Steuerabzug ist korrekt, bei Werkstudenten wird aber nur RV abgezogen.

Beide AG müssen dich sv-pflichtig (nur RV) anmelden. Nochmal Minijob geht nicht, da insgesamt >450 €. Also Zusammenrechnung. Isoliert für sich betrachtet, kann man einen Job mit 300€ mtl. nicht sv-pflichtig anmelden, es sei denn, es ist ein Ausbildungsverhältnis.
Du hast nur ein Anstellungsverhältnis und das ist automatisch dann deine Hauptbeschäftigung -> Stkl. 1. Deine Freiberuflichkeit hat mit dem Lohnsteuerabzug nichts zu tun.
Handelst du für dich oder für Rechnung eines anderen?
Soll ich den Betrag bei Punkt 21 in der Erklärung auf 0 setzen?
Auf keinen Fall. Das FA nimmt eh den elektronisch übermittelten Wert. Du musst nun die tatsächlich angefallenen Kosten erklären, ansonsten wird der steuerfrei gezahlte Ersatz als steuerpflichtiges Brutto angesetzt und du zahlst nach.
Ja und ja.
Warum sollten die überhaupt von dir erben? Hast du keine Kinder, keine/n Ehefrau/mann, keine Eltern?
Welche Lohnsumme hast du denen gemeldet? Bist du bei der BGHW? Da beträgt der Mindestbeitrag 70 €.
Hast du das hälftige Kindergeld bisher nicht vom Unterhalt abgezogen?
Die Fahrtkosten mit Ansatz der Pendlerpauschale wäre 2021 sogar noch höher auf ein Kalenderjahr gesehen (du arbeitest ja erst ab Juli dort), allerdings greift die Deckelung auf max. 4.500 €.
Mein Sohn ist sich sicher immer ein Kondom benutzt zu haben.
Dann soll er die Vaterschaft bestreiten und einen Vaterschaftstest veranlassen. Sollte er doch der Vater sein, muss er die Konsequenzen tragen. Und nein, man kann die Vaterschaft nicht ablehnen.
Das klingt eh danach, dass du einen Anwalt brauchst. Such dir einen, der sich mit Familien-, Unterhalts - und Sozialrecht auskennt. Der setzt deine Interessen durch.
Google muss die sonstige Leistung versteuern. Kleinunternehmerregelungen greifen nur im Inland. Google interessiert nur, ob du Unternehmer bist.
Es ist alles in Ordnung! Deshalb gibt es das MuSchG. Damit sich Frauen eben keinen Betrug oder Leistungserschleichung nachsagen lassen müssen nur, weil sie für den Fortbestand der Menschheit zuständig sind.
Du darfst auch schwanger oder in Familienplanung jeden Job annehmen, du bist da auch nicht auskunftspflichtig! Hör auf, dich schlecht zu fühlen, das ist völlig unangebracht. Du hast das Recht auf deiner Seite.
Warum willst du das in der Steuererklärung angeben? Hat da nix zu suchen.
Eine Arbeitslosmeldung musst du selbst persönlich vornehmen. Das kann der Arbeitgeber nicht.
Wieso "der"? Dem Kind steht der Unterhalt zu und zwar grundsätzlich mehr als 300 €.
Mal zum Nachdenken: Wieviel kostet euch denn euer Kind? Wieviel würdet ihr einfordern?
Welches neue Gesetz?
Die Gesamtmiete beträgt also 857 €. Ihr seid 3 Personen? Dann hat jeder einen Anteil von 1/3 =286 €. Bisher zahlt er 370€ bzw. würde 400 € zahlen. Damit würde er 114 € für Verpflegung/sonstiges zahlen. Das finde ich schon mehr als angebracht.
Oder verbraucht/isst dein Sohn soviel?
Warum arbeitest du nicht mehr als nur Teilzeit um mehr Einkommen zu generieren?
Den Nachteil aus Steuerklasse 1 und weniger Kindergeld gleicht er zumindest mit seiner Zahlung aus.
Deine Mutter zahlt Erbschaftsteuer für den Erbfall und du/ihr Schenkungsteuer für die weitere Übertragung.