Die "VEU Unfallrente" ist also eine Erwerbsminderungsrente der DRV? Dann wird sie anteilig besteuert.

Eine Unfallrente wäre steuerfrei und wird von einer Unfallkasse gezahlt..

Von welcher Steuer wurdest Du 2009 befreit, KFZ-Steuer?

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Durch die Aufstockung werden die Abgase doch gerade höher abgeleitet, über Deinem First. Du willst nun einen Abbau des Aufbaus erreichen, damit die Abgase doch auf Deinen Balkon ziehen?

Den zweiten Kamin sehe ich übrigens gar nicht.

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Wofür benötigen Sie denn ein Programm, wenn Sie die Zahlen schon haben? Okay, vielleicht muss man die Summen von einigen Tabellen addieren und dann eintragen.

Dass man bei wiso nur die Kontoumsätze importieren muss, und dann ist die Steuererklärung fertig, wusste ich auch noch nicht

Mit exceltabelleen arbeitet jedenfalls das Progrqmm von Pierre Tunger. Wenn ich nicht mit meiner eigenen exceltabelle zufrieden wäre, würde ich wohl sein Programm nutzen.

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Hausbau: Mein Mann verlangt fast mein ganzes Erspartes/Altersvorsorge- bin ich unfair, wenn ich zögere?

Hallo zusammen, ich bin 37 Jahre und hab zwei Kinder, habe 250.000 € Erspartes auf dem Konto bzw in Depots , davon 170.000 € aus der Zeit vor der Ehe. Mein Mann verdient seit neuestemsehr gut, er hat circa 70.000 € auf seinen Konten, aber zwei Autos und einen Anteil an einem Haus, so dass er insgesamt auf circa dieselbe Vermögenssumme kommt wie ich, nur ist seines halt großteils gebunden.

Er sagt, ich soll mindestens 200.000 € einbringen – sonst klappt es nicht mit dem Traumhaus weil wir dann nur einen geringeren Kredit bekommen. Ich sehe das Geld aber als meine Altersvorsorge (zumindest die 170k von vor der Ehe) weil ich aktuell im 5. Jahr meiner Elternzeit bin, dann nur Teilzeit wieder arbeiten werde und Rentenlücken habe.

Er meint das Haus ist doch auch deine Absicherung und ich soll mir keine Gedanken um später machen weil er mal viel erben wird. Er würde ca 50k von seinem liquiden Vermögen einbringen. Autos würde er nicht verkaufen obwohl wir sie nicht benötigen da noch zwei Firmenwagen.

Ich wäre bereit die 250k minus 170k= 80k beizusteuern.

Ich habe Angst, nachher mit wenig Rente dazustehen wenn er mich verlässt oder ich selbst wenn wir zusammen bleiben immer von ihm finanziell abhängig sein werde im Alter. 

Wie seht ihr das: Ist es egoistisch, wenn ich nicht alles geben will? Oder ist mein Wunsch nach Absicherung berechtigt? 

Ich bin quasi schuld wenn ich jetzt nicht fast alles als Eigenkapital gebe dass wir uns mit einer (überspitzt) Bruchbude abfinden müssen 🫤

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1. Im Fall einer Scheidung wird Dein Anfangsvermögen von 170.000 berücksichtigt, ebenso wie seines.

2. Die Wertsteigerung des Hauses (u.a. durch Tilgung des Kredits von seinem Einkommen) kommt beiden zugute beim Zugewinnausgleich.

3. Bei einer Eigenkapitalquote von 30% ist es halt schon ein Unterschied ob 130.000 zur Verfügung stehen (50.000 + 80.000) oder 250.000 (50.000 + 200.000). Der maximale Kaufpreis wäre dann 433.000 oder 833.000, also eher nur die Hälfte.

4. Welche Art Haus willst Du denn?

5. Was ich sehr gut nachvollziehen kann, ist der Wunsch, selbst über Einkommen/Vermögen zu verfügen.

6. Als Ehefrau wäre Dein Vermögenseinsatz durchaus geschützt.

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Was in diesem Fall von dieser Wohngeldstelle gefordert wird, weiss hier niemand.

Manchmal reichen schon die Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate oder der aktuelle Rentenbescheid, vielleicht noch die letzte Nebenkostenabrechnung.

Was schon vorliegt, reiche ich nie nochmals ein. Stattdessen füge ich im Formular handschriftlich hinzu "liegt bereits vor".

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Als Eltern müsst Ihr in der Anlage Kind zwar ein paar Angaben zur Erwerbstätigkeit des Kindes machen, die Höhe des Einkommens spielt aber keine Rolle.

