Hallo,

Du mußt schon mal gar keinen Handwerker besorgen und auch noch einen Kostenvoranschlag besorgen; das ist Sache des Vermieters. Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert, wende dich direkt an deinen Vermieter, schildere ihm den Vorgang und die Verzögerung durch die Hausverwaltung. Setze ihn auch gleich sanft unter Druck, indem du ihm eine Frist 7 Tagen setzt oder ansonsten von einer Mietminderung von 5% Gebrauch machen mußt, weil die Hausverwaltung immerhin Ihn als Vermieter vertritt und nicht reagiert bzw. immer wieder vertröstet hat. Du kannst ja beweisen das man sehr wohl einen Handwerker bekommen kann und wohl eher der Verdacht aufkommt, das man Seitens der Hausverwaltung nur nicht wollte.

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Hallo,

leider dürfen die Stadtwerke das tatsächlich. Denen ist es nämlich völlig egal, weil der Vermieter selbst der Kunde der Stadtwerke ist, nicht ihr selbst als Mieter. Das ist der Nachteil von Mietverträgen, die alles inklusive haben.

Was sicher möglich ist, wäre das ihr Mieter allesamt nun einen Vertrag mit den Stadtwerken abschließt und direkt an die Stadtwerke zahlt. Fragt da mal bei den Stdatwerken nach, ob das so gemacht werden könnte. Dann seit Ihr erstmal aus der Nummer raus; im weiteren sollte jede Mietpartei dem Vermieter einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen, wo ihr eure Vorauszahlungen zurückfordert. Er hat dann 2 Wochen Zeit um die Gelder zurückzuzahlen oder aber Widerspruch einzulegen.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-an-ihr-geld-31119

Dann wäre es noch zu überlegen, ob man gegen den Vermieter eine Strafanzeige erstattet, der diese Gelder offbar unterschlagen hat. Ob so etwas Erfolg haben kann oder Sinnvoll ist, sollte man eventuell bei einem Anwalt oder der Polizei erfragen.

Das Verhältnis zwischen Vermieter und euch als Mieter ist bereits gestört, wobei ihr im Grunde sogar fristlos kündigen könntet, wenn ihr den eine andere Wohnung beziehen könntet.

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Hallo,

dieser Badezimmerschrank ist dein Eigentum, also bringst du ihn entweder selbst an oder du beauftragst jemanden der es für dich tut. Selbstverständlich muss der Vermieter nicht für diese Kosten aufkommen.

Anders ist es, wenn ein slcher Schrank vorhanden war und Eigentum des Vermieters ist und der Schrank wegen beschädigungen nicht mehr zu verwenden ist. Dann kommt er für den Ersatz und natürlich die Montage auf.

Natürlich kannst du deinen Vermieter auch fragen ob der dir bei der Montage hilft, weil du die Fliesen nicht beschädigen möchtest. Denke schon das er dann Hilfe leistet. Also ich würde es tun, weil es ja auch in meinem Interesse liegt das nichts kaputtgemacht wird.

LG

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Hallo,

das nennt man gemäß § 248c StGB Entziehung elektrischer Energie und ist eine Straftat, die du zur Anzeige bringen solltest.

https://dejure.org/gesetze/StGB/248c.html

Im weiteren solltest Du deinen Vermieter darüber informieren, der in dem Fall wohl eine fristlose Kündigung aussprechen wird; es sei denn er ist nicht der Vermieter des Stromdiebes.

Die Mehrkosten würde ich zudem mittels gerichtlichem Mahnverfahren eintreiben lassen, damit das Geld auch bei dir ankommt. Ein zivilrechtliches Verfahren neben einem Strafverfahren wird der Mieter über dir wohl nicht riskieren.

Also morgen los und Strafantrag stellen!

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Hallo,

wenn Du Nachmieter gestellt hast, bist du leider noch nicht aus dem Schneider, denn der Vermieter muss die benannten Nachmieter nicht als Mieter annehmen.

Aber: Wenn der Vermieter nun renobvieren will, statt einen der Nachmieter anzunehmen, ist es deren Problem und niemand kann von dir verlangen weiterhin für diese Wohnung Miete zu zahlen - die du bei einer Renovierung zudem auch gar nicht bewohnen könntest.

Da du die Wohnung selbst schon gestrichen/renoviert übergeben hast, wäre eine weitere Renovierung so gar nicht notwendig und die Wohnung hätte langst vermietet sein können.

Allerdings solltest du das mit einem Anwalt besrechen, denn es macht schon einen Unterschied ob der vermieter einen Brief von dir oder einem Anwalt bekommt. Du hast hoffentlich eine Mietrechtsschutzversicherung?!

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Hallo,

lebenslanges Wohnrecht bedeutet ja nicht gleichzeitig, das keine Miete gezahlt werden muss.

Es gibt drei entscheidende Möglichkeiten:

  • Ein unter Juristen so benanntes „dingliches“ Wohnrecht wird als Belastung im Grundbuch eingetragen. Dieses Wohnrecht ist kostenlos.
  • Ein lebenslanges Wohnrecht in der Ausgestaltung als Mietvertrag auf Lebenszeit wird schriftlich zwischen den Vertragsparteien festgeschrieben. Das heißt, diese Überlassung ist nicht kostenlos.
  • Eine weitere Option ist die Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, eine Wohnung auf Lebenszeit kostenlos zu überlassen. Hierbei handelt es sich um einen schuldrechtlichen Leihvertrag.

