Du meinst die Gebühren des Grundbuchamtes, die bei geerbten Immobilien bei Korrektur nicht anfallen?

Bei Vermächtnissen wohl doch.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi9ncXm0dOFAxUSRuUKHXdfAZAQFnoECA4QAw&url=https%3A%2F%2Ferbrecht-abc.info%2Fvermaechtnis-kosten%2F%23%3A~%3Atext%3DDas%2520Grundbuchamt%2520erh%25C3%25A4lt%2520f%25C3%25BCr%2520die%2CZiffer%25206%2520der%2520Kostenordnung%2520anf%25C3%25A4llt.&usg=AOvVaw3Z-ccK7YjRt73vi74ypZ9d&opi=89978449

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Na ja, wenn Du nur Fakten schilderst, bist Du eigentlich nicht angreifbar.

- ZA bietet keine Kunstofffüllungen an, nur teurere Keramikfüllungen

- ZA setzt professionelle Zahnreinigung voraus und bewirbt Zusatzversicherung

- ZA überschreitet Heil- und Kostenplan ohne verständliche Begründung der erhöhten Steigerungsfaktoren (und ohne vorherige schriftliche Aufklärung?)

Wenn ich sowas mehrmals zu dem ZA lese, suche ich mir eher einen anderen. Und genau das provoziert eben eine Gegenwehr. Insbesondere über den dritten Aspekt kann man streiten. Ich persönlich würde lieber die Finger davon lassen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjryNXyntOFAxVZgf0HHbYsBnEQFnoECBAQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.test.de%2FGewusst-wie-Zahnarztrechnung-pruefen-5972716-0%2F%23%3A~%3Atext%3DVergleichen%2520Sie%2520den%2520Rechnungsbetrag%2520mit%2Cdas%2520vorher%2520schriftlich%2520angek%25C3%25BCndigt%2520hat.&usg=AOvVaw1BLZ3_kIgLKuNVmgZKluDb&opi=89978449

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Länger zurückliegend erinnere ich nur einzelne Sachen, die eben nicht häufig passieren. Das erste verbotene Päckchen Zigaretten für 2 DM, eine Kugel Eis in Palma für 1,80 Euro in 2003, die Umstellung der Sperrmüllgebühr von 10 DM auf 10 Euro, ein Benzinpreis von 1,70 in Griechenland ca. 2011, den ich unglaublich hoch fand. Und eben was meine Autos gekostet haben.

Aktuell hab ich mich gerade aufgeregt über einen Apothekenpreis von 46,-€, der bis zum Ukrainekrieg noch bei 30,- lag, dann bei 40,-.

Ich weiss aber überhaupt nicht mehr, wieviel Benzin vor 3 Jahren meist gekostet hat.

Lebensmittelpreise wusste ich noch nie, aber mein Gefühl sagt mir, ob ich etwas als teuer empfinde. Olivenöl hab ich gerade im Laden stehen gelassen, so wichtig war es mir auch nicht bei dem Preis.

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Vor einer Absenkung schützt derzeit die sog. Rentengarantie, seit 2009. Ob das wohl ewig so bleibt?

Das hatte ja schon Norbert Blüm erklärt "die Rente ist sicher".

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjJ34DZp62FAxXgi_0HHVSTDlIQFnoECBMQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.ihre-vorsorge.de%2Faltersvorsorge-lexikon%2FR%2Frentengarantie%23%3A~%3Atext%3DEine%2520erweiterte%2520Schutzklausel%2520in%2520der%2CLohnentwicklung%2520zu%2520einer%2520Rentenminderung%2520f%25C3%25BChrt.&usg=AOvVaw0XckBJqinKrzBDdOnnwqU6&opi=89978449

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Ach, Du hast nun überlegt, wie diese Steuervergünstigung gegengerechnet wird?

Bei umsatzsteuerpflichtigen Rechnungen hätte der Staat die 20% ja schon fast wieder eingefahren. Dazu noch ein bisschen Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, gutes Geschäft im Vergleich zu Schwarzarbeit.

Nein, Voraussetzung ist nur Rechnung, Haushaltsbezug und unbare Zahlung.

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Bei solchen Fragen kann es ja nur populistische Antworten geben.

Ja, die boomer-Generation wird nicht ohne Zugewanderte überleben.

Ja, die ganzen Hartzer sind schuld, ebenso wie die ganzen Helikopter-Eltern. Die Generation Z ist einfach verweichlicht, wir sind alle verloren.