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Eine Brutto-Entgeltumwandlung bedeutet, dieser Gehaltsanteil wird aktuell gar nicht besteuert (sondern erst bei Auszahlung), also sind auch keine Aufwendungen absetzbar.

Im steuerlichen Sinn gibst Du aktuell kein Geld für die Altersvorsorge aus.

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Möglichweise wurde die Lohnsteuerklasse VI für die Abfindung genutzt. Dann kann es tatsächlich zu Steuernachzahlungen kommen.

Fragt wiso eigentlich nicht nach der Fünftelregelung?

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwirjp7rl_GNAxV82QIHHUGpFCEQFnoECAoQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.t-online.de%2Ffinanzen%2Fratgeber%2Fsteuern-recht%2Feinkommenssteuer%2Fid_100034560%2Fsteuerklasse-6-nachzahlung-vermeiden-so-geht-es.html&usg=AOvVaw0TH6q2ej3yk3mRn1kx9nBi&opi=89978449

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Wahrscheinlich werden die Beiträge aufgrund seiner Schätzung (oder gemäss letztem Steuerbescheid) zunächst vorläufig festgesetzt und dann nach Vorliegen des Steuerbescheides für das aktuelle Jahr endgültig nachberechnet. So ist es auch bei Selbständigen.

Und ja, gefragt sind Mieteinkünfte, also Einnahmen minus AfA, Zinsen und Werbungskosten.

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Finanziell überfordert als alleinerziehende Mutti - brauche dringend Rat, Ideen und Hilfe!?

Hallo zusammen,

ich bin alleinerziehende Mutter und befinde mich aktuell in einer sehr schwierigen finanziellen Situation. Ich habe zwei laufende Kredite, die ich aufgrund meiner Lebensumstände kaum noch bedienen kann. Dazu kommen noch laufende Inkassoverfahren, was alles zusätzlich belastet.

Ich habe bereits eine Schuldnerberatung in Anpruch genommen und über eine Privatinsolvenz nachgedacht, die Unterlagen sind vorbereitet. Allerdings ist meine Mutter für beide Kredite Bürgin – das bedeutet, dass bei einem Insolvenzantrag die Banken sofort auf sie zukommen würden. Das möchte ich ihr auf keinen Fall zumuten.

Ich versuche daher gerade auf anderem Wege, aus der Situation herauszukommen – unter anderem mit einer kleinen Spendenkampagne, bei der ich meine Geschichte offen teile. Ich möchte niemanden ausnutzen, sondern suche einfach ehrliche Wege, um wieder auf die Beine zu kommen – für mich und meine Tochter.

Ich weiß, dass viele Menschen ähnliches erlebt haben, gute Tipps haben oder mir in anderer Form helfen können – deshalb meine Frage an euch:

Gibt es Möglichkeiten, wie ich mit den Banken eine Einigung finde, ohne dass meine Mutter in Haftung genommen wird?

Hat jemand Erfahrungen mit freiwilligen Teilrückzahlungen oder Vergleichsvereinbarungen?

Oder kennt ihr Anlaufstellen oder Foren, wo man seriöse Unterstützung bekommt?

Ich arbeite in Vollzeit, mache nebenbei eine Ausbildung zur Heilpraktikerin für Psychotherapie und versuche mir nebenher beruflich etwas aufzubauen. Zeit und Energie sind knapp, aber ich möchte wirklich raus aus den Schulden.

Vielen, vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe oder jeden gut gemeinten Hinweis.

Ganz viel Liebe und Dankbarkeit

Marleen

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1. Eine Psychotherapieausbildung kostet doch ein paar hundert Euro pro Monat? Ob man sich das leisten kann, muss man sich halt überlegen, oder ggf. die Finanzierung mit der Familie besprechen. Ansonsten ist der Traum halt gescheitert.

2. Wenn eine Schuldnerberatungsstelle die PI empfiehlt, ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen.

3. Ansonsten mal Scherbengericht machen: Auto verkaufen, Ausbildung abbrechen, Ausgaben und Raten senken.

4. Möglicherweise ist es auch günstiger, wenn Deine Mutter Dir für kurze Zeit durch einen monatlichen Zuschuss hilft, die Kredite zu bedienen. Ansonsten wird nämlich der Gesamtbetrag fällig.

