Du meinst den Beitrag, der auf 10 Jahre verteilt wird? Das würde mich auch interessieren. Also falls Du es heraus bekommst, bitte nochmal posten.

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Ein Gap-Year macht sicher keine Kindergeldberechtigung. Trotzdem bekommen das einige Familien hin. Ich kenne mindestens 2 Familien, bei denen es so war.

Und ja, ich habe Verständnis für die Orientierungslosigkeit nach Schulende.

Für mein eigenes Kind habe ich damals für eine Meldung als "ausbildungssuchend" bei der Arbeitsagentur gesorgt, was auch mehrere Beratungstermine nach sich zog, und das war gar nicht so schlecht. Es wurden trotzdem noch Bewerbungsnachweise angefordert von der Familienkasse.

Wie man mit einem fast erwachsenen Kind umgeht, ist ja jedem selbst überlassen. Ich hab ja das KG weiterhin bekommen und ihm seinen Lohn überlassen. Es waren aber nur ein paar Monate, dann gab es eine Ausbildung.

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Wenn ich Heimkosten monatlich überweisen muss und nicht einziehen lasse, so mache ich das über Daueraufträge. Mit so einem Limit wären das dann eben 2 Daueraufträge, z.B. einer zu Ultimo und einer am Ersten oder zweiten.

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1. Die Drückerkolonne hat ihre Arbeit getan und ist raus. Den Vertrag hast Du mit der Johanniter Unfallhilfe abgeschlossen. Also zu den Johannitern muss der Widerruf gehen.

2. Die Frist beginnt evtl. erst nach Zugang des Vertrages und der Widerrufsbelehrung. Die allgemeine Information "Sie können jederzeit Ihren Vertrag widerrufen" stimmt ja nicht und reicht auch nicht m.E..

3. Ich würde erstmal per Email an die angegebene Mailadresse widerrufen und dann den weiteren Posteingang beobachten. Da ja m.E. auch noch keine Fristen zu beachten sind.

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https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiN18yM3veGAxWu1gIHHYtJDBYQFnoECBEQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.scheidung-online.de%2Fehewohnung%2Fmietwohnung%2Fwie-wird-man-aus-dem-gemeinsamen-mietvertrag-entlassen%2F%23%3A~%3Atext%3DDie%2520Ehe%2520wurde%2520bereits%2520geschieden%253A%26text%3DDieser%2520Ehegatte%2520%25C3%25BCbernimmt%2520dann%2520automatisch%2Cdemverbleibenden%2520(Ex%252D)Ehegatten%2520vfortgef%25C3%25BChrt.&usg=AOvVaw2in-4kbX4caiGgglSpkUTK&opi=89978449

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Die Einkünfte als Berufsbetreuerin sind umsatzsteuerfrei seit einigen Jahren.

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1. Die neue Versicherung darf das.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwilvLCy_4eGAxUhhf0HHa-ICRAQFnoECBwQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.versicherungsrechtsiegen.de%2Fkfz-haftpflicht-und-kaskoversicherung-einstufung-in-schadenfreiheitsklasse-unter-vorbehalt%2F&usg=AOvVaw0McTiSbmniZRXeXwno8E88&opi=89978449

2. Die alte Versicherung muss Dir eine VWB ausstellen, fordere die direkt an.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjn5bPkgIiGAxXA_rsIHV9tCx0QFnoECCEQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.friday.de%2Fmagazin%2Fversichererwechselbescheinigung&usg=AOvVaw3bO3ngLx1NXTBL9eRY75AV&opi=89978449

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Falls Du nicht auf einen guten Kurs zum Zahlungsdatum pokern möchtest, kannst Du ja eine bessere Verzinsung des Tagesgeldes organisieren.

Beispiel Zinssatz 3%, Sparrate 500 p.m., Zins nach 12 Monaten 97,50€

Zinssatz 4%, Zins 130,-€

Zinssatz 1,7%, Zins nach 12 Monaten 55,25€

Ob sich die Mühe für 40,-€ Differenz lohnt, muss jeder selbst entscheiden.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiBxs2o7IeGAxUH_QIHHTjQAaAQFnoECBIQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.zinsen-berechnen.de%2Fsparrechner.php&usg=AOvVaw0NIFrg8HHVHCe7THKtus2e&opi=89978449

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Soweit ich googel, bei einem GdB ab 50% bis zu 2 Jahre früher als für Deinen Jahrgang die reguläre Altersente beginnen würde.

Im Link eine Tabelle.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj7wa2c-O6FAxVpgf0HHaBMDt0QFnoECBIQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.test.de%2FRente-fuer-Schwerbehinderte-Ohne-Abschlag-frueher-in-Rente-5082072-0%2F%23%3A~%3Atext%3DDie%2520Altersrente%2520f%25C3%25BCr%2520Schwerbehinderte%2520erm%25C3%25B6glicht%2Callgemeinen%2520Regelaltersgrenze%2520zur%2520Ruhe%2520setzen.&usg=AOvVaw2FOVXvJpySQRPFyr3GMZTh&opi=89978449

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Du meinst die Gebühren des Grundbuchamtes, die bei geerbten Immobilien bei Korrektur nicht anfallen?

Bei Vermächtnissen wohl doch.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi9ncXm0dOFAxUSRuUKHXdfAZAQFnoECA4QAw&url=https%3A%2F%2Ferbrecht-abc.info%2Fvermaechtnis-kosten%2F%23%3A~%3Atext%3DDas%2520Grundbuchamt%2520erh%25C3%25A4lt%2520f%25C3%25BCr%2520die%2CZiffer%25206%2520der%2520Kostenordnung%2520anf%25C3%25A4llt.&usg=AOvVaw3Z-ccK7YjRt73vi74ypZ9d&opi=89978449

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Na ja, wenn Du nur Fakten schilderst, bist Du eigentlich nicht angreifbar.

- ZA bietet keine Kunstofffüllungen an, nur teurere Keramikfüllungen

- ZA setzt professionelle Zahnreinigung voraus und bewirbt Zusatzversicherung

- ZA überschreitet Heil- und Kostenplan ohne verständliche Begründung der erhöhten Steigerungsfaktoren (und ohne vorherige schriftliche Aufklärung?)

Wenn ich sowas mehrmals zu dem ZA lese, suche ich mir eher einen anderen. Und genau das provoziert eben eine Gegenwehr. Insbesondere über den dritten Aspekt kann man streiten. Ich persönlich würde lieber die Finger davon lassen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjryNXyntOFAxVZgf0HHbYsBnEQFnoECBAQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.test.de%2FGewusst-wie-Zahnarztrechnung-pruefen-5972716-0%2F%23%3A~%3Atext%3DVergleichen%2520Sie%2520den%2520Rechnungsbetrag%2520mit%2Cdas%2520vorher%2520schriftlich%2520angek%25C3%25BCndigt%2520hat.&usg=AOvVaw1BLZ3_kIgLKuNVmgZKluDb&opi=89978449

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Länger zurückliegend erinnere ich nur einzelne Sachen, die eben nicht häufig passieren. Das erste verbotene Päckchen Zigaretten für 2 DM, eine Kugel Eis in Palma für 1,80 Euro in 2003, die Umstellung der Sperrmüllgebühr von 10 DM auf 10 Euro, ein Benzinpreis von 1,70 in Griechenland ca. 2011, den ich unglaublich hoch fand. Und eben was meine Autos gekostet haben.

Aktuell hab ich mich gerade aufgeregt über einen Apothekenpreis von 46,-€, der bis zum Ukrainekrieg noch bei 30,- lag, dann bei 40,-.

Ich weiss aber überhaupt nicht mehr, wieviel Benzin vor 3 Jahren meist gekostet hat.

Lebensmittelpreise wusste ich noch nie, aber mein Gefühl sagt mir, ob ich etwas als teuer empfinde. Olivenöl hab ich gerade im Laden stehen gelassen, so wichtig war es mir auch nicht bei dem Preis.

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Vor einer Absenkung schützt derzeit die sog. Rentengarantie, seit 2009. Ob das wohl ewig so bleibt?

Das hatte ja schon Norbert Blüm erklärt "die Rente ist sicher".

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjJ34DZp62FAxXgi_0HHVSTDlIQFnoECBMQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.ihre-vorsorge.de%2Faltersvorsorge-lexikon%2FR%2Frentengarantie%23%3A~%3Atext%3DEine%2520erweiterte%2520Schutzklausel%2520in%2520der%2CLohnentwicklung%2520zu%2520einer%2520Rentenminderung%2520f%25C3%25BChrt.&usg=AOvVaw0XckBJqinKrzBDdOnnwqU6&opi=89978449

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Ach, Du hast nun überlegt, wie diese Steuervergünstigung gegengerechnet wird?

Bei umsatzsteuerpflichtigen Rechnungen hätte der Staat die 20% ja schon fast wieder eingefahren. Dazu noch ein bisschen Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, gutes Geschäft im Vergleich zu Schwarzarbeit.

Nein, Voraussetzung ist nur Rechnung, Haushaltsbezug und unbare Zahlung.

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Bei solchen Fragen kann es ja nur populistische Antworten geben.

Ja, die boomer-Generation wird nicht ohne Zugewanderte überleben.

Ja, die ganzen Hartzer sind schuld, ebenso wie die ganzen Helikopter-Eltern. Die Generation Z ist einfach verweichlicht, wir sind alle verloren.

Ja, Arbeit muss sich lohnen, (darf sich aber natürlich nicht auf die von mir bezahlten Preise auswirken).

Ach ja, zur Frage. Mir hat vor einigen Jahren eine Ärztin mit Kopftuch das Leben gerettet, trotz sprachlicher Besonderheiten. Das Problem des fehlenden Nachwuchses stellt sich ja nicht nur im handwerklichen Bereich.

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Den Antrag auf Familienversicherung kann man wohl auch rückwirkend stellen. In dem Fall wohl ab 8/23.

Siehe hier unter FAQ.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjC76HqoN2DAxWLif0HHbrCAskQFnoECA8QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.hkk.de%2Fversicherung-und-tarife%2Fversicherung-beitraege-fuer%2Ffamilien%23%3A~%3Atext%3DKann%2520man%2520sich%2520r%25C3%25BCckwirkend%2520familienversichern%2Cdaf%25C3%25BCr%2520vorliegen%2520%252D%2520also%2520auch%2520r%25C3%25BCckwirkend.&usg=AOvVaw1b20D4UvJr7ntEc4kbAwF0&opi=89978449

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Wenn Du befürchtest, dass Dir ein Zweitwohnsitz unterstellt werden könnte, dann melde die Versorger doch auf Deinen Sohn um. Bis 2025 müsste das ja klappen.

Und auch zum 1.1.24 geht das.

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Es kann ja alleine deshalb kein Verhältnis von Kaltmiete zu Nebenkosten geben, da die Kaltmiete/der Quadratmeterpreis nichts mit den Nebenkosten zu tun hat. Durch eine hohe Kaltmiete werden die Nebenkosten nicht teurer oder billiger.

Man kann also keine Regel aufstellen "Bei einer Kaltmiete von 1.000,- kommst Du bestimmt auf 1.500,- warm". Denn 1.000 Kaltmiete kann man für eine 40 qm Wohnung bezahlen oder für ein 153 qm Haus.

Ich selbst zahle momentan fast soviel an Nebenkosten wie Kaltmiete, habe aber auch einen qm-Preis unter 6,-..

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Veruntreuung bei dementer Lebensgefährtin?

Ein guter Freund bat mich um eine Einschätzung und Empfehlung, wie er vorgehen soll. Ich bin mir da aber auch etwas unsicher und freue mich auf eure Einschätzung und Empfehlungen:

Seine Mutter hat immer im sehr bescheidenen Verhältnissen gelebt. Nach dem Tod ihres Mannes hat sie einen Polizeibeamten kennengelernt und dann auch geheiratet, beide waren damals kurz vor dem Renteneintritt. Nach gut 10 Jahren Ehe ist der Mann verstorben und sie hat nun als Beamtenwitwe eine ganz ordentliche Rente.

Eine Weile später hat sie einen neuen Mann kennengelernt, auch verwitwet, im eigenen Haus lebend, seine Tochter wohnt mit im Haus. Sie ist bei ihm mit eigezogen. Das ist ca. 4 Jahre her.

Vor gut 3 Jahren fing er an, sich über Anzeichen von Demenz bei der Mutter meines Freundes zu äußern, die angeblich seit den letzten 2 Jahren deutlich voranschreiten. Die Mutter wurde diversen Ärzten vorgeführt, bekam Ergo-Therapie und war zuletzt mindestens 1mal pro Woche in einer Tagespflege. Pflegegrad 3 liegt vor.

Nun soll die Mutter so schnell wie möglich ins Heim, da er sich mit den ganzen Aufgaben völlig überfordert fühlt. So richtig nachvollziehbar ist diese angeblich deutliche Verschlechterung der letzten Wochen für die Angehörigen nicht, aber wenn man nicht dauerhaft zusammenlebt, ist es ja auch schwierig, die Situation vollumfänglich zu beurteilen.

Soviel zu den ganzen Umständen, die jetzt zum eigentlichen Sachverhalt führen. Im Zuge der Suche nach einem Heimplatz hat er die Aufgaben jetzt an die Familie übergeben, weil er sich mit dem Papierkram und der Suche nach einem Heimplatz nicht beschäftigen will. Dabei hat er dem Sohn ihre Kontoauszüge der letzten 2 Jahre übergeben. Er hat zwar eine Vorsorgevollmacht, aber diese nie bei der Bank vorgelegt, eine gesonderte Bankvollmacht für ihn gibt es auch nicht.

Nach seinen Aussagen hat er für Überweisungen von ihrem Konto einfach mit ihrem Namen selber unterschrieben, da sie dazu nicht mehr in der Lage ist, Bargeld und Kartenzahlungen bei Einkäufen hat er mit ihrer Karte getätigt, da sie es nicht mehr kann und ihm die PIN durch Öffnen ihrer Post bekannt war. Was die Bezahlung von Tagespflege (die hat allerdings abgebucht) und Medikamenten usw. angeht, stört dich auch niemand an der Familie daran. Aber es wurden zusätzlich in den letzten 2 Jahren bar über 40-50.000€ von ihm mit der Karte an Geldautomaten abgehoben. In dieser Zeit hat er sich u.a. ein neues Auto gekauft und sich eine neue Heizung ins Haus einbauen lassen. Wie er finanziell gestellt ist, kann die Familie nicht einschätzen. Aber aller sind sich wohl einig, dass die Mutter nie einen so hohen Geldbedarf gehabt hätte.

Klar, kann er auch einen Anteil an Wohnkosten und Lebenshaltung verlangen, aber das passt ja auch nicht zu den verfügten Beträgen, zumal sie sich die Kosten ja hätten teilen müssen. Oder kann er gegenüber der Familie womöglich Beträge für die Pflege (über das tatsächlich gezahlte Pflegegeld hinaus) anrechnen?

Wie soll die Familie hier vorgehen, macht es überhaupt Sinn, etwas zu tun? Sollte man ihn erstmal selber auffordern, die Verwendung der Gelder gegenüber der Familie nachzuweisen und versuchen, einen Kompromiss auszuhandeln, bei dem ihm nichts weiter passiert? Oder direkt einen Anwalt beauftragen? Oder womöglich gleich eine Anzeige wegen Verdacht auf Veruntreuung zu stellen?

Zukünftig muss sich die Familie um die Pflege, Kosten usw. selber kümmern, damit will er nichts mehr zu tun haben. Aber wenn er das Vermögen der Mutter in den letzten Jahren womöglich deutlich zu seinem Vorteil reduziert hat, kann ich durchaus verstehen, warum man dich jetzt diese Gedanken macht.

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Ganz unkooperativ ist der LG ja offenbar nicht, daher würde ich erstmal nachfragen, anstatt gleich einen Anwalt zu bezahlen.

20.000 pro Jahr finde ich auch nicht so viel.

Möglicherweise war die Mutter ja auch mit den Abhebungen einverstanden und es handelte sich insoweit um Schenkungen. (" Neue Heizung, ich wohne hier ja auch, und das Auto benutzen wir ja auch zusammen"). Aus Sicht der Kinder ist sie ja gar nicht so dement.

Bei gerichtlicher Konfrontation stellt sich natürlich die Frage des Nachweises. Und der wird schwerlich gelingen, da die Mutter nicht nachweislich bettlägerig war und die Abhebungen auch autorisiert haben könnte.

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Ich hatte neulich auch mal eine Frage zu einer meiner Banken. Nach einigen Tagen hat mir die Bank dann meine Email beantwortet. Klingt vielleicht komisch, ist aber so.

Und daneben gibt es auf vielen Seiten von z.B. Banken auch FAQ.

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