Ja, Arbeit muss sich lohnen, (darf sich aber natürlich nicht auf die von mir bezahlten Preise auswirken).

Ach ja, zur Frage. Mir hat vor einigen Jahren eine Ärztin mit Kopftuch das Leben gerettet, trotz sprachlicher Besonderheiten. Das Problem des fehlenden Nachwuchses stellt sich ja nicht nur im handwerklichen Bereich.

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Den Antrag auf Familienversicherung kann man wohl auch rückwirkend stellen. In dem Fall wohl ab 8/23.

Siehe hier unter FAQ.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjC76HqoN2DAxWLif0HHbrCAskQFnoECA8QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.hkk.de%2Fversicherung-und-tarife%2Fversicherung-beitraege-fuer%2Ffamilien%23%3A~%3Atext%3DKann%2520man%2520sich%2520r%25C3%25BCckwirkend%2520familienversichern%2Cdaf%25C3%25BCr%2520vorliegen%2520%252D%2520also%2520auch%2520r%25C3%25BCckwirkend.&usg=AOvVaw1b20D4UvJr7ntEc4kbAwF0&opi=89978449

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Wenn Du befürchtest, dass Dir ein Zweitwohnsitz unterstellt werden könnte, dann melde die Versorger doch auf Deinen Sohn um. Bis 2025 müsste das ja klappen.

Und auch zum 1.1.24 geht das.

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Es kann ja alleine deshalb kein Verhältnis von Kaltmiete zu Nebenkosten geben, da die Kaltmiete/der Quadratmeterpreis nichts mit den Nebenkosten zu tun hat. Durch eine hohe Kaltmiete werden die Nebenkosten nicht teurer oder billiger.

Man kann also keine Regel aufstellen "Bei einer Kaltmiete von 1.000,- kommst Du bestimmt auf 1.500,- warm". Denn 1.000 Kaltmiete kann man für eine 40 qm Wohnung bezahlen oder für ein 153 qm Haus.

Ich selbst zahle momentan fast soviel an Nebenkosten wie Kaltmiete, habe aber auch einen qm-Preis unter 6,-..

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Veruntreuung bei dementer Lebensgefährtin?

Ein guter Freund bat mich um eine Einschätzung und Empfehlung, wie er vorgehen soll. Ich bin mir da aber auch etwas unsicher und freue mich auf eure Einschätzung und Empfehlungen:

Seine Mutter hat immer im sehr bescheidenen Verhältnissen gelebt. Nach dem Tod ihres Mannes hat sie einen Polizeibeamten kennengelernt und dann auch geheiratet, beide waren damals kurz vor dem Renteneintritt. Nach gut 10 Jahren Ehe ist der Mann verstorben und sie hat nun als Beamtenwitwe eine ganz ordentliche Rente.

Eine Weile später hat sie einen neuen Mann kennengelernt, auch verwitwet, im eigenen Haus lebend, seine Tochter wohnt mit im Haus. Sie ist bei ihm mit eigezogen. Das ist ca. 4 Jahre her.

Vor gut 3 Jahren fing er an, sich über Anzeichen von Demenz bei der Mutter meines Freundes zu äußern, die angeblich seit den letzten 2 Jahren deutlich voranschreiten. Die Mutter wurde diversen Ärzten vorgeführt, bekam Ergo-Therapie und war zuletzt mindestens 1mal pro Woche in einer Tagespflege. Pflegegrad 3 liegt vor.

Nun soll die Mutter so schnell wie möglich ins Heim, da er sich mit den ganzen Aufgaben völlig überfordert fühlt. So richtig nachvollziehbar ist diese angeblich deutliche Verschlechterung der letzten Wochen für die Angehörigen nicht, aber wenn man nicht dauerhaft zusammenlebt, ist es ja auch schwierig, die Situation vollumfänglich zu beurteilen.

Soviel zu den ganzen Umständen, die jetzt zum eigentlichen Sachverhalt führen. Im Zuge der Suche nach einem Heimplatz hat er die Aufgaben jetzt an die Familie übergeben, weil er sich mit dem Papierkram und der Suche nach einem Heimplatz nicht beschäftigen will. Dabei hat er dem Sohn ihre Kontoauszüge der letzten 2 Jahre übergeben. Er hat zwar eine Vorsorgevollmacht, aber diese nie bei der Bank vorgelegt, eine gesonderte Bankvollmacht für ihn gibt es auch nicht.