5. Spenden gibt es hier nicht.

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P-Konto Freigrenze

Hallo miteinander,

ich habe folgende Frage an Euch:
Ich lebe von meiner Noch-Frau getrennt, wir haben 2 gemeinsame, minderjährige Kinder, die bei ihr leben. Aktuell absolviere ich eine Ausbildung/Umschulung über das Arbeitsamt, aus diesem Grund erhalte ich aktuell ''nur'' 1352€ ALG1 + einen Bonus bzgl der Umschulung. Das bedeutet auch, dass meine Noch-Frau aktuell Unterhaltsvorschuss bekommt. Diesen muss ich ja rechtlich auch zurückzahlen, das ist auch kein Thema, sobald ich wieder arbeiten gehe. Ich habe der Unterhaltsstelle, die sich um die Rückzahlung kümmert, meinen ALG1 Bescheid geschickt und offengelegt, dass ich aktuell finanziell nicht in der Lage bin, etwas zurück zu zahlen, sondern dies anfange, sobald ich einen Job habe. Dennoch wird nun von besagter Stelle mein Bankkonto gepfändet. Ich habe ein P-Konto bei der Sparkasse.

Aber seitdem diese Pfändung eingegangen ist bei der Bank, erhalte ich nur noch ca 1100€ von meinem Geld, der Rest wird einbehalten. Gesetzlich hätte ich einen Freibetrag von 1500€ - mit 2 Kindern sogar noch mehr. Ich habe mir bei der Schuldnerberatung auch extra ein entsprechendes Formular geholt, was mir dies bescheinigt. Das hat die Bank allerdings nicht akzeptiert und behauptet, dadurch, dass dies eine Pfändung zwecks Unterhalt ist, werde ich bis UNTER den gesetzlichen P-Konto Freibetrag gepfändet. Daher die Frage: Ist das rechtens so?

Meine Einnahmen belaufen sich auf 1352€ ALG1 und 150€ Umschulungsbonus. Sprich ich wäre nichtmal groß über dem vorgeschriebenen Freibetrag. Was kann ich da tun? Bei der Sparkasse komme ich leider nicht weiter...

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Bei Unterhaltsschulden gelten die Pfändungsfreigrenzen tatsächlich nicht. Es ist dann nur der sozialhilferechtliche Bedarf geschützt.

850d ZPO

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjc18X21dWNAxX02QIHHaoECFQQFnoECAkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fzpo%2F__850d.html&usg=AOvVaw0x3H6HYoFhfMinAuujRUic&opi=89978449

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Wie kann eine Frist zur Übermittlung eines Fragebogen an den MD verlängert werden, sodass keine finanziellen Einbußen entstehen?

Hallo zusammen, 

wer kennt sich aus oder hat eine Ahnung ?

► Für jegliche Infos, Fachkenntnisse, Ratschläge & Co. wäre ich sehr dankbar.

Hintergrund:

Verfahren für eine gesetzliche Betreuung für meine (Paten-)Tante läuft derzeit (Post und Amts-/Behördenangelegenheiten).

Ein gesetzl. Betreuer über das Amtsgericht wird in nächster Zeit festgelegt, aber nicht innerhalb dieser Woche.

Bis zur Bestellung des gesetzl. Betreuers versuche ich mein Bestes.

Nur komme ich hier an meine Grenzen.

Aktuell:

Sie bekam nun Post von ihrer KK.

Die KK hat wohl den MD eingeschaltet, um ein Gutachten nach etwa 11 Monaten Krankschreibung bzw. Krankengeldbezug erstellen zu lassen.

(Ich denke mal, dass dies ein regulärer Ablauf ist.)

Bzgl. dessen wurde dem Brief ein Weiterleitungsbogen inkl. Fragebogen (eine "Versichertenanfrage - Allgemein") beigefügt.

Frist zur Zusendung des ausgefüllten Fragebogens an den MD ist der 02.06.2025.

Ich bin mit dem Ausfüllen überfordert, zumal meine Tante krankheitsbedingt mir dabei nicht helfen kann. Zudem soll ich auf jeden Fall nicht bei der KK anrufen, sondern alles schriftlich erledigen.

(Mein Gedankengang ist auch:

Weiß auch nicht, ob es da ratsam ist der KK bzw. dem MD mitzuteilen, dass eine gesetzliche Betreuung angeregt wurde (auch für diesen Bereich der Post), sodass die KK/der MD sie aufgrunddessen aufeinmal vorab "aussteuern" bzw. die Zahlungen des KGes einstellen. So nach dem Motto, wer nicht fähig ist "einfache" Dinge des Lebens zu erledigen und ein ges. Betreuuer übernimmt deshalb zukünftig diese Aufgabe, ist auch nicht in der Lage arbeiten zu können/ zu gehen.)

