Ehepartner ist arbeitslos, wie bin ich jetzt im minijob Krankenversichert?

3 Antworten

Hallo,

solange der Ehemann Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, besteht weiterhin die Familienversicherung für die Ehefrau. Bei einem Minijob ist wichtig, dass die Summe aller Bruttoeinkünfte (inkl. Zinsen, Mieteinnahmen etc.) des Angehörigen 450 Euro monatlich nicht übersteigt (§ 10 SGB V)

Wenn der Ehemann Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhält, zahlt diese die Krankenkassenbeiträge. Das Arbeitslosengeld endet meistens spätestens nach einem Jahr. Einnahmen des Ehegatten sind für die Berechnung des Alg ohne Bedeutung.

Wenn man die Krankenkasse über den Alg-Antrag informiert, werden die Krankenkassenbeiträge oft bis zur Entscheidung der Arbeitsagentur gestundet.

Gruß

RHW

Vielen Dank für diese kompetente Antwort! 

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du bist über einen Minijob nicht krankenversichert!

Wenn dein Mann ALG1 bekommt ist er darüber versichert und somit bist du dann auch über die Familienversicherung mit versichert.

Dein Minijob hat nichts mit dem ALG1 deines Mannes zu tun.

Anders sieht es aus wenn ihr Harz4 Leistungen erhaltet dann wird ein Teil angerechnet. Aber hoffen wir mal das dein Mann schnell neue Arbeit findet.

Vielen Dank Tina für deine Antwort und deine lieben Wünsche! 

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Hallo, Ihr Mann wird pflichtversichert übers Arbeitsamt und Sie bleiben familienversichert. Und auf ALG I wird das Gehalt des Partners nicht angerechnet.

Sollte er in ALG II rutschen, wird das möglicherweise anders.

Viel Glück

Barmer

Vielen Dank für die kompetente Beratung! 

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