Da nun aus deinen Zeilen nicht zu ersehen ist, um welche Verienbarung es sich handelt, solltest Du das erst einmal versuchen herauszubekommen.

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Hallo,

war denn vorher unter deiner Wohnung auch schon ein Gewerbebetrieb? Ist dein Vermieter auch der Vermieter der Räumlichkeiten von diesem Lieferdienst? Wenn ja, kannst du eine Mietkürzung androhen, denn diesen andauernden Lärm mußt du nicht hinnehmen. Berate dich aber am besten mit einem Anwalt, wenn es um die Höhe der Mietminderung geht, damit du auf der sicheren Seite bist. ich hoffe, das du einen Mietrechtschutz hast...

Viel Glück

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Hallo,

der Vermieter ist natürlcih verpflichtet für alle Zimmertüren auch die Schlüssel herauszugeben, doch weil Zimmertüren in aller Regel mindestens 2 Schlüssel haben und man nie weiß, wer denn diese Schlüssel hat, wäre ein neues Schlass wohl die beste Lösung für dich.

Du kannst natürlich auch deinen Vermieter fragen, ob er dort eventuell bereit ist ein anderes Schloss einzusetzen, was ja nun kein Vermögen kostet. Fragen kostet bekanntlich nichts. Wenn Du nachweisen kannst das es dafür keinen Schlüssel gibt, sollte er eigentlich schon aus eigenen Interesse ein anderes Schloss einbauen.

Schau mal in den Mietvertrag was dort steht, wie viele Schlüssel übergeben wurden. Steht da gar nichts, ist er zur Nachrüstung verpflichtet.

Oder kauf dir im Baumarkt ein Zimmertüreneinsteckschloss* - mach vorher bitte ein Foto der Tür, damit der Verkäufer weiß, ob er dir ein Rechts- oder Linksschloss ( das bezeichnet den Anschlag der Tür in der Türzarge) https://www.sicherheitsladen-gera.de/Einsteckschloesser/Zimmertuereinsteckschloss/Zimmertuereinsteckschloss-72mm-DIN-BB-links-rechts::173.html verkaufen muss. Das alte ausbauen https://youtu.be/bFGXYFFzaRg und weglegen, das neue einbauen und bei einem Bartschlüssel (also ein ganz normaler Zimmertürenschlüssel) ein Steckschloss https://www.hornbach.de/shop/Burg-Waechter-Schluessellochsperrer-E-7-3-SB/7709419/artikel.html besorgen, das in das Schloss gesteckt und verriegelt wird; damit kann niemand die Tür aufschließen oder mit einem Diedrich öffnen.

*besser wäre ein sogenanntes Behördeneinsteckschloss, weil dort der Schließriegel aus Metall und nicht aus Kunststoff ist, wie bei einem einfachen Zimmertüreneinsteckschloss. Ein einfaches Zimmereinsteckschloss bekommst du schon für unter 10,-€ mit den normalen Buntbartschlüsseln, eine Behördenschloss kostet an die 40,-€ und hätte dann ein Zylinderschloss, wobei der Zylinder extra gekauft werden müßte.

Das Zimmertüreneinsteckschloss kann ganz einfach ausgebaut werden: Du baust erst die Türgriffe ab, die meist nur einseitig mit einer kleinen Schraube auf der Unterseite gesichert sind, dann baust Du das Schloss aus der Tür aus, das meist oben und unten ebenfalls mit einer Schaube gesichert ist.

Mach davon ein Foto und schreibe dir die Maße H/B/T auf, damit sollte dann nichts schiefgehen.

Was den möglichen Diebstahl angeht, solltest du den Zeitraum eingrenzen können, wann es passiert sein muss - und es wäre nützlich zu wissen, wer denn zu dem Zeitpunkt in der Wohnung war. In aller Regel hilft es eine Strafanzeige anzudrohen, ohne jemanden direkt anzusprechen. Man könnte ja erwähnen, das in Abwesenheit wohl jemand in der Wohnung gewesen sein muß und sich die Polizei nun alles genauer anschauen will. Es geschehen ab und an Wunder und "verlorene" Dinge tauchen wie aus dem Nichts wieder auf ;-)

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Hallo,

wenn dein Mann den Proberaum kündigt, ist das erst mal eine Sache die der Mieter akzeptieren muss, solange die Kündigungsfrist eingehalten wird. Verlangt er dann einen Nachmieter, ist alles was dann kommt eine Sache zwischen dem Vermieter und dem Nachmieter. Mit dem Vertrag zwischen Nachmieter und Vermieter ist das Mietverhältnis zwischen deinem Mann /der Band aufgelöst.

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Hallo,

der Vermieter hat sicherlich eine Gebäudeversicherung; wenn nicht, hat er Pech gehabt. Er ist dafür verantwortlich das dieses von dir gemietete Mietobjekt vertragsgemäß instand gehalten wird.

Also nein, er kann das nicht über (d)eine Hausratversicherung abrechnen, selbst wenn du eine hättest.

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