erwerbsminderungsrente,muß ich einen 450,-€ job dem rentenamt melden?

2 Antworten

Bei sämtlichen Erwerbsminderungsrenten, der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente muss ein Hinzuverdienst und eine Änderung in der Höhe des Hinzuverdienstes dem zuständigen Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Eventuelle Rentenrückforderungen können dadurch vermieden werden. Die Rentenversicherungsträger weisen auf diese Meldepflicht in den Rentenbescheiden hin, mit denen die Rente bewilligt wird. 

http://www.geringfuegigebeschaeftigung.org/rentenversicherung.php 

Jegliches Einkommen muss der Rentenversicherung gemeldet werden, auch wenn der Verdienst unter 450 € liegt.

Das kannst Du auch ausdrücklich in Deinem Rentenbescheid lesen.