Eigenbedarf anmelden. Auf was müssen wir achten?
Hallo,
wir haben vor ein paar Tagen ein Mehrfamilienhaus gekauft. Das Haus ist in 3 Wohnungen + eine Anliegerwohnung aufgeteilt. Die Wohnung im Untergeschoss ist frei, die im 1. OG und DG ist momentan vermietet.
Wir planen das Haus als Eigenbedarf zu nutzen da wir daraus ein Mehrgenerationenhaus machen wollen, sprich meine Schwiegereltern ziehen in die freistehende Wohnung im Erdgeschoss, mein Mann und ich und 2 Kinder wollen eine Maisonette Wohnung aus den zwei oberen Wohnungen machen da sonst nicht genug Platz ist und mein Schwager würde die Anliegerwohnung beziehen.
Wir müssen jetzt auf den Eintrag ins Grundbuch warten und würden dann sofort die Kündigungen schreiben. Auf was genau sollten wir achten? Die Fristen sind uns bekannt:
1.OG - Mietdauer 6 Jahre, KF 6 Monate
DG- Mietdauer 8 Jahre, KF 9 Monate
Anliegerwohnung- Mietdauer 32 Jahre, KF 9 Monate
Kann es sein dass der alleinstehende Mann aus der Anliegerwohnung wegen Alter oder langer Mietdauer als Härtefall gilt? Ich mache mir Sorgen dass die Mieter nicht rauswollen und wir Probleme haben werden. Wir wollen aber unbedingt schnellstmöglich einziehen da wir gerade zur Miete wohnen und dementsprechend hier ausziehen wollen und in unsere eigene Wohnung ziehen wollen.
3 Antworten
Du kannst versuchen den Mietern eine Prämie für den Auszug zu zahlen. Vlt unterschreiben die Mieter - mit dem Ausblick auf eine Eigenbedarfskündigung - auch einen Aufhebungsvertrag in denen du ihnen für den Auszug zu einem bestimmten Datum eine Entschädigung zahlst. Wichtig ist aber dass die Zahlung erst nach Auszug und erfolgter Übergabe fällig wird ;)
Ein Härtefall kann zB bei Behinderung etc vorliegen. Da bist du immer in der Hand des Richters. Sicher ist aber, wenn die Mieter nicht ausziehen wollen kann sich das ewig hinziehen, daher würde ich eine einvernehmliche Lösung immer vorziehen.
Als erstes solltet ihr Mitglied bei Haus-und Grund werden. Deren eigenen Rechtsanwälte lasst ihr die Kündigungen schreiben. Nur ein kleiner Formfehler, und euer Ansinnen ist nichtig. Dann fängt die Chose von Vorne an.
Anliegerwohnung- Mietdauer 32 Jahre, KF 9 Monate
Bei einem solche Uraltmietvertrag kannst / solltest Du nach damaligem Mietrecht von einer 12-monatigen Kündigungsfrist ausgehen.
Kann es sein dass der alleinstehende Mann aus der Anliegerwohnung wegen Alter oder langer Mietdauer als Härtefall gilt?
Das solltest Du definitiv einkalkulieren.
Vorher würde ich aber unbedingt versuchen, eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu erreichen. Oder zumindest die Kündigung selbst unterschreiben und nur den Text durch die Anwälte formulieren lassen. Auf die direkte Einschaltung von Anwälten reagieren einige Leute recht allergisch, und selbst ich bin nicht sehr begeistert, wenn er erste Kontakt über Anwälte läuft. Da würde ich keine Fronten aufbauen, bevor es nötig ist.