Wie kann eine Frist zur Übermittlung des Fragebogens "Versichertenanfrage allgemein" an den MD verlängert werden, sodass meiner (Paten-)Tante keine finanziellen Einbußen entstehen?

Bei der Fristverlängerung ging es um 2 bis 3 Wochen.

Entweder schaffen in der Zeit (irgendwie) den Fragebogen auszufüllen oder wenn es noch besser läuft, wurde ein gesetzl. Betreuuer in der Zeit bestellt.

(Einbuße z. B. wegen fehlender Mitwirkung ihrerseits, obwohl sie nicht in der Lage ist, irgendetwas auszufüllen und dann noch in der Kürze der Zeit - und der der MD oder die KK entscheidet aufgrunddessen das Krankengeld einzustellen.)

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Eine Fristverlängerung könnt Ihr ja beantragen. So schnell wird es aber keinen Betreuer geben, selbst wenn es schnell geht, dauert es Monate.

So eine Prüfung durch den MdK kann ja in zwei Richtungen gehen: 1. Patient ist arbeitsfähig. 2. Patient ist erwerbsgemindert.

Hier klingt es ja eher nach 2., und da nach 78 Wochen Krankschreibung (72 Wochen Krankengeld) tatsächlich ausgesteuert wird, wäre es vielleicht langsam mal an der Zeit, EM-Rente zu beantragen.

Die KV würde bei 2. verbindlich zu einem Rehaantrag auffordern, der in einen Rentenantrag umgedeutet werden kann. Bis zum Ende dieser 18 Monate hätte man dann vielleicht sogar schon einen Rentenbescheid. Das Krankengeld läuft ja weiter, die KV bekommt dann eine Erstattung von der RV.

Also, was ist so schlimm daran, diesen Fragebogen auszufüllen? Was ist denn ihre Zielrichtung?

Ob dieser Fragebogen überhaupt ausgefüllt werden muss, wäre noch eine andere Frage. Aber letztendlich wird man nicht viel verschieben oder verhindern können.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiQs8zL0sCNAxULwQIHHcgJG7gQFnoECAkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.vzhh.de%2Fthemen%2Fgesundheit-patientenschutz%2Fkrankenversicherung%2Fkrankengeld-viele-fragen-ihrer-kasse-muessen-sie-nicht-beantworten&usg=AOvVaw0fMeuv-huSVYsmUW-iarv5&opi=89978449

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Hier das erste google-Ergebnis:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj3mvLh77mNAxXf_7sIHeY0BswQFnoECBcQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.logitel.de%2Fblog%2Fvertraege%2Fhandytarife-im-telekom-netz%2F%3Fsrsltid%3DAfmBOoq2GCIx-zhlvOHqleIknDTLFmv5MwUHbPUw_6TIxHrwj3zVRgv0&usg=AOvVaw0SLh94El4tAk30phxO_ajZ&opi=89978449

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Das kann doch immer mal vorkommen und kann verschiedenste Gründe haben.

Ich hab seit ein paar Jahren immer eine Bargeldreserve dafür im Auto und in einer Jackentasche (das System Jacke funktioniert nur im Winterhalbjahr). Ich will schliesslich nicht hungrig aus dem Subway gehen bzw. im Supermarkt meinen Einkauf stehen lassen müssen. Manch einer hat auch einen Geldschein in der handyhülle.

Und zuhause habe ich eine Bargeldreserve für viele Wochen, falls meine Karte kaputt geht oder die ganzen Zahlungssysteme ausfallen. Übrigens sollte eine Bargeldreserve nicht nur aus grossen Scheinen bestehen.

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Entgeltumwandlungsvereinbarung Kombi-Paket - Kann man das bei der Steuererklärung 2024 ansetzen?
Wenn monatlich 76,59 als Entgeltsumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird. ( AVmG Kürzung lfd. SV- frei) und dazu noch extra zusätzlich 50,- vom NettoLohn dazu bezahlt wird

Wenn monatlich 76,59 € als Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird. ( AVmG Kürzung lfd. SV- frei)

..... und dazu noch extra zusätzlich 50,- vom Nettolohn dazu bezahlt wird

Kann der Anteil der beim Kombipakt vom Nettolohn gezahlt wird bei

den Sonderausgaben als Vorsorgeaufwendungen angesetzt werden?.

Wie funktioniert das bei der Steuererklärung? Wo müssen, diese 76.59 € mtl.. Entgeltumwandlung und dann diese 50,- ,mtl. vom Nettolohn auf der Seite Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden.