Nach seinen Aussagen hat er für Überweisungen von ihrem Konto einfach mit ihrem Namen selber unterschrieben, da sie dazu nicht mehr in der Lage ist, Bargeld und Kartenzahlungen bei Einkäufen hat er mit ihrer Karte getätigt, da sie es nicht mehr kann und ihm die PIN durch Öffnen ihrer Post bekannt war. Was die Bezahlung von Tagespflege (die hat allerdings abgebucht) und Medikamenten usw. angeht, stört dich auch niemand an der Familie daran. Aber es wurden zusätzlich in den letzten 2 Jahren bar über 40-50.000€ von ihm mit der Karte an Geldautomaten abgehoben. In dieser Zeit hat er sich u.a. ein neues Auto gekauft und sich eine neue Heizung ins Haus einbauen lassen. Wie er finanziell gestellt ist, kann die Familie nicht einschätzen. Aber aller sind sich wohl einig, dass die Mutter nie einen so hohen Geldbedarf gehabt hätte.

Klar, kann er auch einen Anteil an Wohnkosten und Lebenshaltung verlangen, aber das passt ja auch nicht zu den verfügten Beträgen, zumal sie sich die Kosten ja hätten teilen müssen. Oder kann er gegenüber der Familie womöglich Beträge für die Pflege (über das tatsächlich gezahlte Pflegegeld hinaus) anrechnen?

Wie soll die Familie hier vorgehen, macht es überhaupt Sinn, etwas zu tun? Sollte man ihn erstmal selber auffordern, die Verwendung der Gelder gegenüber der Familie nachzuweisen und versuchen, einen Kompromiss auszuhandeln, bei dem ihm nichts weiter passiert? Oder direkt einen Anwalt beauftragen? Oder womöglich gleich eine Anzeige wegen Verdacht auf Veruntreuung zu stellen?

Zukünftig muss sich die Familie um die Pflege, Kosten usw. selber kümmern, damit will er nichts mehr zu tun haben. Aber wenn er das Vermögen der Mutter in den letzten Jahren womöglich deutlich zu seinem Vorteil reduziert hat, kann ich durchaus verstehen, warum man dich jetzt diese Gedanken macht.

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Ganz unkooperativ ist der LG ja offenbar nicht, daher würde ich erstmal nachfragen, anstatt gleich einen Anwalt zu bezahlen.

20.000 pro Jahr finde ich auch nicht so viel.

Möglicherweise war die Mutter ja auch mit den Abhebungen einverstanden und es handelte sich insoweit um Schenkungen. (" Neue Heizung, ich wohne hier ja auch, und das Auto benutzen wir ja auch zusammen"). Aus Sicht der Kinder ist sie ja gar nicht so dement.

Bei gerichtlicher Konfrontation stellt sich natürlich die Frage des Nachweises. Und der wird schwerlich gelingen, da die Mutter nicht nachweislich bettlägerig war und die Abhebungen auch autorisiert haben könnte.

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Ich hatte neulich auch mal eine Frage zu einer meiner Banken. Nach einigen Tagen hat mir die Bank dann meine Email beantwortet. Klingt vielleicht komisch, ist aber so.

Und daneben gibt es auf vielen Seiten von z.B. Banken auch FAQ.

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Zum Thema Doppelmiete: Man kann mitunter auch über den Mietbeginn der neuen Wohnung verhandeln. So habe ich das schon hinbekommen, also eine Verschiebung um einen Monat.

Ich hab jedenfalls in den letzten 23 Jahren bei 3 Umzügen nur eine halbe Miete doppelt bezahlt, und ich hab nie eine dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten.

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Natürlich kannst Du den Antrag zurückziehen. Eine schlichte Mitteilung an das jobcenter sollte doch möglich sein.

Falls das zu anstrengend ist, wird der Antrag vermutlich wegen fehlender Mitwirkung in vielleicht 2 Wochen abgelehnt. Das wäre aber nicht meine Art der Kommunikation.

Und im Gegensatz zu anderen glaube ich nicht, dass Du ohne Not das Darlehen des jc in Anspruch nehmen kannst. Entsprechend sollst Du ja etwas nachreichen (evtl. die Ablehnung der Ratenzahlung?). Bewilligt ist es ja noch nicht.

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Betreuerin hat vergessen Strom abzumelden?

