Ersatz für Keller, wenn Schäden zu reparieren sind?
Habe eine Wohnung im 1ten OG mit Kellerraum an eine Familie vermietet (2 Kinder, Teenager ) und ihnen einen Keller sehr günstig mitvermietet um alles unterzubringen (Fahrräder etc) in erster Linie weil ich nicht wollte, dass sie alles in die Wohnung schleppen. Jetzt ist aber im besagten Kellerraum Feuchtigkeit aufgetreten und er muss saniert werden (Außenmauer des Hauses). Vier Monate nach Einzug ist die Frau mit den Kindern endgültig ausgezogen. Der Mietvertrag wurde aber nicht verändert. Der Mann lebt jetzt allein auf 150 M². Der Keller steht meistens leer bis auf ein Wenig Sperrmüll. Kann ich verlangen dass er zurückgegeben wird? Muss der Mietvertrag geändert werden?
4 Antworten
Ich würde das mit dem Mieter besprechen. Entweder man nimmt den Kellerraum aus dem Mietvertrag raus, gegen eine kleine Mietminderung. Oder er muss für einige Zeit den Kellerraum leer machen, damit man die Sanierungsarbeiten machen kann, auch gegen eine kleine Mietminderung. Er muss aber hinnehmen, dass ein Schaden beseitigt wird. Dazu ist der Mieter verpflichtet.
"Der Keller steht meistens leer bis auf ein Wenig Sperrmüll. Kann ich verlangen dass er zurückgegeben wird?"
Wie und ob der Keller genutzt wird, hat dich als Vermieter nicht zu interessieren.
"Kann ich verlangen dass er zurückgegeben wird?"
Verlangen kannst Du vieles, einen Rechtsanspruch darauf hast Du nicht.
Du hast diesen mitvermietet, daran bist Du gebunden.
Aber reparieren darfst Du den Keller. Du musst dann den vermieteten Keller auf Deine Kosten räumen und nach Möglichkeit einen Ersatzraum zur Verfügung stellen!
Da Du diesen 2. Kellerraum vermutlich unabhängig vom eigentlichen Mietvertrag zur Verfügung gestellt / gesondert vermietet hast, kannst Du diesen dann auch separat kündigen.
Das erkenne ich aus der Frage nicht, eher liest sich das genau genommen ganz gegenteilig!
"Habe eine Wohnung im 1ten OG mit Kellerraum an eine Familie vermietet"
Wenn der Keller mitvermietet worden ist muss dann ja wohl der Mietvertrag geändert werden. Verlangen kann man das als Vermieter nicht.
Was man allerdings sicher auch in Österreich, wo sich der Vorgang abspielt, verlangen kann ist, dass der Mieter Reparaturen an der Mietsache duldet.
Es geht darum dass die Ehefrau und die Kinder weg sind, was eigentlich ein Nachteil für uns ist.