Die "VEU Unfallrente" ist also eine Erwerbsminderungsrente der DRV? Dann wird sie anteilig besteuert.
Eine Unfallrente wäre steuerfrei und wird von einer Unfallkasse gezahlt..
Von welcher Steuer wurdest Du 2009 befreit, KFZ-Steuer?
Die "VEU Unfallrente" ist also eine Erwerbsminderungsrente der DRV? Dann wird sie anteilig besteuert.
Eine Unfallrente wäre steuerfrei und wird von einer Unfallkasse gezahlt..
Von welcher Steuer wurdest Du 2009 befreit, KFZ-Steuer?
Durch die Aufstockung werden die Abgase doch gerade höher abgeleitet, über Deinem First. Du willst nun einen Abbau des Aufbaus erreichen, damit die Abgase doch auf Deinen Balkon ziehen?
Den zweiten Kamin sehe ich übrigens gar nicht.
Wofür benötigen Sie denn ein Programm, wenn Sie die Zahlen schon haben? Okay, vielleicht muss man die Summen von einigen Tabellen addieren und dann eintragen.
Dass man bei wiso nur die Kontoumsätze importieren muss, und dann ist die Steuererklärung fertig, wusste ich auch noch nicht
Mit exceltabelleen arbeitet jedenfalls das Progrqmm von Pierre Tunger. Wenn ich nicht mit meiner eigenen exceltabelle zufrieden wäre, würde ich wohl sein Programm nutzen.
1. Im Fall einer Scheidung wird Dein Anfangsvermögen von 170.000 berücksichtigt, ebenso wie seines.
2. Die Wertsteigerung des Hauses (u.a. durch Tilgung des Kredits von seinem Einkommen) kommt beiden zugute beim Zugewinnausgleich.
3. Bei einer Eigenkapitalquote von 30% ist es halt schon ein Unterschied ob 130.000 zur Verfügung stehen (50.000 + 80.000) oder 250.000 (50.000 + 200.000). Der maximale Kaufpreis wäre dann 433.000 oder 833.000, also eher nur die Hälfte.
4. Welche Art Haus willst Du denn?
5. Was ich sehr gut nachvollziehen kann, ist der Wunsch, selbst über Einkommen/Vermögen zu verfügen.
6. Als Ehefrau wäre Dein Vermögenseinsatz durchaus geschützt.
Was in diesem Fall von dieser Wohngeldstelle gefordert wird, weiss hier niemand.
Manchmal reichen schon die Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder der aktuelle Rentenbescheid, vielleicht noch die letzte Nebenkostenabrechnung.
Was schon vorliegt, reiche ich nie nochmals ein. Stattdessen füge ich im Formular handschriftlich hinzu "liegt bereits vor".
Als Eltern müsst Ihr in der Anlage Kind zwar ein paar Angaben zur Erwerbstätigkeit des Kindes machen, die Höhe des Einkommens spielt aber keine Rolle.
Eine Brutto-Entgeltumwandlung bedeutet, dieser Gehaltsanteil wird aktuell gar nicht besteuert (sondern erst bei Auszahlung), also sind auch keine Aufwendungen absetzbar.
Im steuerlichen Sinn gibst Du aktuell kein Geld für die Altersvorsorge aus.
Möglichweise wurde die Lohnsteuerklasse VI für die Abfindung genutzt. Dann kann es tatsächlich zu Steuernachzahlungen kommen.
Fragt wiso eigentlich nicht nach der Fünftelregelung?
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwirjp7rl_GNAxV82QIHHUGpFCEQFnoECAoQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.t-online.de%2Ffinanzen%2Fratgeber%2Fsteuern-recht%2Feinkommenssteuer%2Fid_100034560%2Fsteuerklasse-6-nachzahlung-vermeiden-so-geht-es.html&usg=AOvVaw0TH6q2ej3yk3mRn1kx9nBi&opi=89978449
Wahrscheinlich werden die Beiträge aufgrund seiner Schätzung (oder gemäss letztem Steuerbescheid) zunächst vorläufig festgesetzt und dann nach Vorliegen des Steuerbescheides für das aktuelle Jahr endgültig nachberechnet. So ist es auch bei Selbständigen.