Oder darf ich jetzt gar nicht davon in der Steuererklärung eintragen ?

Folgender Netzfunde verwirrt mich:

________________________________________________________________ Gefunden : Die Entgeltumwandlung

Eine weitere Vorsorgeform ist die betrieblichen Altersvorsorge (bAV), bei der Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in Beiträge für Ihre Altersvorsorge umwandeln. Bei dieser Entgeltumwandlung verringert sich Ihr Bruttoeinkommen und Sie versteuern weniger Geld. Allerdings sinkt dadurch auch die Höhe Ihrer Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und Sie erhalten weniger Rentenpunkte. Die Besonderheit bei der Besteuerung der bAV liegt darin, dass keine Angabe in der Steuererklärung nötig ist. Der Arbeitgeber meldet die Daten ans Finanzamt und Sie müssen nichts unternehmen.

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Dein Fundstück bezieht sich auf die Bruttoentgeltumwandlung, die man tatsächlich nicht eintragen muss.

Die Nettoentgeltumwandlung, die 50,-€, scheint Riesterfähig zu sein und/oder als Sonderausgaben ansetzbar zu sein. Wurden denn Zulagen beantragt?

Bekommt man nicht jährlich eine Bescheinigung der Gesellschaft? Auf solchen Bescheinigungen steht ja oft ein Hinweis, wo man es in der Steuererklärung eintragen kann. Vermutlich Anlage AV.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiIn9KW7JCNAxUxlP0HHQt_KMMQFnoECBIQAw&url=https%3A%2F%2Funternehmer.de%2Ffinanzen-steuern%2F49172-netto-und-bruttoentgeltumwandlung-bei-der-betrieblichen-altersvorsorge%23%3A~%3Atext%3D1.%2Cder%2520Arbeitnehmer%2520erh%25C3%25A4lt%2520staatliche%2520Zulagen.&usg=AOvVaw0h0x9XmD1LysM5Ns_nLEVz&opi=89978449

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1. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit fristlos möglich, gilt ab Eingang der Email. Somit wären bei jetziger Kündigung auch keine Beiträge fällig ab Juni 2025. Problem gelöst.

2. Ein Vertrag/Mitgliedschaft ohne langfristige finanzielle Bindung (es gibt ja keine Kündigungsfrist, es ist kein Abo) über ganze 3 Euro dürfte bei Minderjährigen vom Taschengeldparagrafen gedeckt sein, also rechtskräftig.

3. Auch bei ungültigem Sepamandat bleiben vertragliche Beiträge fällig.

Ich würde wohl erstmal kündigen und die Erstattung mit zweiwöchiger Frist verlangen, und auch dazu schreiben, dass das Sepamandat nicht rechtswirksam war und ausserdem hilfsweise widerrufen wird. Denn Rücklastschriften kosten den Einziehenden Gebühren. Nach den 2 Wochen, spätestens 8 Wochen nach Abbuchung würde ich retournieren, das aber auch direkt in der ersten mail ankündigen.

P.S.: Ich gehe davon aus, dass Du in BaWü lebst, richtig?

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Vielleicht findest Du hier etwas. Die Schreiben des GKV-Spitzenverbandes sind m.E. verbindlich für die GKV.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjnuoL62YGNAxWl-AIHHcWoIxQQFnoECBkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.vdek.com%2Fvertragspartner%2Fmitgliedschaftsrecht_beitragsrecht%2Fabschlussversicherung%2F_jcr_content%2Fpar%2Fdownload_1924228689%2Ffile.res%2FAnlage2_Grundsaetzliche_Hinweise_OAV.pdf&usg=AOvVaw3fj0EX3qzPRcvrMEF9ydKe&opi=89978449

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Das geht wohl innerhalb des Bewilligungszeitraumes.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjcjN_aofGMAxXVnP0HHcO6D3cQFnoECBUQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.meinbafoeg.de%2Fbafoeg-aktualisierungsantrag%2F%23%3A~%3Atext%3DDer%2520Aktualisierungsantrag%2520muss%2520innerhalb%2520des%2C12%2520bewilligten%2520F%25C3%25B6rdermonate%252C%2520gestellt%2520werden.&usg=AOvVaw0cwYF70IkWKntNr5s9DR8e&opi=89978449

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjcjN_aofGMAxXVnP0HHcO6D3cQFnoECCYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bafoeg-rechner.de%2FFAQ%2Faktualisierung.php&usg=AOvVaw3M5Z3zPZE6qxYK5xqIuXjh&opi=89978449

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