Hallo,

meine Betreuerin hatte vergessen meinen Strom abzumelden, nachdem ich am 01.03 aus meiner alten Wohnung ausziehen habe müssen. Ich habe es jetzt erst gesehen nachdem ich Post von der SWM bekam. Somit habe ich jetzt für 7 Monate den Strom für meinen Nachmieter bezahlt wegen dem ich auch aus der Wohnung wegen Eigenbedarfs raus musste, auch unter Drohungen (Es ist der Sohn der Vermieterin). Dieser hatte sich auch nicht bei den Bayernwerken gemeldet nach seinem Einzug um sich eben dort selbst anzumelden. Nun will ich logischerweise mein Geld zurück von ihm.

Und meine ehemalige Vermieterin schreibt mir dazu diesen Text:

Ich verrechne das ganze mit den Nebenkosten. Du hast ja nur die Abschläge berechnet. Warten wir auf die Endabrechnung.

ich habe daraufhin so geantwortet:

Wenn Du noch die Nebenkosten meinst von der Zeit wo ich noch in der Wohnung bei euch gewohnt habe, die Zahlt der Bezirk Oberbayern und somit kannst Du die Abschlagszahlungen nicht mit den Nebenkosten von damals verrechnen. Das geht also nicht, da ich den Strom aus meiner eigenen Tasche zahle im Gegensatz zur Miete und den Nebenkosten und Nachzahlungen die daraus entstehen, aufgrund höherer Energiekosten etc. Ich habe jetzt um einiges weniger Geld dadurch gehabt, da Ich den Strom für deinen Sohn bezahlt habe, was mir jetzt für die Ausstattung, Rechnungen und Lebensmittel fehlt. Es ist jetzt über 7 Monate her seitdem ich ausgezogen bin. Und die Endabrechnung von den Stromkosten wird erst in ca. 6 Wochen kommen. Und ich will und brauche jetzt mein Geld von den Abschlagszahlungen zurück. Ich muss es eigentlich nicht erklären weshalb, aber ich brauche Lebensmittel und muss noch andere Rechnungen zahlen. Und es ist mein Geld. Ich warte jetzt nichtmehr fast weitere 2 Monate darauf. Hätte die Betreuerin mich abgemeldet wäre es anders gelaufen, oder wenn sich dein Sohn bei den Bayernwerken nach seinem Einzug gemeldet hätte. Aber es ist leider so wie es jetzt ist. Es ist wirklich nicht böse gemeint. Aber ich brauche mein Geld jetzt wirklich dringend zurück. Entweder auf einmal oder auf zweimal. Und die Kosten von März bis August von der Endabrechnung gebe ich dann deinem Sohn, dann kann er die selbst überweisen. Und ich überweise die Kosten von Januar bis Februar/01.03.23.

Was kann ich da jetzt noch machen? Ich benötige das Geld nämlich eigentlich sofort, da ich in der Erwerbsminderungsrente bin aufgrund von Krankheiten.

Soll ich dieser das noch schicken?

Der Nachmieter muss die Stromkosten nach den Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung erstatten (§ 812 ff. BGB ). Außerdem hätte er die Pflicht gehabt, sich anzumelden. 

Oder lieber nicht?

PS: Die leben alle im selben Haus, das über 3 Wohnungen verfügt.

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Ich will ja nun nicht pauschal den Berufsstand der Berufsbetreuer loben, aber möglicherweise sollte lieber die Betreuerin einen Brief aufsetzen. Das wäre möglicherweise zielführender.

Unklar ist mir, ob der Zählerstand per 1.3 vorliegt und ob mit dem Versorger eine rückwirkende Ummeldung vereinbart ist. Dann würdest Du ja vom Versorger eine Erstattung bekommen, und der Leo würde eine entsprechend hohe Rechnung vom Versorger bekommen.

Was nun die Vermieterin damit zu tun haben soll, erschliesst sich mir nicht. Und ja, mit der Nebenkostenabrechnung hat das nichts zu tun.

Das Gedrängel nervt übrigens und auch das "ich bin ja so arm". Ein halbes Jahr ist Dir die Abbuchung nicht aufgefallen, und nun bist Du plötzlich am Verhungern. Ich würde wohl auch die Abrechnung abwarten.

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Zu KVBW finde ich folgenden Artikel (und dasselbe auch zu VBL).