Und ja, gefragt sind Mieteinkünfte, also Einnahmen minus AfA, Zinsen und Werbungskosten.
1. Eine Psychotherapieausbildung kostet doch ein paar hundert Euro pro Monat? Ob man sich das leisten kann, muss man sich halt überlegen, oder ggf. die Finanzierung mit der Familie besprechen. Ansonsten ist der Traum halt gescheitert.
2. Wenn eine Schuldnerberatungsstelle die PI empfiehlt, ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen.
3. Ansonsten mal Scherbengericht machen: Auto verkaufen, Ausbildung abbrechen, Ausgaben und Raten senken.
4. Möglicherweise ist es auch günstiger, wenn Deine Mutter Dir für kurze Zeit durch einen monatlichen Zuschuss hilft, die Kredite zu bedienen. Ansonsten wird nämlich der Gesamtbetrag fällig.
5. Spenden gibt es hier nicht.
Hier gelten die Paragrafen 558 bis 559e BGB. Insbesondere nach einer Modernisierung sind die Kappungsgrenzen erhöht.
Das weiss ich, weil einmal ein Sozialamt eine Mieterhöhung moniert hatte, die aber in Ordnung war.
Bei Unterhaltsschulden gelten die Pfändungsfreigrenzen tatsächlich nicht. Es ist dann nur der sozialhilferechtliche Bedarf geschützt.
850d ZPO
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjc18X21dWNAxX02QIHHaoECFQQFnoECAkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fzpo%2F__850d.html&usg=AOvVaw0x3H6HYoFhfMinAuujRUic&opi=89978449
Eine Fristverlängerung könnt Ihr ja beantragen. So schnell wird es aber keinen Betreuer geben, selbst wenn es schnell geht, dauert es Monate.
So eine Prüfung durch den MdK kann ja in zwei Richtungen gehen: 1. Patient ist arbeitsfähig. 2. Patient ist erwerbsgemindert.
Hier klingt es ja eher nach 2., und da nach 78 Wochen Krankschreibung (72 Wochen Krankengeld) tatsächlich ausgesteuert wird, wäre es vielleicht langsam mal an der Zeit, EM-Rente zu beantragen.
Die KV würde bei 2. verbindlich zu einem Rehaantrag auffordern, der in einen Rentenantrag umgedeutet werden kann. Bis zum Ende dieser 18 Monate hätte man dann vielleicht sogar schon einen Rentenbescheid. Das Krankengeld läuft ja weiter, die KV bekommt dann eine Erstattung von der RV.
Also, was ist so schlimm daran, diesen Fragebogen auszufüllen? Was ist denn ihre Zielrichtung?
Ob dieser Fragebogen überhaupt ausgefüllt werden muss, wäre noch eine andere Frage. Aber letztendlich wird man nicht viel verschieben oder verhindern können.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiQs8zL0sCNAxULwQIHHcgJG7gQFnoECAkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.vzhh.de%2Fthemen%2Fgesundheit-patientenschutz%2Fkrankenversicherung%2Fkrankengeld-viele-fragen-ihrer-kasse-muessen-sie-nicht-beantworten&usg=AOvVaw0fMeuv-huSVYsmUW-iarv5&opi=89978449
Hier das erste google-Ergebnis:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj3mvLh77mNAxXf_7sIHeY0BswQFnoECBcQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.logitel.de%2Fblog%2Fvertraege%2Fhandytarife-im-telekom-netz%2F%3Fsrsltid%3DAfmBOoq2GCIx-zhlvOHqleIknDTLFmv5MwUHbPUw_6TIxHrwj3zVRgv0&usg=AOvVaw0SLh94El4tAk30phxO_ajZ&opi=89978449
Das kann doch immer mal vorkommen und kann verschiedenste Gründe haben.
Ich hab seit ein paar Jahren immer eine Bargeldreserve dafür im Auto und in einer Jackentasche (das System Jacke funktioniert nur im Winterhalbjahr). Ich will schliesslich nicht hungrig aus dem Subway gehen bzw. im Supermarkt meinen Einkauf stehen lassen müssen. Manch einer hat auch einen Geldschein in der handyhülle.
