicht, das man Mietfrei wohnen kann, sondern nur das man dort nicht rausgekündigt wird. Das ist eben Vertragsfreiheit; dazu muß es dann aber ja auch einen Mietvertrag geben, der genau das alles festhält. Wenn dort dann eine Miete aufgeführt ist und der Vertrag wurde unterschrieben, kann man nichts machen.

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Ein Mietverhältnis kann auch mündlich abgeschlossen werden. Es bedarf nicht der Schriftform. Das macht zwar kaum jemand, aber unter Verwandten ist es nicht unüblich. Gibt es einen Mietvertrag zwischen Schwester und Bruder?

Der Bruder kann von der Schwester Miete verlangen, wenn sie sich nicht auf ein anderes Recht (Grundbuch ...) berufen kann. Der Bruder hat, wie jeder Vermieter, ja auch die Kosten für die intakte Infrastruktur, Versicherungen etc. des Hauses zu tragen. Die Mutter ist außen vor. Die Mietzahlung der Schwester kann nicht mit dem Pflegeaufwand für die Mutter gegen gerechnet werden. Ob das moralisch alles so toll ist, steht auf einem anderen Blatt.

Fraglich ist auch, ob der Bruder das Haus geerbt hat. Denn dann müsste er eigentlich die Geschwister auszahlen.

Aber er kann doch nicht eine Wohnung vermieten, die bereits belegt ist.

M.E. kann er ihr Nebenkosten in Rechnung stellen - das war es dann aber auch schon.

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@schneehase125

Meine Mutter beteiligt sich zur Hälfte an den Nebenkosten der Wohnung.

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Mein Bruder hat das Haus ordentlich überschrieben bekommen, wir Geschwister sind ausbezahlt worden. Ich glaube der Mietvertrag ist mündlich gemacht worden. Die beiden leben schon mind. 10 Jahre zusammen in der Wohnung, das mit der Pflege ist erst seit vier Jahren.

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@Brisko69

Es wurde Dir doch bereits deutlich gesagt, dass er keine Miete verlangen darf.

Was gedenkst Du zu tun?

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@schneehase125

Ich werde mal mit meinen Bruder unter vier Augen reden...

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Gerade zwischen Verwandten sollten klare Verträge gemacht werden; das zeigt die Realität immer wieder.

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Die Vereinbarung des Wohnungsrechts mit dener Mutter kennen wir nicht. § 1093 II BGB gewährt ausdrücklich das Recht, dass Familienangehörige aber auch Pflegepersonal in die Wohnung mit aufgenommen werden dürfen, sodass eine Vollpflege auch „zu Hause“ sichergestellt werden kann.

§§ 1090ff. eben nicht und die gäbe Mietvertrag mit dem Bewohner her.

Oder es handelt sich garnicht um Miete, sondern erhöhte Betriebskosten?

In jedem Fall kann sich deine Schwester die Pflege zu ihrem Erbe zusätzlich vergüten lassen.

Denkst du nicht, sie weiß, was sie tut?

Deine Mutter hat eine Pflegeperson bei sich aufgenommen. Das ist Ihr gutes Recht.

Deine Schwester muss höchstens Nebenkosten entrichten die anfallen, bei einer zusätzlichen Person.

Sonst nichts!

Woher ich das weiß:Recherche