Teilungserklärung?

1 Antwort

Bulent

Die Teilung bedarf nicht der Zustimmung der Grundpfandrechtgsgläubigerin (Bank).

Aus der Grundschuld entsteht mit der Teilung eine Gesamtgrundschuld.

Wegen der Bewilligung zur Lastenfreistellung der zur Veräusserung anstehenden neugebildeten ETW im OG ist die Bank zu konsultieren. Sie entscheidet, ob und ggf. zu welchen Bendingungen sie die Löschungsbewilligung erteilt

Es empfiehlt sich, die Bank von deinem Vorhaben so früh wie möglich zu informieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung