Möglichweise wurde die Lohnsteuerklasse VI für die Abfindung genutzt. Dann kann es tatsächlich zu Steuernachzahlungen kommen.

Fragt wiso eigentlich nicht nach der Fünftelregelung?

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwirjp7rl_GNAxV82QIHHUGpFCEQFnoECAoQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.t-online.de%2Ffinanzen%2Fratgeber%2Fsteuern-recht%2Feinkommenssteuer%2Fid_100034560%2Fsteuerklasse-6-nachzahlung-vermeiden-so-geht-es.html&usg=AOvVaw0TH6q2ej3yk3mRn1kx9nBi&opi=89978449

...zur Antwort

Wahrscheinlich werden die Beiträge aufgrund seiner Schätzung (oder gemäss letztem Steuerbescheid) zunächst vorläufig festgesetzt und dann nach Vorliegen des Steuerbescheides für das aktuelle Jahr endgültig nachberechnet. So ist es auch bei Selbständigen.

Und ja, gefragt sind Mieteinkünfte, also Einnahmen minus AfA, Zinsen und Werbungskosten.

...zur Antwort
Finanziell überfordert als alleinerziehende Mutti - brauche dringend Rat, Ideen und Hilfe!?

Hallo zusammen,

ich bin alleinerziehende Mutter und befinde mich aktuell in einer sehr schwierigen finanziellen Situation. Ich habe zwei laufende Kredite, die ich aufgrund meiner Lebensumstände kaum noch bedienen kann. Dazu kommen noch laufende Inkassoverfahren, was alles zusätzlich belastet.

Ich habe bereits eine Schuldnerberatung in Anpruch genommen und über eine Privatinsolvenz nachgedacht, die Unterlagen sind vorbereitet. Allerdings ist meine Mutter für beide Kredite Bürgin – das bedeutet, dass bei einem Insolvenzantrag die Banken sofort auf sie zukommen würden. Das möchte ich ihr auf keinen Fall zumuten.

Ich versuche daher gerade auf anderem Wege, aus der Situation herauszukommen – unter anderem mit einer kleinen Spendenkampagne, bei der ich meine Geschichte offen teile. Ich möchte niemanden ausnutzen, sondern suche einfach ehrliche Wege, um wieder auf die Beine zu kommen – für mich und meine Tochter.

Ich weiß, dass viele Menschen ähnliches erlebt haben, gute Tipps haben oder mir in anderer Form helfen können – deshalb meine Frage an euch:

Gibt es Möglichkeiten, wie ich mit den Banken eine Einigung finde, ohne dass meine Mutter in Haftung genommen wird?

Hat jemand Erfahrungen mit freiwilligen Teilrückzahlungen oder Vergleichsvereinbarungen?

Oder kennt ihr Anlaufstellen oder Foren, wo man seriöse Unterstützung bekommt?

Ich arbeite in Vollzeit, mache nebenbei eine Ausbildung zur Heilpraktikerin für Psychotherapie und versuche mir nebenher beruflich etwas aufzubauen. Zeit und Energie sind knapp, aber ich möchte wirklich raus aus den Schulden.

Vielen, vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe oder jeden gut gemeinten Hinweis.

Ganz viel Liebe und Dankbarkeit

Marleen

...zum Beitrag

1. Eine Psychotherapieausbildung kostet doch ein paar hundert Euro pro Monat? Ob man sich das leisten kann, muss man sich halt überlegen, oder ggf. die Finanzierung mit der Familie besprechen. Ansonsten ist der Traum halt gescheitert.

2. Wenn eine Schuldnerberatungsstelle die PI empfiehlt, ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen.

3. Ansonsten mal Scherbengericht machen: Auto verkaufen, Ausbildung abbrechen, Ausgaben und Raten senken.

4. Möglicherweise ist es auch günstiger, wenn Deine Mutter Dir für kurze Zeit durch einen monatlichen Zuschuss hilft, die Kredite zu bedienen. Ansonsten wird nämlich der Gesamtbetrag fällig.

5. Spenden gibt es hier nicht.

...zur Antwort
P-Konto Freigrenze

Hallo miteinander,

ich habe folgende Frage an Euch:
Ich lebe von meiner Noch-Frau getrennt, wir haben 2 gemeinsame, minderjährige Kinder, die bei ihr leben. Aktuell absolviere ich eine Ausbildung/Umschulung über das Arbeitsamt, aus diesem Grund erhalte ich aktuell ''nur'' 1352€ ALG1 + einen Bonus bzgl der Umschulung. Das bedeutet auch, dass meine Noch-Frau aktuell Unterhaltsvorschuss bekommt. Diesen muss ich ja rechtlich auch zurückzahlen, das ist auch kein Thema, sobald ich wieder arbeiten gehe. Ich habe der Unterhaltsstelle, die sich um die Rückzahlung kümmert, meinen ALG1 Bescheid geschickt und offengelegt, dass ich aktuell finanziell nicht in der Lage bin, etwas zurück zu zahlen, sondern dies anfange, sobald ich einen Job habe. Dennoch wird nun von besagter Stelle mein Bankkonto gepfändet. Ich habe ein P-Konto bei der Sparkasse.

Aber seitdem diese Pfändung eingegangen ist bei der Bank, erhalte ich nur noch ca 1100€ von meinem Geld, der Rest wird einbehalten. Gesetzlich hätte ich einen Freibetrag von 1500€ - mit 2 Kindern sogar noch mehr. Ich habe mir bei der Schuldnerberatung auch extra ein entsprechendes Formular geholt, was mir dies bescheinigt. Das hat die Bank allerdings nicht akzeptiert und behauptet, dadurch, dass dies eine Pfändung zwecks Unterhalt ist, werde ich bis UNTER den gesetzlichen P-Konto Freibetrag gepfändet. Daher die Frage: Ist das rechtens so?

Meine Einnahmen belaufen sich auf 1352€ ALG1 und 150€ Umschulungsbonus. Sprich ich wäre nichtmal groß über dem vorgeschriebenen Freibetrag. Was kann ich da tun? Bei der Sparkasse komme ich leider nicht weiter...

...zum Beitrag

Bei Unterhaltsschulden gelten die Pfändungsfreigrenzen tatsächlich nicht. Es ist dann nur der sozialhilferechtliche Bedarf geschützt.

850d ZPO

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjc18X21dWNAxX02QIHHaoECFQQFnoECAkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fzpo%2F__850d.html&usg=AOvVaw0x3H6HYoFhfMinAuujRUic&opi=89978449

...zur Antwort
Wie kann eine Frist zur Übermittlung eines Fragebogen an den MD verlängert werden, sodass keine finanziellen Einbußen entstehen?

Hallo zusammen, 

wer kennt sich aus oder hat eine Ahnung ?

► Für jegliche Infos, Fachkenntnisse, Ratschläge & Co. wäre ich sehr dankbar.

Hintergrund:

Verfahren für eine gesetzliche Betreuung für meine (Paten-)Tante läuft derzeit (Post und Amts-/Behördenangelegenheiten).

Ein gesetzl. Betreuer über das Amtsgericht wird in nächster Zeit festgelegt, aber nicht innerhalb dieser Woche.

Bis zur Bestellung des gesetzl. Betreuers versuche ich mein Bestes.

Nur komme ich hier an meine Grenzen.

Aktuell:

Sie bekam nun Post von ihrer KK.

Die KK hat wohl den MD eingeschaltet, um ein Gutachten nach etwa 11 Monaten Krankschreibung bzw. Krankengeldbezug erstellen zu lassen.

(Ich denke mal, dass dies ein regulärer Ablauf ist.)

Bzgl. dessen wurde dem Brief ein Weiterleitungsbogen inkl. Fragebogen (eine "Versichertenanfrage - Allgemein") beigefügt.

Frist zur Zusendung des ausgefüllten Fragebogens an den MD ist der 02.06.2025.

Ich bin mit dem Ausfüllen überfordert, zumal meine Tante krankheitsbedingt mir dabei nicht helfen kann. Zudem soll ich auf jeden Fall nicht bei der KK anrufen, sondern alles schriftlich erledigen.

(Mein Gedankengang ist auch:

Weiß auch nicht, ob es da ratsam ist der KK bzw. dem MD mitzuteilen, dass eine gesetzliche Betreuung angeregt wurde (auch für diesen Bereich der Post), sodass die KK/der MD sie aufgrunddessen aufeinmal vorab "aussteuern" bzw. die Zahlungen des KGes einstellen. So nach dem Motto, wer nicht fähig ist "einfache" Dinge des Lebens zu erledigen und ein ges. Betreuuer übernimmt deshalb zukünftig diese Aufgabe, ist auch nicht in der Lage arbeiten zu können/ zu gehen.)

Wie kann eine Frist zur Übermittlung des Fragebogens "Versichertenanfrage allgemein" an den MD verlängert werden, sodass meiner (Paten-)Tante keine finanziellen Einbußen entstehen?

Bei der Fristverlängerung ging es um 2 bis 3 Wochen.

Entweder schaffen in der Zeit (irgendwie) den Fragebogen auszufüllen oder wenn es noch besser läuft, wurde ein gesetzl. Betreuuer in der Zeit bestellt.

(Einbuße z. B. wegen fehlender Mitwirkung ihrerseits, obwohl sie nicht in der Lage ist, irgendetwas auszufüllen und dann noch in der Kürze der Zeit - und der der MD oder die KK entscheidet aufgrunddessen das Krankengeld einzustellen.)

...zum Beitrag

Eine Fristverlängerung könnt Ihr ja beantragen. So schnell wird es aber keinen Betreuer geben, selbst wenn es schnell geht, dauert es Monate.

So eine Prüfung durch den MdK kann ja in zwei Richtungen gehen: 1. Patient ist arbeitsfähig. 2. Patient ist erwerbsgemindert.

Hier klingt es ja eher nach 2., und da nach 78 Wochen Krankschreibung (72 Wochen Krankengeld) tatsächlich ausgesteuert wird, wäre es vielleicht langsam mal an der Zeit, EM-Rente zu beantragen.

Die KV würde bei 2. verbindlich zu einem Rehaantrag auffordern, der in einen Rentenantrag umgedeutet werden kann. Bis zum Ende dieser 18 Monate hätte man dann vielleicht sogar schon einen Rentenbescheid. Das Krankengeld läuft ja weiter, die KV bekommt dann eine Erstattung von der RV.

Also, was ist so schlimm daran, diesen Fragebogen auszufüllen? Was ist denn ihre Zielrichtung?

Ob dieser Fragebogen überhaupt ausgefüllt werden muss, wäre noch eine andere Frage. Aber letztendlich wird man nicht viel verschieben oder verhindern können.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiQs8zL0sCNAxULwQIHHcgJG7gQFnoECAkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.vzhh.de%2Fthemen%2Fgesundheit-patientenschutz%2Fkrankenversicherung%2Fkrankengeld-viele-fragen-ihrer-kasse-muessen-sie-nicht-beantworten&usg=AOvVaw0fMeuv-huSVYsmUW-iarv5&opi=89978449

...zur Antwort

Hier das erste google-Ergebnis:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj3mvLh77mNAxXf_7sIHeY0BswQFnoECBcQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.logitel.de%2Fblog%2Fvertraege%2Fhandytarife-im-telekom-netz%2F%3Fsrsltid%3DAfmBOoq2GCIx-zhlvOHqleIknDTLFmv5MwUHbPUw_6TIxHrwj3zVRgv0&usg=AOvVaw0SLh94El4tAk30phxO_ajZ&opi=89978449

...zur Antwort

Das kann doch immer mal vorkommen und kann verschiedenste Gründe haben.

Ich hab seit ein paar Jahren immer eine Bargeldreserve dafür im Auto und in einer Jackentasche (das System Jacke funktioniert nur im Winterhalbjahr). Ich will schliesslich nicht hungrig aus dem Subway gehen bzw. im Supermarkt meinen Einkauf stehen lassen müssen. Manch einer hat auch einen Geldschein in der handyhülle.

Und zuhause habe ich eine Bargeldreserve für viele Wochen, falls meine Karte kaputt geht oder die ganzen Zahlungssysteme ausfallen. Übrigens sollte eine Bargeldreserve nicht nur aus grossen Scheinen bestehen.

...zur Antwort
Entgeltumwandlungsvereinbarung Kombi-Paket - Kann man das bei der Steuererklärung 2024 ansetzen?
Wenn monatlich 76,59 als Entgeltsumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird. ( AVmG Kürzung lfd. SV- frei) und dazu noch extra zusätzlich 50,- vom NettoLohn dazu bezahlt wird

Wenn monatlich 76,59 € als Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird. ( AVmG Kürzung lfd. SV- frei)

..... und dazu noch extra zusätzlich 50,- vom Nettolohn dazu bezahlt wird

Kann der Anteil der beim Kombipakt vom Nettolohn gezahlt wird bei

den Sonderausgaben als Vorsorgeaufwendungen angesetzt werden?.

Wie funktioniert das bei der Steuererklärung? Wo müssen, diese 76.59 € mtl.. Entgeltumwandlung und dann diese 50,- ,mtl. vom Nettolohn auf der Seite Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden.

Oder darf ich jetzt gar nicht davon in der Steuererklärung eintragen ?

Folgender Netzfunde verwirrt mich:

________________________________________________________________ Gefunden : Die Entgeltumwandlung

Eine weitere Vorsorgeform ist die betrieblichen Altersvorsorge (bAV), bei der Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in Beiträge für Ihre Altersvorsorge umwandeln. Bei dieser Entgeltumwandlung verringert sich Ihr Bruttoeinkommen und Sie versteuern weniger Geld. Allerdings sinkt dadurch auch die Höhe Ihrer Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und Sie erhalten weniger Rentenpunkte. Die Besonderheit bei der Besteuerung der bAV liegt darin, dass keine Angabe in der Steuererklärung nötig ist. Der Arbeitgeber meldet die Daten ans Finanzamt und Sie müssen nichts unternehmen.

...zum Beitrag

Dein Fundstück bezieht sich auf die Bruttoentgeltumwandlung, die man tatsächlich nicht eintragen muss.

Die Nettoentgeltumwandlung, die 50,-€, scheint Riesterfähig zu sein und/oder als Sonderausgaben ansetzbar zu sein. Wurden denn Zulagen beantragt?

Bekommt man nicht jährlich eine Bescheinigung der Gesellschaft? Auf solchen Bescheinigungen steht ja oft ein Hinweis, wo man es in der Steuererklärung eintragen kann. Vermutlich Anlage AV.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiIn9KW7JCNAxUxlP0HHQt_KMMQFnoECBIQAw&url=https%3A%2F%2Funternehmer.de%2Ffinanzen-steuern%2F49172-netto-und-bruttoentgeltumwandlung-bei-der-betrieblichen-altersvorsorge%23%3A~%3Atext%3D1.%2Cder%2520Arbeitnehmer%2520erh%25C3%25A4lt%2520staatliche%2520Zulagen.&usg=AOvVaw0h0x9XmD1LysM5Ns_nLEVz&opi=89978449

...zur Antwort

1. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit fristlos möglich, gilt ab Eingang der Email. Somit wären bei jetziger Kündigung auch keine Beiträge fällig ab Juni 2025. Problem gelöst.

2. Ein Vertrag/Mitgliedschaft ohne langfristige finanzielle Bindung (es gibt ja keine Kündigungsfrist, es ist kein Abo) über ganze 3 Euro dürfte bei Minderjährigen vom Taschengeldparagrafen gedeckt sein, also rechtskräftig.

3. Auch bei ungültigem Sepamandat bleiben vertragliche Beiträge fällig.

Ich würde wohl erstmal kündigen und die Erstattung mit zweiwöchiger Frist verlangen, und auch dazu schreiben, dass das Sepamandat nicht rechtswirksam war und ausserdem hilfsweise widerrufen wird. Denn Rücklastschriften kosten den Einziehenden Gebühren. Nach den 2 Wochen, spätestens 8 Wochen nach Abbuchung würde ich retournieren, das aber auch direkt in der ersten mail ankündigen.

P.S.: Ich gehe davon aus, dass Du in BaWü lebst, richtig?

...zur Antwort

Vielleicht findest Du hier etwas. Die Schreiben des GKV-Spitzenverbandes sind m.E. verbindlich für die GKV.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjnuoL62YGNAxWl-AIHHcWoIxQQFnoECBkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.vdek.com%2Fvertragspartner%2Fmitgliedschaftsrecht_beitragsrecht%2Fabschlussversicherung%2F_jcr_content%2Fpar%2Fdownload_1924228689%2Ffile.res%2FAnlage2_Grundsaetzliche_Hinweise_OAV.pdf&usg=AOvVaw3fj0EX3qzPRcvrMEF9ydKe&opi=89978449

...zur Antwort

Das geht wohl innerhalb des Bewilligungszeitraumes.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjcjN_aofGMAxXVnP0HHcO6D3cQFnoECBUQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.meinbafoeg.de%2Fbafoeg-aktualisierungsantrag%2F%23%3A~%3Atext%3DDer%2520Aktualisierungsantrag%2520muss%2520innerhalb%2520des%2C12%2520bewilligten%2520F%25C3%25B6rdermonate%252C%2520gestellt%2520werden.&usg=AOvVaw0cwYF70IkWKntNr5s9DR8e&opi=89978449

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjcjN_aofGMAxXVnP0HHcO6D3cQFnoECCYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bafoeg-rechner.de%2FFAQ%2Faktualisierung.php&usg=AOvVaw3M5Z3zPZE6qxYK5xqIuXjh&opi=89978449

...zur Antwort

1. FAQ Punkt 8

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjcipKY5-6MAxUigP0HHVtIL8QQFnoECBcQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.elster.de%2Feportal%2FhelpGlobal%3FthemaGlobal%3Dhelp_bescheiddaten&usg=AOvVaw0B-oZ7gMJXrqqYhjMNMKuY&opi=89978449

2. Auch Buhl schreibt, dass der Bescheid in Papierform folgt.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiYt_Gg6u6MAxXLhf0HHdraDA4QFnoECAkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.buhl.de%2Fshop%2Ffaqs%3Farticle%3D2522&usg=AOvVaw2HfdMylCoWiQpceoLrbeFc&opi=89978449

Übrigens hatte ich neulich meinen Steuerbescheid zur KV geschickt und heute die Neuberechnung der Beiträge 2024 der KV erhalten. Die haben mir ein um 400,-€ zu hohes monatliches Einkommen berechnet. Es scheint ja schwierig zu sein, zwei Zahlen (Gewinn und Kapitalerträge) dem Steuerbescheid zu entnehmen. Also eine Prüfung ist sinnvoll.

...zur Antwort

Richtig. Unter diesen Gesichtspunkten scheint weltsparen nicht empfehlenswert.

Vollmachten sind nicht möglich, Erbschaften werden zur rechtlichen Herausforderung.

Und ein Referenzkonto/Nachlasskonto kann oder will man ja auch nicht langfristig aufrecht erhalten (wenn Festgeld erst ein Jahr später fällig wird).

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi9xZXNxu2MAxWD1wIHHTBtJPcQFnoECBgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.n-tv.de%2Fbroker-vergleich%2Fweltsparen%2Fgemeinschaftskonto%2F&usg=AOvVaw2hNWjUhJd6QuLzy4fz0TJN&opi=89978449

...zur Antwort

Ja, das mag sinnvoll sein als europäisches Zahlungssystem. Ich will auch aus Prinzip kein Paypal.

Dann ist da aber noch die Trägheit der Masse. Derzeit ist Wero nur für Zahlungen von/an Freunde und Familie nutzbar. Das würde ich nur für meinen Sohn benutzen, der zudem bei der Commerzbank sein Konto hat, welche wero nicht unterstützt.

Die Nutzbarkeit für den onlinehandel ist ja erst für Juli 2025 geplant, für stationären Handel erst ab 2026. Also gibt es derzeit überhaupt keinen Grund, diese app mit meinem Konto zu verbinden.

Ich hab auch bis heute nicht davon gehört. Ich frage mich, wie sich das etablieren soll.

...zur Antwort

Zum Dispo bei P-Konto siehe Nr.14.

Es kann aber trotzdem zu Unannehmlichkeiten führen, ich würde lieber die Bank wechseln.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiW3qjR7deMAxVNzwIHHbEIBXcQFnoECC8QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bmj.de%2FDE%2Fthemen%2Fwirtschaft_finanzen%2Fzwangsvollstreckung%2Fpfaendungsschutzkonto%2Fpfaendungsschutzkonto_node.html&usg=AOvVaw0vgMIUjmc31cgifsdr5mW4&opi=89978449

...zur Antwort

Du solltest diese Krise lieber zum Anlass nehmen, die beginnende Spirale zu unterbrechen.

Bei Einkünften von 750,-€ bleibt Dir eigentlich kein Spielraum zur Schuldentilgung, schreibst Du.

In die Einkünfte rechnest Du auch unregelmäßige Nebeneinkünfte rein, erster Fehler.

Du wohnst offenbar noch bei den Eltern, sonst würdest Du mit 750,-€ nicht auskommen können. Andererseits müssten bei 750,-€ ohne Miete locker einige Euro zur Schuldentilgung übrigbleiben. Wenn das nicht der Fall ist, muss man die Ausgaben reduzieren auf das Wesentliche, wozu I-Phone und Auto sicherlich nicht gehören.

Die Wahrscheinlichkeit, einen Kredit zu bekommen, geht ja aber eh gegen Null, sodass Du vielleicht eher mit den Eltern sprechen solltest. Es ist keine Schande, sich als junger Mensch zu verschätzen, wenn man sich dem auch rechtzeitig stellt.

Sich so früh die Schufa zu versauen, ist halt auch nicht gut.

...zur Antwort

Dann bleibt für beide Sozialhilfeniveau, auch wenn nur eine Partei Sozialhilfe bezieht.

Siehe hier 6.1.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjt3a-hy8uMAxW62QIHHUXAFmgQFnoECC0QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.betanet.de%2Fhaushaltsgemeinschaft.html&usg=AOvVaw1zbJSCvzuuWIe62uDCS67h&opi=89978449

...zur Antwort

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiugtvQ1bmMAxWo3QIHHd3KMAcQFnoECDMQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.handwerksblatt.de%2Fbetriebsfuehrung%2Fberufsschule-und-betrieb-garanten-fuer-den-ausbildungserfolg&usg=AOvVaw2Q0SjLVvjrGMMg13NmaC-B&opi=89978449

...zur Antwort