Grundsätzlich ja, aber ...

Es kann durchaus Sinn machen, besonders auch in Hinsicht auf die Steuer, um den Freibetrag geschickt mitzunehmen. Das ist aber immer mit Kosten verbunden. Auch wenn du bei einem vermeintlich kostenlosen Broker bist und sei es nur der Spread zwischen Geld- und Briefkurs.

Deshalb mußt du dich darüber en Detail informieren und dann mit spitzem Bleistift ausrechnen, ob sich das wirklich lohnt

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Chihuahua Zweithund Genehmigung vom Vermieter?

Hallo, ich wohne in einer Wohnung (100qm) und habe einen kleinen Hund nun möchte ich einen 2.Hund anschaffen einen Chihuahua.

Ich habe vorschriftsmäßig eine Erlaubnis mit Foto des Welpen usw. bei der Hausverwaltung erfragt die Kontaktdaten des Vermieters habe ich leider nicht. Unsere Hausverwaltung ist dafür bekannt extrem langsam und vergesslich zu sein.

Nun warte ich bereits seit einer Woche auf Nachricht von der HV, ich habe dann gefragt wann ich hier mit Rückmeldung rechnen kann und man hat mir genervt mitgeteilt, dass man noch eine weitere Woche warten will um dann nochmal beim Eigentümer nachzufragen . Nun ist der gewünschte Hund ein Zuchttier aus einem Wurf und die Züchterin hat natürlich auch Interesse zeitnah zu erfahren, ob ich den Hund nehme oder nicht. Und ich möchte jetzt auch keine Anzahlung leisten, wenn der Vermieter dann irgendwann mal Meldung gibt, dass er es verbietet.

Laut meinen Recherchen kann ich nach 2 Wochen eine Antwort einklagen und könnte bei Verbot auch einklagen, dass der Vermieter es erlaubt, da die Wohnung groß genug ist, keine übermässige Abnutzung der Mietsache zu erwarten ist und keine Gefahr für 3. besteht und ich auch sonst eine vorbildliche Hundehalterin bin und es nie Ärger gab.

Natürlich habe ich keine Lust hier zu klagen, aber wieso überhaupt diese ganze Prozedur hier in meinem speziellen Fall ? So wie ich das verstehe, kann er es doch eh nicht dauerhaft verbieten ? Aber mich rauskündigen wenn ich nicht vorher nachfrage oder trotz Verbots den Chihuahua anschaffe !?

Für die Juristen hier die Klausel aus meinem MV dazu:

§ 15 Tierhaltung

  1. Hunde, Katzen und sonstige größere Tiere dürfen vom Mieter nur mit vorheriger Einwilligung des Vermieters in den Mieträumen gehalten werden.
  2. Im Übrigen ist die Haltung von Tieren in den Mieträumen nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um in der Regel nicht störende Kleintiere wie z.B. Kaninchen, Hamster, Fische in kleinen Aquarien.
  3. Für Hunde gilt auf dem Grundstück sowie im Treppenhaus die Leinenpflicht.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, eine erteilte Einwilligung zu widerrufen oder im Einzelfall die Haltung in den Mieträumen auch vollständig zu untersagen, sofern von der gehaltenen Tierart und deren typischem Verhalten oder auch von dem einzelnen Tier wegen seiner individuellen charakterlichen Eigenschaften und/oder seinen Haltungsanforderungen eine Gefahr oder Belästigung für andere Bewohner oder die Substanz der Mieträume ausgeht.
  5. Das Füttern von Tieren, die nicht dem Mieter gehören, von der Wohnung aus und auf dem Grundstück ist nicht gestattet. 
  • Hat jemand Tipps wie ich hier zügiger vorankomme oder Praxiserfahrungen ?
  • Ist die Tierhaltungsklausel überhaupt wirksam ? Klingt total widersprüchlich für mich außerdem ist mein aktueller Hund nicht mal im MV erwähnt worden.

Danke an Alle ! :)

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da die Wohnung groß genug ist, keine übermässige Abnutzung der Mietsache zu erwarten ist und keine Gefahr für 3. besteht und ich auch sonst eine vorbildliche Hundehalterin bin und es nie Ärger gab.

Das ist jetzt Deine subjektive Einschätzung. Ich persönlich hätte durchaus Verständnis dafür, wenn einem Vermieter oder Nachbarn 2 Hunde pauschal zuviel wären. Entscheidend ist aber, was ein Richter urteilt

Laut meinen Recherchen kann ich nach 2 Wochen eine Antwort einklagen

Quelle?

Unsere Hausverwaltung ist dafür bekannt extrem langsam und vergesslich zu sein.

auch eine subjektive Einschätzung, die ich im beschriebenen Fall nicht teilen kann.

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Ihr könnt die Miete mindern und einbalten (obacht, sind 2 unterschiedliche Dinge). Viele Vermieter legen danach Katapultstarts aufs Parkett, manche nehmen es ignorierend hin.

Zur Höhe findest du Urteile im Internet. Anwalt ohne Vesicherung wird teuer. Mit Mieterverein sprechen, die haben aber meistens eine Sperrfrist.

Langfristig über eine neue Bude nachdenken.

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ich würde zu dem Arzt gehen, im die Geschichte erzählen und chatverläufe zeigen und ausdrücklich weitere juristische Schritte vorbehalten.

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  1. Heizraum abschließen
  2. Mal in Ruhe das Gespräch suchen. Möglicherweise hat der Mieter wegen der steigenden Energiepreise erhebliche Geldsorgen. Da kann man auch mal ne Versammlung abhalten und prüfen, ob und wie man die Temperaturen für Heizung und Warmwasser insgesamt runter regelt um Kosten zu sparen. Vielleicht auch einen Energieberater hinzu ziehen. Das mit den Gemeinschaftsheizungen ist halt immer blöd.

Daß ein Mieter eigenständig an der Heizung rumfummelt und das auch noch nach Aufforderung der Unterlasssung, geht gar nicht. Das untergräbt auch die Autorität des Vermieters. Vielleicht läßt sich das Problem auf diplomatische Weise lösen. Wenn es, möglichweise auf anderen Feldern, fort besteht, würde ich eine Kündigung anstreben.

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meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber das im BGB schon ganz gut geregelt. Eheverträge sind in meinen Augen was für Leute die entweder vorhaben ihre Ehepartner über den Tisch zu ziehen, oder sich eben davor fürchten abgezogen zu werden.

Deine Argumentation hinkt ein wenig. Du bezahlst zwar das Haus, Deine Frau zieht aber die Kinder groß und hat dann im Zweifel eben nichts.

Was laut BGB mit Erbschaften und Zugewinnen daraus passiert, mußte noch mal nachlesen, ich meine, die wären ausgenommen, aber bin mir da nicht sicher.

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Der typische Kinderfasching und Rosenkrieg bei Trennungen. Und du scheinst einen maßgeblichen Beitrag dazu zu leisten.

Aber zu deiner Frage: die Partnerin des Kindsvater hat gar nichts zu entscheiden, aber du wirst nicht verhindern können dass sie Einfluss auf ihn hat.

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ist wohl nur die halbe Geschichte. Wenn da nix weiter wäre, wäre es das beste für deinen Chef, du würdest ungelernt bleiben, denn dann muß er dir nicht soviel zahlen. Ich vermute, daß es im Hintergrund irgendeine Veränderung gab. Entweder eine gesetzliche Verordnung oder seine Auftraggeber bestehen darauf.

Mein Rat: mach die Ausbildung. Unbedingt!!!

Die Zeiten werden sich ändern und dann hast du was in der Hand.

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  1. Wenn deine Mutter eine EBK gekauft, kann sie damit machen was sie will. Hat sie eine Wohnung ohne EBK gemietet, muß sie die Küche i.d.R. auch leer wieder zurückgeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde oder nachträglich vom Vermieter akzeptiert wird
  2. Ob Dein Vermieter Deinen Nachbarn die Wohnung mit oder ohne was vermietet, geht dich schlicht nichts an, den in es gilt auch im Mietrecht Vertragsfreiheit, soweit die Verträge nicht gegen bestehendes Recht verstoßen.
  3. Wenn du eine Küche mit EBK gemietet hast mußt du die auch so wieder zurück geben. Du kannst zwar die alte aus und deine eigenen einbauen, mußt die alte beim Einzug aber wieder einbauen. Und alles fachgerecht und auf eigene Kosten und Risiko.
  4. Wird man dir in einem Mieterverein nichts anderes erzählen, aber das steht dir ja frei.

Möglicherweise wäre es einfacher und besser, du wechselst einfach die Wohnung?

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Ist illegal

ist nicht legal. aber warum chattest du überhaupt mit fremden Leuten im Internet? Gibt es keinen netten Jungs an deiner Schule?

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Na, gratuliere zu deiner rekordverdächtigen Dämlichkeit.

Geh zur Polizei und erstatte Anzeige

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Nein, musste nicht.

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schiess sie in den Wind und gut is. da wächst schnell gras drüber.

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Wenn du keinen dispo hast, kannst du nicht aktiv ins Minus gehen, nur passiv. Heißt, es sind keine Überweisungen mehr möglich, Lastschriften werden bis zu einer bestimmten Höhe geduldet.

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Die Hausverwaltung kann dies verfügen und der Nachbar kann dies auch von ihr einfordern. Und das zurecht. Du beklagst dich über die Atmosphäre in der Hausgemeinschaft, trägst aber selber zum Problem bei.

Du kannst allerdings vom Nachbarn ebenso verlangen, daß er ordentlich parkt. Euer Problem ist, daß sich jeder Extra Würscht rausnimmt, ohne Rücksicht auf die anderen.

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fakestory

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Wenn im Mietvertrag kein Kabelanschluss inkludiert ist, könnt ihr da nichts machen. Wenn Kabel im Haus/Wohnung liegt, kann er euch auch die Montage einer Sat-Schüssel verbieten, es sei denn ihr seid Ausländer und könnt euer Heimatprogramm nur über Sat schauen.

Vielleicht findet ein Anwalt noch ein Schlupfloch.

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Nein,

ist nicht war?

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Bei der Krankenkasse gilt ein Freibetrag von etwa 7000,- / anno. Für Details, frage deine Krankenkasse.

In der Rechnung musst du nicht explizit auf die KUR hinweisen. Wenn keine MwSt ausgewiesen ist, wird auch keine erhoben. Für Details, frage dein Finanzamt. Aufpassen musst du, dass du nirgendwo anders diese Steuer ausweist. Denn damit würde die KUR automatisch aufgehoben und nachträglich eingefordert. Lass dir da nix von irgendwelchen Schlitzohren aufschreiben.

Allgemein würde ich dir von der Branche abraten. Als Schülerjob, mag es taugen, fürs Leben isses nix.

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