Die Frage ist doch eher, welcher Typ "Finanzen" bist du?

  1. alles abbezahlt und keine Schulden
  2. Schulden aus Steuergründen haben
  3. Mix aus Anlagen, die die Kreditzinsen drücken?

Ich habe eher lieber etwas auf der Kante, für unvorhersehbare Dinge, möchte aber zugleich schuldenfrei sein

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Es gab im Sommer eine Studie der Sparkassen. Daraus ging hervor, dass man ab € 3.6000,-/monatlich netto zu den Besserverdienenden gehört.

Es wird ohnehin bald nur noch arm, oder reich geben, daher stelle ich mir diese Frage nicht.

Mir gehts gut und es fehlt mir an Nichts, gesund bin ich auch, was will man mehr?

Frohe Weihnachten!

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  1. Nein
  2. Deutschland
  3. Deutschland

Um hier arbeiten zu können musst du hier registriert sein. Es sei denn, dein AG in Deutschland zahlt nochmal 30% auf dein Gehalt und lässt es über einen großen Unternehmensberater abwickeln, der bei dir vor Ort sitzt.

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Ich schätze, hier geht es eher um die Rechtsgrundlage und wie man in der Schweiz mit IPTV umgeht. Eine Rechnung auf deine richtige Anschrift könnte dich bei Nutzung der Dienste strafbar machen

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Vielleicht fragst du ihn erst einmal, wie er den Unterhalt berechnet hat. Du hast sicherlich die Pauschale von 5% nicht abgezogen. Wenn die Antwort nicht plausibel ist, dann kannst du die Prüfung ja immer noch vom Amt vornehmen lassen.

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Falsche Angabe KFZ versicherung?

Falsche Angaben KFZ Versicherung

Guten Abend zusammen,

Wir hoffen auf eure Hilfe zu folgendem Problem.

Meine Frau und ich sind seit 2015 über ein und die selbe Versicherung mit unseren Autos versichert.

Wir haben 2015 über Check 24 eine Haftpflicht Versicherung abgeschlossen für unser damaliges Auto.Versicherung lief über meine Frau die keinen Führerschein besitzt und ich der Haupt Fahrer des Autos bin.Leider war uns damals wohl ein Fehler unterlaufen,das wir wohl Angegeben haben,das meine Frau einen Führerschein hätte.

Als wir unser zweites Auto dort versicherten unter den Namen,hatte meine Frau telefonisch angegeben,das Sie kein Führerschein besitzt.Antwort:Kein Problem,dafür braucht man ja keinen.

Heute wollten wir wieder eine neue EVB Nummer beantragen,das wir unser neues Auto morgen anmelden wollten und meine Frau hatte wieder angegeben,das Sie keinen besitzt.Nun aber,wurde uns die EVB Nummer verweigert,da wir ja 2015 angegeben haben,das Sie einen besitzen würde und das eine falsche Angabe währe und der ganze Vorgang jetzt geprüft werden müsse,da ja keine Versicherung hätte bestehen dürfen.

Nachdem ich fragte,was nun passieren könne,habe ich keine genaue Auskunft bekommen,da er mich in den nächsten Tagen zurückrufen wolle,wenn er alles geprüft hat.Nur so viel,ein bezahlter Schaden,können Sie auch zurückfordern.

Was könnte uns jetzt schlimmstenfalls passieren und wie gehe ich jetzt damit weiter vor,das meine Frau ja schon telefonisch angegeben hatte,keinen Führerschein zu besitzen,wo es aber wohl keinerlei Protokolle drüber gibt.

Bitte um Hilfe und Antwort

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Was euch schlimmstenfalls passieren kann? Dass euch keine Versicherung mehr aufnimmt. Hier wäre es ratsam, eine Agentur vor Ort aufzusuchen. Die hilft euch gewiss

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Es reicht aber rechtlich aus, Regress in Anspruch stellen zu können. Hatte ich Anfang des Jahres auch beim Jobwechsel. Muss drin stehen: Ab wann, Gehalt, zusätzliche Boni und als was. Das reicht als verbindliche Zusage. Hab extra meinen Anwalt gefragt

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Datev könnte das jetzt ohne Probleme, oder Lexware, oder.....Schau doch mal nach einer Demo und gib es so ein. Die Lohnfortzahlung hat keine Auswirkung, wird ja bis 42 Tage als Gehalt gezahlt, ebenso der Urlaub, also kannst du einen Monat durchrechnen. VWL und bAV kannst du auch normal durch den Online Rechner jagen, wenn du keine Demo findest.