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjqqqjm8NCBAxXx_rsIHWDeBxYQFnoECA4QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.kvbw.de%2Fpb%2Fstartseite%2Fzusatzversorgung%2Fabzuege%2Bkv_steuer.html%23%3A~%3Atext%3DAnders%2520als%2520bei%2520der%2520Beitragspflicht%2C(Anlage%2520R)%2520verwendet%2520werden.&usg=AOvVaw3Nrybsyha5cUnadkj8bMZm&opi=89978449

Wenn nur der Ertragsanteil besteuert wird, richtet sich das nach der unteren Tabelle bb) in Par. 22 EStG.

Was Du mit den 17% meinst, steht in der oberen Tabelle aa) in Par. 22 und gilt m.E. nicht für Betriebsrenten.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwimkI3z89CBAxW4gP0HHXWOCPwQFnoECA4QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Festg%2F__22.html&usg=AOvVaw064sZ3jKvi2Rgn0rjWEpmA&opi=89978449

Falls Du die Steuerlast hochrechnen willst, ich könnte es nicht. Also erst ansatzweise, wenn im nächsten Jahr dann die Bescheinigungen da sind oder die Daten eben schon elektronisch gemeldet sind.

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Doch, das ist richtig. In dem Fall wird die Rentenzahlung dem Anspruchsjahr zugebucht und das Krankengeld wird entsprechend ausgebucht.

Ich hatte mal den Fall, dass die Ausbuchung des Krankengeldes noch nicht gemeldet worden war, die Rente aber wohl. Da ist mir das Finanzamt mächtig auf die Nerven gegangen, wollte Steuer auf beide Einkünfte. Nach wenigen Monaten (halbes Jahr) war das dann auch geklärt.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjClJnK86-BAxWtgf0HHXafAA8QFnoECA4QAQ&url=https%3A%2F%2Fdatenbank.nwb.de%2FDokument%2F615598%2F&usg=AOvVaw0SsJpuW-Tis717C6DELQRz&opi=89978449

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Vielleicht bist Du nicht der einzige, der das so empfindet. Hast Du mal mit Kollegen gesprochen?

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjxl9yewqmBAxUa_7sIHctRBXMQFnoECCMQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.beautyboard.de%2Fshowthread.php%2F259465-Geldsammeln-im-B%25C3%25BCro&usg=AOvVaw1moUNpVT5ie4rnrpgtAZVW&opi=89978449

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1. "Mitten der Zeit" kann eigentlich nicht sein.

2. Nochmal genau den Brief der AOK durchlesen, insbesondere hinsichtlich des offenen Zeitraumes. Dann mit H4-Bescheid abgleichen. Sonst Telefonjoker.

3. Falls doch ein ungedeckter Zeitraum besteht, den Beitrag durch Einkommensnachweis senken. Derzeit ist der Höchstbeitrag angesetzt, das lässt sich durch Angaben ggf. auf den Mindestbeitrag senken. Wenn nicht sogar Familienversicherung möglich war.

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Ich verwalte ein Konto, wo der Lohn immer unterschiedlich am 3., 4., 5. oder 6. eingeht. Das hängt wohl davon ab, wie schnell der Steuerberater die Lohnabrechnungen fertigt macht, das ist halt unterschiedlich.

Wenn Du nicht immer nachsehen willst, kannst Du Dir bei der Sparkasse auch einen "Kontowecker" installieren. Dann wirst Du bei Eingang benachrichtigt.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiU4PTl0pCBAxVFhf0HHfZNAB0QFnoECBMQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.sparkasse.de%2Fpk%2Fprodukte%2Fkonten-und-karten%2Fbanking%2Fonline-services%2Fkontowecker.html&usg=AOvVaw1UGXP5rRyJBhs-m77rzb21&opi=89978449

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Genau genommen steht auf der Homepage nur " bitte bringen Sie alle standesamtlichen Urkunden zum Termin mit, wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde etc. ".

Ich bin mir sehr sicher, dass man sich auch ohne Vorlage der Heiratsurkunde ummelden kann. Und die Geburtsurkunde ist eigentlich nur für einen neuen Personalausweis notwendig.

Und ja, in der Überschrift steht "erforderliche Unterlagen". Das ist m.E. schlecht ausgedrückt.

Geh einfach hin, ich denke, es wird klappen mit der Ummeldung, auch ohne Geburtsurkunde.

Trotzdem würde ich mich darum kümmern, eine Geburtsurkunde zu bekommen. Das kann für andere Anlässe wichtig werden (Heirat, Tod, Scheidung, eigenes Kind).

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