Und zuhause habe ich eine Bargeldreserve für viele Wochen, falls meine Karte kaputt geht oder die ganzen Zahlungssysteme ausfallen. Übrigens sollte eine Bargeldreserve nicht nur aus grossen Scheinen bestehen.
Dein Fundstück bezieht sich auf die Bruttoentgeltumwandlung, die man tatsächlich nicht eintragen muss.
Die Nettoentgeltumwandlung, die 50,-€, scheint Riesterfähig zu sein und/oder als Sonderausgaben ansetzbar zu sein. Wurden denn Zulagen beantragt?
Bekommt man nicht jährlich eine Bescheinigung der Gesellschaft? Auf solchen Bescheinigungen steht ja oft ein Hinweis, wo man es in der Steuererklärung eintragen kann. Vermutlich Anlage AV.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiIn9KW7JCNAxUxlP0HHQt_KMMQFnoECBIQAw&url=https%3A%2F%2Funternehmer.de%2Ffinanzen-steuern%2F49172-netto-und-bruttoentgeltumwandlung-bei-der-betrieblichen-altersvorsorge%23%3A~%3Atext%3D1.%2Cder%2520Arbeitnehmer%2520erh%25C3%25A4lt%2520staatliche%2520Zulagen.&usg=AOvVaw0h0x9XmD1LysM5Ns_nLEVz&opi=89978449
15 Euro?
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiw_u244oqNAxXQ-AIHHXgTLE4QFnoECDQQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.muenzen-ritter.de%2F10565-deutsche-reichsbank-1924-1945-20-reichsmark-22011929-i-rb-174a.html&usg=AOvVaw1-Mb1dm2wDw-3g54GPvaS2&opi=89978449
1. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit fristlos möglich, gilt ab Eingang der Email. Somit wären bei jetziger Kündigung auch keine Beiträge fällig ab Juni 2025. Problem gelöst.
2. Ein Vertrag/Mitgliedschaft ohne langfristige finanzielle Bindung (es gibt ja keine Kündigungsfrist, es ist kein Abo) über ganze 3 Euro dürfte bei Minderjährigen vom Taschengeldparagrafen gedeckt sein, also rechtskräftig.
3. Auch bei ungültigem Sepamandat bleiben vertragliche Beiträge fällig.
Ich würde wohl erstmal kündigen und die Erstattung mit zweiwöchiger Frist verlangen, und auch dazu schreiben, dass das Sepamandat nicht rechtswirksam war und ausserdem hilfsweise widerrufen wird. Denn Rücklastschriften kosten den Einziehenden Gebühren. Nach den 2 Wochen, spätestens 8 Wochen nach Abbuchung würde ich retournieren, das aber auch direkt in der ersten mail ankündigen.
P.S.: Ich gehe davon aus, dass Du in BaWü lebst, richtig?
Vielleicht findest Du hier etwas. Die Schreiben des GKV-Spitzenverbandes sind m.E. verbindlich für die GKV.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjnuoL62YGNAxWl-AIHHcWoIxQQFnoECBkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.vdek.com%2Fvertragspartner%2Fmitgliedschaftsrecht_beitragsrecht%2Fabschlussversicherung%2F_jcr_content%2Fpar%2Fdownload_1924228689%2Ffile.res%2FAnlage2_Grundsaetzliche_Hinweise_OAV.pdf&usg=AOvVaw3fj0EX3qzPRcvrMEF9ydKe&opi=89978449
Das geht wohl innerhalb des Bewilligungszeitraumes.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjcjN_aofGMAxXVnP0HHcO6D3cQFnoECBUQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.meinbafoeg.de%2Fbafoeg-aktualisierungsantrag%2F%23%3A~%3Atext%3DDer%2520Aktualisierungsantrag%2520muss%2520innerhalb%2520des%2C12%2520bewilligten%2520F%25C3%25B6rdermonate%252C%2520gestellt%2520werden.&usg=AOvVaw0cwYF70IkWKntNr5s9DR8e&opi=89978449
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjcjN_aofGMAxXVnP0HHcO6D3cQFnoECCYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bafoeg-rechner.de%2FFAQ%2Faktualisierung.php&usg=AOvVaw3M5Z3zPZE6qxYK5xqIuXjh&opi=89978449