Welche Form von Sparrate?

Welche Krankenkasse?

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Nach schweren Verkehrsunfall - Wie geht man vor, bei der Versicherung, wegen Schmerzensgeld?

Folgende Situation: Ich habe einen Mini-Job da werde ich nach Stunden bezahlt. Letze Woche als ich am Aufliefern war, mit einem Moped ist ein Unfall passiert, an dem ich beteiligt war.

Ich schaute in den Seitenpiegel und sah ein Mercedes noch ganz weit hinten, mindestens 15m. Also wechselte ich zügig die Spur, mit Blinken und Totenwinkel absichern. 3 - 5 Sek nachdem ich schon bereits auf der Spur war, weiß ich nur noch das es derbe geknallt hat und ich auf dem Boden lag. Gott sei dank eeilten mir sofort Passanten her und leisteten sofort Hilfe, Krankenwagen gekommen, ebenso die Polizei.

Als ich im Krankenwagen behandelt wurde um ins Krankenhaus zu fahren kam kurz die Polizei zu mir um alles auf zu nehmen und teilte mir mit das der Mercedes-Fahrer behauptete ich wäre mit dem Handy beschäftigt gewesen, was natürlich völliger Quatsch ist. Ich benutze ganz sicher nicht mein Smartphone während ich am Roller bin. Naja wie dem auch sei, nach der 6-Stündigen Krankenhaus behandlung wurde ich wieder nachhause entlassen. Nun wird sich schwer um mich gekümmert, weil ich erstmal nicht mehr gehen kann, da mein linkes bein und linker elbogen total schmerzt. Ich kann echt weder aufstehen noch normal gehen. Dokumentation von Unfallchirugen, darf ich Montag abholen. Wie gehe ich jetzt vor? Ich fordere eindeutig Schmerzensgeld für die Einschränkungen in meinem gesundheitlichen, freizeitlichen und Berufsalltag. Das ich erstmal nicht mehr meine Aushilfsstelle antreten kann ist ja wohl klar, aber wie kriege ich die Versicherung dazu mir den Verdienstausfall auszugleichen und dazu die Schmerzensgelder (da etliche Körperteile betroffen sind). Soll ich den einfach eine Mail schreiben mit einem Einigungsprotokoll oder direkt zum Anwalt gehen, weil die sich eh erstmal weigern werden? Der Polizist meinte das die Schuld bei dem Fahrer lag, weil er zu schnell gefahren ist und ich mein Spurwechsel eindeutig beendet habe, ehe es geknallt hat. Zeugen haben dies bestätigt.

Hoffe Ihr blickt durch, wäre echt Dankbar wenn mir jemand sagt, wie ich am besten vorgehen sollte.

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Anwalt einschalten!

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Anrufen hilft der schnelleren Klärung, alles andere wird es in die Länge ziehen. Daher, ruf an

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Dein AG darf es dir nicht verbieten, allerdings musst du ihn informieren, weil er Sorge zu tragen hat, dass du die Ruhezeiten einhälst. Ergo, spricht nichts dagegen, wenn es nicht im direkten Wettbewerb steht.

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LoL

Naja, ein Auto heute zu bekommen ist unbezahlbar, da sind 36k schon fast unter Durchschnitt. Falls irgendwann mal doch Kinder kommen, dann seit ihr gerüstet.

Ich finde eure Konstellation jetzt nicht fragwürdig, zumal du ja fast die Hälfte Bar zahlen möchtest.

Was hindert euch denn an der Entscheidung? Absurd ist sie nicht wirklich

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Es ist in dem Sinne kein Einkommen, nein. Der Unterhalt berechnet sich über die D-Dorfer Tabelle aus deinem Nettogehalt. Diese "Mieteinnahme" zählt aber nicht dazu. Das Würde voraussetzen, dass du Mieteigentum hast.

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Wenn du seit einem Jahr krank geschrieben bist, dann musst du das mit der Krankenkasse klären. Wenn du kurz vor der Aussteuerung bist, dann mit der Agentur für Arbeit

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Leider nein. Der Wertverlust ist zu gering, als dass es sich mit einem Neuwagen zu vergleichen lohnt (Im Sinne des Wiederverkaufs).

Wer steht denn als Finanzierungsnehmer im Darlehensvertrag?

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